09.09.2025
Beamtenpolitik
Modernes Laufbahnrecht nicht in Sicht!
Foto: Sven Vüllers/GdP

Mit dem Modernisierungsgesetz vom 27. Mai 2025 hat die Landesregierung die Laufbahnverordnung (LVO) und das Landesbeamtengesetz (LBG NRW) geändert. Einige der enthaltenen Verbesserungen, insbesondere die Abschaffung der sog. Erheblichkeitsschwelle, gelten bislang nicht für die Beschäftigten im Polizeivollzug. Die GdP hat von Beginn an eine zügige Umsetzung angemahnt. Nun endlich macht sich die Landesregierung auf den Weg, die notwendigen Änderungen auch in der LVOPol umzusetzen. Eine erste Bewertung der geplanten Änderungen fällt leider ziemlich ernüchternd aus. Zwar enthält der Verordnungsentwurf einige positive Ansätze, eine wirkliche „Trendwende“ zu einem modernen und attraktiven Laufbahnrecht ist jedoch nicht in Sicht. Es entsteht der Eindruck, dass der Dienstherr maximale Flexibilität anstrebt und nicht die Verbesserung von Beschäftigungsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Fokus steht.

Beschäftigtenunfreundliche Umsetzung sorgt für Unverständnis

Mit dem Wegfall der sog. Erheblichkeitsschwelle hat die Landesregierung eine langjährige GdP-Forderung endlich umgesetzt. Für Unverständnis sorgt jedoch, dass die geplanten Neuregelungen nur für diejenigen Kolleginnen und Kollegen gelten sollen, die nach der Neufassung in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden. Es sind keine sachlichen Gründe erkennbar, die eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen würden. Die GdP fordert die Landesregierung deshalb auf, ihre beschäftigtenunfreundliche Umsetzung aufzugeben und Übergangsvorschriften zu schaffen, die eine breite Akzeptanz unter den Kolleginnen und Kollegen sicherstellen. Dies gilt beispielsweise auch für die Streichung des Beförderungssperrjahres nach Beendigung der Probezeit. Eine generell begrüßenswerte Entscheidung. Die Umsetzung sollte sich allerdings am nächsten Beurteilungsstichtag (01.06.2026) orientieren, da anderenfalls Nachteile in der seit zwei Jahren laufenden aktuellen Beurteilungsrunde drohen. Bei der Umsetzung sind die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen zu berücksichtigen. Für uns ist klar, dass die angestrebten Verbesserungen nur ein erster Schritt sein können. Die GdP hat zu dem vorgelegten Verordnungsentwurf eine eigene Stellungnahme veröffentlicht. Die Landesregierung muss sich ernsthaft mit unseren Forderungen auseinandersetzen. Wir werden den
Umsetzungsprozess weiterhin kritisch begleiten und euch laufend über alle wichtigen Neuigkeiten informieren.

Hier geht's zur Stellungnahme. 

 

 
 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram