Archiv 2024


05.07.2024
Beamtenpolitik
Freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit: Nur mit Ausgleichsstelle
Foto: Sven Vüllers/GdP
Der Erlass zur Verlängerung der Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Rahmen des Maßnahmenpakets über den 31.12.2024 hinaus bis zum 31.12.2025 erreicht aktuell die Polizeibehörden im Land. Die in den vergangenen Jahren seit 2016 immer zur Verfügung gestellten 500 Ausgleichsstellen wurden nun durch die Landesregierung auf 220 für das Jahre 2025 deutlich reduziert. Dementsprechend gibt es höhere Bedarfe als Ausgleichsstellen zur Verfügung stehen.
Es galt nun eine möglichst objektive Form der Verteilung der Ausgleichsstellen auf die Behörden zu finden.
Verlängerungen dürfen kein Karrierehemmnis sein
Der Bedarf nach zusätzlichem Personal ist bei der Polizei NRW weiterhin hoch. Die hohen Einstellungszahlen werden perspektivisch eine Entlastung für den Personalkörper herbeiführen. Das geht allerdings nicht von heute auf morgen. Dem PHPR und der GdP waren daher seit der Einführung der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit über das Maßnahmenpaket besonders der 1:1-Ausgleich der in Anspruch genommenen Planstellen besonders wichtig.
Werden freiwillige Verlängerungen der Lebensarbeitszeit außerhalb des Maßnahmenpaketes ohne Ausgleichsstellen genehmigt, so entstehen hier durch spätere Beförderungsmöglichkeiten Karrierehemmnisse, die wir ablehnen.
Der Dienstherr muss sich daher schnell mit dem von der GdP seit langem geforderten zukunftsfähigen Ruhestandskorridor befassen. Mit diesem könnten die Kolleginnen und Kollegen innerhalb eines Korridors vom 57. bis 65. Lebensjahr in den Ruhestand eintreten. Wer aufgrund der dienstlichen Belastungen vor Erreichen des 62. Lebensjahres in den Ruhestand eintreten möchte, soll dies ohne Abzüge tun können. Wer über die besondere Altersgrenze hinaus Dienst versehen möchte, soll dies innerhalb des Korridors ebenso können.
Abzulehnen ist allerdings ein Ruhestandskorridor, bei der der Ruhestandseintritt ausschließlich „hintenraus“ flexibilisiert wird. Hier wird die GdP immer wieder darauf hinweisen, dass die besondere Altersgrenze aufgrund der besonderen Belastungen des Polizeivollzugsdienstes nicht zur Debatte steht.
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28.06.2024
Pressemitteilung
GdP zum Demowochenende in Essen: Keine Stunde Mehrarbeit darf verfallen!
Foto: Stephan Hegger/GdP
Mit Sorge blickt die GdP aufs kommende Wochenende (29./30. Juni 2024). Zum AfD-Bundesparteitag in Essen sind Massendemos, aber auch gewalttätige Störungen angekündigt – und das bei zeitgleich weiter stattfindender Fußball-EM. „Das stellt die Polizei vor enorme Herausforderungen – aber die Kolleginnen und Kollegen werden sie meistern“, zeigt sich GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens überzeugt. Die Polizei werde konsequent gegen Straftaten vorgehen.
Friedlichen Protest gegen die AfD begrüßt die GdP ausdrücklich. Mertens fordert Demonstranten auf, die Rolle der Polizei an diesem Wochenende nicht misszuverstehen: „Die Kolleginnen und Kollegen verteidigen unsere freiheitliche Grundordnung mit wichtigen Grundrechten wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit.“ Die GdP ist in ihrer Haltung zur AfD sehr klar. Die Partei stehe für Hetze und Ausgrenzung. Eine Anhängerschaft sei mit einer GdP-Mitgliedschaft nicht zu vereinen.
Michael Mertens weist daraufhin, dass die Polizei die außerordentliche Einsatzbelastung des Wochenendes nur durch die Urlaubssperre wegen der EM stemmen kann. Für die GdP ist klar: „Keine Stunde Mehrarbeit darf verfallen“, betont der Landesvorsitzende. Genau dies droht aber, weil seit diesem Jahr die sogenannte „Bagatellgrenze“ auch für Polizistinnen und Polizisten in NRW angewendet wird.
Diese Regelung besagt: Wenn Beamtinnen und Beamten nicht mehr als fünf Stunden Mehrarbeit geleistet haben, verfallen diese unentgeltlich am Monatsende. In diesem Fall folgt das Monatsende unmittelbar auf das Demowochenende und den Großeinsatz in Essen. „Die unselige Bagatellgrenze muss weg“, drängt Michael Mertens.
Von Polizistinnen und Polizisten geleistete Mehrarbeit könne niemals eine Bagatelle sein.

25.06.2024
Sei Teil der 50.000!
Foto: Canva
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11.06.2024
Beamtenpolitik
Besoldungsanpassung: Landesregierung passt Gesetzentwurf an
Foto: GdP
Die Signale nach dem Tarifabschluss aus der Politik waren deutlich: Das Ergebnis sollte 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Ein wichtiges und richtiges Zeichen der Wertschätzung, das auch im Rahmen eines Spitzengesprächs der Landesregierung mit den Gewerkschaften bekräftigt wurde.
Umso überraschender war für die GdP der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes, der neben den wenig nachvollziehbaren Anpassungen zur amtsangemessenen Alimentation auch bei der Übertragung des Ergebnisses nicht konsequent bei einer 1:1-Übernahme blieb. Die GdP hatte am Gesetzentwurf u. a. kritisiert, dass zum 1. November 2024 keine Erhöhung des Familienzuschlages und der Mehrarbeitsvergütung vorgesehen war.
Nun hat sich die Landesregierung bewegt und hat angekündigt, den Familienzuschlag und die Mehrarbeitsvergütung auch mit 4,76 % zum 1. November 2024 zu erhöhen. Das geänderte Besoldungsanpassungsgesetz soll in diesen Tagen dem Landtag zugeleitet werden.
Die Erhöhungen im Einzelnen:
1.) Zum 1. November 2024:
Erhöhung der Grundbesoldung um 200 Euro,
Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter um 100 Euro,
Erhöhung der seit jeher erhöhten Zulagen (Sonn- und Feiertags-DuZ, Strukturzulage und nun hinzugekommen Familienzuschlag und Mehrarbeitsvergütung) um 4,76 %
2.) Zum 1. Februar 2025:
Weitere Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 %,
weitere Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter um 50 Euro,
Erhöhung der seit jeher dynamisierten Zulagen (Familienzuschlag, Sonn- und Feiertags-DuZ, Strukturzulage und Mehrarbeitsvergütung) um weitere 5,5 %.
Weitere Taten müssen folgen:
Die von der GdP vorgebrachte Kritik zur weiteren Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation hat bisher noch nicht zu Anpassungen am Gesetzentwurf geführt - da werden wir den parlamentarischen Beratungsprozess im Landtag intensiv begleiten und unsere Positionen dort intensiv vertreten.
Es entsteht der Eindruck, als wolle man jetzt die Grundlage dafür schaffen, dass künftige   Besoldungsanpassungen möglichst niedrig ausfallen.
Ebenso alarmierend: Keine Änderungen der überlangen Wochenarbeitszeit, weiter keine Anpassungen bei   Polizei- und Schichtzulagen, ebenso wenig wie beim Samstags- und Nacht-DuZ.
NRW fällt hier im Quervergleich immer weiter zurück. Der Eindruck unserer Kolleginnen und Kollegen, dass der Dienstherr sie nur noch als „Kostenfaktor“ wahrnimmt, verstärkt sich immer weiter. So positiv die Entwicklungen im Bereich Ausrüstung/Austattung in den vergangenen Jahren waren; bei der Ressource Mensch spart das Land kosequent. In Zeiten des Fachkräftemangels und enormer Herausforderungen für die Polizei NRW ein verheerendes Signal.
Wir bleiben an diesem Thema dran!
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10.06.2024
Beamtenpolitik
Neuer PDU-Erlass mit klarer GdP-Handschrift
Foto: Justin Brosch/GdP
Ganze drei Monate haben die Verhandlungen zwischen Polizei-Hauptpersonalrat und dem Dienstherren zum aktuell versandten neuen PDU-Erlass gedauert. Das war aber auch bitter nötig, denn die ersten Entwürfe haben erkrankte Kolleginnen und Kollegen als „Kostenfaktor“ betrachtet. Ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag rund um die Uhr „reinhauen“, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Dass sie dann bei Erkrankungen, die sehr häufig ihre Ursache im Dienst finden, zu bloßen „Kostenfaktoren“ degradiert werden, hat weder mit Fürsorge noch mit einem sonderlich wertschätzendem Menschenbild zu tun.
Orientierungswert für Laufbahnwechsel bleibt bei 50
Der Punkt, der in den ersten Entwürfen wahrscheinlich am allermeisten schockiert hat: Der Orientierungswert, bis zu dem ein Laufbahnwechsel möglich sein soll, sollte von bisher von 50 auf 55 Jahre angehoben werden. Ziel war dabei, mehr Kolleginnen und Kollegen in den Laufbahnwechsel zu bekommen und die Kosten der Freien Heilfürsorge einzusparen. Nach dem Laufbahnwechsel hätte der Dienstherr dann auch noch von einem deutlichen späteren Ruhestandseintritt profitiert.
Ein absolutes Unding sowohl für den PHPR als auch die GdP. Mit klaren Worten wurde dem Minister gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass hier kein Raum für „Verhandlungen“ besteht. In der Folge wurden die Gedanken dann auch wieder verworfen, ein toller gewerkschaftlicher Erfolg!
Ausblick: Fokus muss immer auf den Betroffenen liegen
Neben den Großbaustellen wurde der PDU-Erlass in der neuen Fassung deutlich vereinfacht. Wichtig ist auch, dass nun mehr Möglichkeiten bestehen, in den konkreten Einzelfällen von der Einleitung von PDU-Verfahren abzusehen. Ein wichtiger Punkt, weil die Verfahren zusätzlich zur Erkrankung eine weitere Belastung für die Kolleginnen und Kollegen darstellt. Die Botschaft in den neuen Regelungen ist ganz klar: Die Genesung und die anschließende Fortsetzung des Dienstes müssen absolute Priorotät haben, alle weiteren Maßnahmen folgen mit weitem Abstand. Um das nochmal ganz klarzustellen, hat das Ministerium auf hohen Druck des PHPR genau diese Marschroute in einer gemeinsamen Veranstaltung Vertreterinnen und Vertretern der Direktionen ZA und den örtlichen Personalräten gegenüber erläutert. Die GdP wird auch nach Einführung genau beobachten, ob es bei dieser Betrachtung bleibt!
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09. Juni 2024
Pressemitteilung
GdP vor der EM: "Bagatellgrenze" aussetzen!
Foto: Justin Brosch/GdP
Düsseldorf.
GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens fordert Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) auf, für die Dauer der Fußball-EM die sogenannte „Bagatellgrenze“ für Polizistinnen und Polizisten auszusetzen. „Der Minister sollte sich an sein Versprechen erinnern: Geleistete Mehrarbeit darf nicht verfallen“, drängt Mertens. Innenminister Reul wird an diesem Montag (10. Juni 2024) in Neuss die Internationale Polizeiliche Koordinierungsstelle (IPCC) für die EM eröffnen.
Das anstehende Fußball-Großereignis wird die NRW-Polizei in ihrer Gesamtheit extrem fordern. Es wird erheblich Mehrarbeit anfallen. Hier kommt die im Landesbeamtengesetz verankerte „Bagatellgrenze“ ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass monatlich bis zu fünf Stunden geleistete Mehrarbeit entfallen, unentgeltlich wohlgemerkt.
Eine bis dahin geltende Ausnahme für die Polizei hatte Reul zum Jahresende 2023 auslaufen lassen. Er war damit eilfertig einem Hinweis des Landesrechnungshofes gefolgt, ohne Alternativen prüfen zu lassen. Bei Polizeibeamtinnen und -Beamten sorgt das für Riesen-Unmut. Die Wochenarbeitszeit ist mit 41 Stunden ohnehin schon überlang: „Dass dazu noch pro Monat bis zu fünf Stunden geleisteter Mehrarbeit unter den Tisch fallen – das versteht kein Mensch“, klagt GdP-Chef Mertens.
Der Minister rede oft und gerne über Wertschätzung für die Polizei. „Jetzt kann er selbst seine Wertschätzung zeigen, indem er die Bagatellgrenze aussetzt“, fordert Mertens. Die Aussetzung für die EM-Monate Juni und Juli könne aber nur ein erster Schritt sein. Nach Auffassung der GdP muss dann eine rechtssichere Regelung folgen, die die Polizei dauerhaft von der „Bagatellgrenze“ ausnimmt. Im Nachbarbundesland Hessen gibt es eine solche bereits.

06. Juni 2024
Euro 2024 - Einsatz ohne Ende?
Foto: Imsel Bakir/GdP
Düsseldorf.
Vom 15. Mai bis zum 31. Juli 2024 gelten in NRW aufgrund einer Allgemeinverfügung Ausnahmeregelungen vom Arbeitszeitgesetz. Diese Möglichkeit ist in § 15 Abs. 2 ArbZG ausdrücklich vorgesehen. Auf Grundlage dieser Regelung können auch Tarifbeschäftigte der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen über die sonst geltenden Arbeitszeitgrenzen hinaus eingesetzt werden.
Die Ausnahmeregelungen zur Arbeitszeit während der Europameisterschaft 2024 in Deutschland gelten nur für Beschäftigte, die das Fußballevent vorbereiten, daran teilnehmen, es durchführen und nachbereiten.
Ausnahmeregelungen nach § 15 Abs. 2 ArbZG während der Europameisterschaft
Die Ausnahmeregelungen für Nordrhein-Westfalen, definieren einen Rahmen, der verhindern soll, dass die Beschäftigten in diesen 6 Wochen gesundheitlichen Schaden nehmen:
ü Wöchentliche Arbeitszeit bis zu 60 Stunden
ü Tägliche Arbeitszeit höchstens 12 Stunden, an höchstens 5 aufeinander folgende Tagen
ü Aufzeichnungspflichten nach § 3 Abs. 2 ArbSchG: Insbesondere müssen neben Beginn und Ende der Arbeitszeit auch die Dauer und die Lage der Ruhepausen dokumentiert werden
ü Sofern an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet wird, müssen Ersatzruhetage innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Über das ganze Jahr hinweg müssen 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei bleiben
(§ 11 Abs. 1 und 3 ArbZG)
ü Für alle Tätigkeiten im Rahmen der Ausnahmeregelungen sind vorab erstellte
Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5 und 6 ArbSchG verpflichtend. Hier ist z.B. das Verhältnis von Dienst- und Fahrtzeiten zu berücksichtigen
ü Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten
ü Teilzeitkräfte bleiben geschützt und dürfen nur freiwillig bzw. bei vertraglicher Verpflichtung über ihre regelmäßige Arbeitszeit hinaus verpflichtet werden.
Die Europameisterschaft bedeutet in vielen Behörden Ausnahmezustand. Damit nichts verloren geht, empfehlen wir, Arbeits- und Fahrtzeiten genau zu dokumentieren. So verliert man nicht den Überblick.
Mitbestimmung und Arbeitsschutz sind nicht ausgesetzt
Auch wenn die Freude über die Europameisterschaft 2024 groß ist, gelten weiterhin die Regelungen zur Mitbestimmung. So muss der Personalrat der Anwendung der Ausnahmeregelungen zustimmen. Ebenso sind die sonstigen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten.
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05. Juni 2024
Wichtige Rechtsprechung zur Inflationsausgleichsprämie in der Elternzeit
Gerichte bieten Perspektiven auf volle Zahlungen
Foto: Archiv
Düsseldorf.
Mit dieser News möchten wir Kolleginnen und Kollegen, die sich zum Zeitpunkt des aktuellen Tarifabschlusses am 09.12.2023 und in der Folgezeit in der Elternzeit befanden bzw. noch befinden, auf zwei Rechtsprechungsentwicklungen zur Inflationsausgleichsprämie aufmerksam machen. Da ein Rechtsverlust aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist droht, empfehlen wir den Betroffenen die Geltendmachung ihrer Ansprüche mit dem beigefügten Formular.
A. Beschäftigte in Teilzeit in der Elternzeit
Zunächst hatte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 13.07.2023 in dem Verfahren 5 Sa 163/22 eine Entscheidung getroffen, welche den Umfang des Anspruchs auf Zahlung einer Corona-Prämie bei Teilzeit in der Elternzeit betrifft. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde zugelassen und das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen 6 AZR 206/23 anhängig. Ein Verhandlungstermin ist für den 04.07.2024 angesetzt. Fazit dieser Entscheidung ist es, dass Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit während der Elternzeit reduzieren, nicht bei der Corona-Sonderzahlung benachteiligt werden dürfen. Sie müssen die Sonderzahlung vielmehr entsprechend ihrer vor der Elternzeit geltenden vertraglichen Arbeitszeit erhalten, um Diskriminierung und Ungleichheit zu vermeiden. Sollte das BAG die Rechtsansicht des LAG Mecklenburg-Vorpommern bestätigen, müsste diese Rechtsprechung aufgrund der gleichlautenden Regelung im TV-Inflationsausgleich auch für den Anspruch auf Inflationsausgleichs-Zahlungen bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit Anwendung finden.
B. Beschäftigte in der Elternzeit generell
Noch weiter geht das Arbeitsgericht Essen in einer brandaktuellen Entscheidung vom 16.04.2024, Az: 3 Ca 2231/23. Danach dürfen Beschäftigte in Elternzeit - auch wenn sie keiner Teilzeittätigkeit nachgehen und kein Entgelt im Referenzzeitraum beziehen bzw. bezogen haben - nicht vom Bezug der Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Regelungen im TV-Inflationsausgeich verstoßen nach dieser Rechtsprechung gegen das Willkürverbot, weil andere Empfänger von Sozialleistungen ohne Entgeltbezug, bspw. im Falle von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, anspruchsberechtigt sind. Daher soll auch für die Beschäftigten in Elternzeit der Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung in voller Höhe bestehen. Auch diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig und die weitere Entwicklung der Rechtsprechung steht zunächst abzuwarten.
Tarifliche Ausschlussfrist bei Ansprüchen wahren
Nach § 37 TV-L müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Der TV Inflationsausgleich vom 09.12.2023 enthält keine eindeutige Regelung zur Fälligkeit der Einmalzahlung und spricht vielmehr von einer Zahlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das LBV NRW teilt auf seiner Homepage mit: „Die Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung i. H. v. 1.800 € erfolgt Ende Januar gesondert von dem Bezügezahltag, die monatlichen Zahlungen werden rückwirkend ab Ende April bis Oktober 2024 geleistet.“
Wir gehen davon aus, dass die Ausschlussfrist zumindest für die Einmalzahlung daher Ende Juli 2024 ausläuft und empfehlen euch, eure Ansprüche möglichst unverzüglich geltend zu machen. Hierfür haben wir euch das beigefügte Formular als Vorlage erstellt. Das BAG lässt übrigens die Textform gem. § 126b BGB ausreichen, das heißt, ihr könnt den Anspruch auch per Fax, wenn die Unterschrift technisch übermittelt oder per Scan eingefügt wird oder per Email, aus welcher der Absender namentlich hervorgeht, geltend machen. Achtet nur darauf, dass ihr einen Nachweis für den Eingang beim Arbeitgeber dokumentiert.
HINWEIS FÜR BEAMTINNEN UND BEAMTE:
Die Ausschlussfrist des § 37 TV-L findet auf Beamtinnen und Beamte keine Anwendung. Hier drohen daher aktuell keine Ansprüche zu verfallen. Für euch wird es zeitnah eine weitere, gesonderte Info nach der ausstehenden Rechtsprechung geben.
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28. Mai 2024
Pressemitteilung
Markus Robert mit großer Mehrheit als Vorsitzender des Polizei-
Hauptpersonalrates wiedergewählt
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Klare Ansage des alten und neuen Vorsitzenden des Polizei-Hauptpersonalrates (PHPR) im NRW-Innenministerium: „Wir werden als PHPR keine Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage nehmen“, kündigte Markus Robert an, der auch stellvertretender GdP-Landesvorsitzender ist.
Politik und Ministerium seien gefordert, die richtigen Prioritäten zu setzen, so Robert weiter. „Hier geht es um die berechtigten Belange der Kolleginnen und Kollegen – und um die Funktionsfähigkeit der Polizei in Nordrhein-Westfalen“, betonte der PHPR-Vorsitzende.
Markus Robert (57 Jahre, KPB Recklinghausen) war heute (28. Mai 2024) auf der konstituierenden Sitzung des neuen PHPR mit großer Mehrheit wiedergewählt worden. Seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter Jutta Jakobs (LKA), Meike to Baben (KPB Neuss), Rainer Axer (PP Aachen) und Patrick Schlüter (KPB Gütersloh) sind ebenfalls Mitglied der GdP.
Die anhaltend hohe Einsatzbelastung für Polizistinnen und Polizisten in NRW sieht der PHPR mit Sorge. Aktuell wird die anstehende EM 2024 die gesamte Polizei stark fordern: „Wir werden das intensiv begleiten und die anfallende Mehrarbeit und ihre Vergütung im Blick haben“, kündigt Markus Robert an.
Ohnehin dürfe die Landesregierung beim Thema Arbeitszeit nicht weiter auf stur schalten. Die überlange Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für Beamtinnen und Beamte müsse endlich reduziert werden: „Die 4 muss weg“, drängt der PHPR-Vorsitzende.
GdP ist die starke Stimme für die Polizeibeschäftigten
Die vor knapp anderthalb Wochen beendeten Personalratswahlen haben eindrucksvoll gezeigt, dass die GdP diestarke Stimme für die Polizeibeschäftigten ist. In allen 47 Kreispolizeibehörden verteidigte sie ihre Mehrheit und baute diese teilweise noch aus. Gleiches gilt für die Landesoberbehörden LKA und LAFP, im LZPD stellt die GdP die stärkste Fraktion. Auch im PHPR baut die GdP ihre Mehrheit aus, 12 der 15 Sitze gingen an sie.

23. Mai 2024
Dienstbekleidung für Tarifbeschäftigte muss endlich kommen!
GdP fordert rasche Umsetzung
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Fast zwei Jahre ist es her, seit die Landesarbeitsgruppe „Beschaffung einer neuen Dienstkleidung für Regierungsbeschäftigte der Polizei NRW“ (LAG BernD RBP NRW) ihre Arbeit aufgenommen hat. Ihre Aufgabe war es, einen Vorschlag für eine Dienstbekleidung zu erarbeiten. Denn aus immer wiederkehrendem Anlass und gerade um potenziellen Anfeindungen vorzubeugen, sollten die Regierungsbeschäftigten mit einer Dienstbekleidung ausgestattet werden, die eine klare Zuordnung zur Polizei ermöglicht. Dies ist aus Sicht der GdP auch zwingend erforderlich.
Selbst wenn der Aspekt des Arbeitsschutzes nicht Thema der LAG BernD RBP NRW war, so ist eine Zuordnung auchder Regierungsbeschäftigten zur Polizei aus Sicherheitsaspekten von großer Wichtigkeit. Gerade im Bereich Verkehr kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Bürgern, in denen Regierungsbeschäftigten angefeindet und angepöbelt werden und sich nicht als der Polizei NRW zugehörig ausweisen können. Aber auch bei größeren Einsatzlagen, welche die Zusammenarbeit von Beschäftigten mehrerer Kreispolizeibehörden erfordern, (Beispiel EM) muss die Erkennbarkeit der Beschäftigten untereinander gewährleistet sein!
Reul muss Wort halten!
Trotz vorliegender Vorschläge und einer Frist zur Umsetzung bis zum 1. Quartal 2024, ist bis jetzt nichts passiert. Es darf jedoch aus Sicht der GdP nicht sein, dass so mit der Gesundheit und Sicherheit der Regierungsbeschäftigten gespielt wird. Trotz angespanntem Haushalt trägt der Dienstherr die Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten, dazu gehört auch, diese adäquat auszustatten. Nach Ansicht der GdP muss das Ministerium nun handeln.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Dienstkleidung auf den Weg gebracht wird. Denn eine adäquate Ausstattung ist nicht nur für die Außenwirkung wichtig, sondern auch Wertschätzung gegenüber jedem einzelnen Regierungsbeschäftigten im Einsatz.
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22. Mai 2024
Besoldungsanpassung: Der Teufel steckt im Detail
Foto: Archiv
Düsseldorf.
Die Signale nach dem Tarifabschluss aus der Politik waren deutlich: Das Ergebnis des Tarifabschlusses soll 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Ein wichtiges und richtiges Signal der Wertschätzung, das auch im Rahmen eines Spitzengesprächs der Landesregierung mit den Gewerkschaften bekräftigt wurde. Umso überraschender ist der nun vorliegende Gesetzentwurf, bei dem die Übertragung des Ergebnisses nicht konsequent durchgehalten wird. Darüber hinaus beinhaltet er auch weitere negative Punkte, die die GdP in einer umfassenden Stellungnahme kritisiert hat.
(Positive) Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind:
1.) Zum 01.11.2024:
• Erhöhung der Grundbesoldung zum 01.11.2024 um 200 Euro,
• Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter zum 01.11.2024 um 100 Euro,
• Erhöhung der seit jeher erhöhten Zulagen (Sonn- und Feiertags DuZ, Strukturzulage) um 4,76 %
2.) Zum 01.02.2025:
• Weitere Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 %,
• weitere Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter um 50 Euro,
• Erhöhung der seit jeher dynamisierten Zulagen (Familienzuschlag, Sonn- und Feiertags-DuZ, Strukturzulage und Mehrarbeitsvergütung) um weitere 5,5 %.
Die GdP hat hier kritisiert, dass der Familienzuschlag und die Mehrarbeitsvergütung zum 01.11.2024 nicht an der Erhöhung teilnehmen sollen. Die GdP wird genau beobachten, ob die Landesregierung das Versprechen der 1:1-Übernahme einhält oder ob auf dem Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen abermals „Kosten“ eingespart werden sollen.
Gesetzentwurf beeinhaltet auch hochkritische Änderungen
Neben der bloßen Umsetzung des Tarifabschlusses beinhaltet der Gesetzentwurf hochkritische Änderungen, die teilweise jahrzehntelanger gefestigter Rechtsprechung widersprechen.
Hierzu gehören u.a.:
• Die Systematik der Familienzuschlags ab dem dritten Kind aufwärts wird ebenso gestaltet wie bei den ersten beiden Kindern. Das bedeutet, dass des Familienzuschlag ab dem dritten Kind sich künftig ebenfalls nach der Mietenstufe bestimmen wird. Aktuell wird er pauschal nach der höchsten Mietenstufe ausgezahlt. Das bedeutet zum Teil deutlich niedrigere Familienzuschläge ab dem dritten Kind. Unmittelbare Einkommensverluste für bereits geborene Kinder wird es aber nicht geben, weil durch einen Ergänzungszuschlag das alte Niveau so lange bezahlt wird, bis der Familienzuschlag neu ab dem dritten Kind durch Anpassungen den Zuschlag abgeschmolzen hat.
• Bei der Frage, ob der Abstand der Besoldung zur Grundsicherung ausreichend ist, soll künftig ein fiktives Ehegatteneinkommen hinzugerechnet werden. Bisher gab die Rechtsprechung vor, dass das Einkommen eines Beamten oder einer Beamtin für die Versorgung der Familie ausreichend sein muss. Ob das Vorgehen rechtmäßig ist, erscheint zweifelhaft.
• Die Beamtinnen und Beamten sollen fortan selbst errechnen, ob der Abstand zur Grundsicherung ausreichend ist. Ist er nicht ausreichend, sollen Betroffene (in der Regel sind hier die niedrigsten Besoldungsgruppen (A6) betroffen) einen Antrag auf Auszahlung der Differenz stellen. Damit wälzt der Dienstherr seine Beobachtungspflicht auf die Beamtinnen und Beamten ab.
• Mit einer gesetzlichen Regelung soll klargestellt werden, dass Widersprüche gegen die Besoldung keine Wirkung für Folgejahre entfalten. Da sich Rechtsprechung aktuell mit dieser Frage befasst, macht eine gesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn.
Für die GdP ist klar: Neben der Umsetzung des Tarifabschlusses, die nicht konsequent durchgezogen wird, steckt Zündstoff in dem Gesetzentwurf. Es entsteht der Eindruck, als wolle man jetzt die Grundlage dafür schaffen, das künftige Besoldungsanpassungen möglichst niedrig ausfallen.
Ebenso alarmierend: Keine Änderungen der überlangen Wochenarbeitszeit, weiter keine Anpassungen bei Polizei- und Schichtzulagen, ebenso wenig wie beim Samstags- und Nacht-DuZ. NRW fällt hier im Quervergleich immer weiter zurück. Der Eindruck unserer Kolleginnen und Kollegen, dass der Dienstherr sie nur noch als „Kostenfaktor“ wahrnimmt, verstärkt sich immer weiter. So positiv die Entwicklungen im Bereich Ausrüstung/Austattung in den vergangenen Jahren waren; bei der Ressource Mensch spart das Land konsequent. In Zeiten des Fachkräftemangels und enormer Herausforderungen für die Polizei NRW ein verheerendes Signal.
Die BeamtenNews zum Download.
Unsere vollständige Stellungnahme zum Download.

17. Mai 2024
Pressemitteilung
Großartiger Sieg: GdP zeigt bei Personalratswahlen 2024 ihre Stärke
Düsseldorf.
Bei den heute (17. Mai 2024) beendeten Personalratswahlen bei der Polizei in NRW hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) einen überragenden Sieg errungen. „Dieses Ergebnis ist ein Ausrufezeichen – und was für eins“, sagt Michael Mertens. Der GdP-Landesvorsitzende dankte für das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler.
Die NRW-Landkarte bleibt GdP-grün: Der Gewerkschaft ist es gelungen, den historischen Erfolg von 2021 zu wiederholen und die Mehrheit in den Personalräten aller 47 Kreispolizeibehörden zu verteidigen, ja teilweise sogar noch auszubauen.
Bei den Landesoberbehörden erzielte die GdP im LKA ihr bisher bestes Ergebnis und baute die Mehrheit aus, im LAFP verteidigte sie die Mehrheit und wiederholte ihr großartiges Ergebnis von 2021, im LZPD bleibt sie stärkste Fraktion, die genauen Mehrheitsverhältnisse müssen Koalitionsgespräche ergeben.
Und im Hauptpersonalrat der Polizei (PHPR) auf Landesebene baute die GdP ihre Mehrheit aus. Sie verfügt fortan über 12 der 15 Sitze.
"Wir sind in der ganzen Breite der Fläche für unsere Mitglieder da"
Für Michael Mertens zeigt sich im Ergebnis die Stärke der GdP: „Wir haben tolle Kreisgruppen, großartige Kandidatinnen und Kandidaten, unsere Vertrauensleute sind top – wir sind in der ganzen Breite der Fläche für unsere Mitglieder da!“ Das Votum zeige, dass die GdP die starke Stimme für alle Polizeibeschäftigten im Land sei.
Zugleich sei es aber auch eine Ansage an die Landesregierung, den Innenminister und die Politik insgesamt: „Es muss endlich nicht nur in die Polizei investiert werden, sondern auch in die Menschen“, fordert der GdP-Landesvorsitzende. Ob kürzere Arbeitszeiten, höhere Zulagen oder bessere Aufstiegsmöglichkeiten: „Hier muss sich dringend etwas tun!“

17. Mai 2024
Personalratswahlen 2024: Alle Ergebnisse auf einen Blick
Mehr als 61.000 Beschäftigte der Polizei hatten bis heute die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wer in den kommenden vier Jahren in den 47 Kreispolizeibehörden in NRW und bei den drei Landesoberbehörden LKA, LZPD und LAFP ihre Interessen gegenüber der Behördenleitung vor Ort aber auch gegenüber dem Innenministerium in Düsseldorf vertritt. Um 10:00 Uhr endet in den ersten örtlichen Wahlbüros die Möglichkeit zur Stimmabgabe, bis 15:00 Uhr folgen nach und nach auch alle anderen Behörden. Sobald die Ergebnisse der Stimmauszählung vor Ort vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Wahlergebnisse gibt es hier:

Aachen
Bielefeld
Bochum
Bonn
Borken
Coesfeld
Dortmund
Düren
Düsseldorf
Duisburg
Ennepe-Ruhr
Essen
Euskirchen
Gelsenkirchen
Gütersloh
Hagen
Hamm
Heinsberg
Herford
Hochsauerlandkreis
Höxter
Kleve
Köln
Krefeld
LAFP
Lippe
LKA NRW
LZPD
Märkischer Kreis
Mettmann
Minden-Lübbecke
Mönchengladbach
Münster
Neuss
Oberbergischer Kreis
Oberhausen
Olpe
Paderborn
Recklinghausen
Rheinisch-Bergischer-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Siegen
Soest
Steinfurt
Unna
Viersen
Warendorf
Wesel
Wuppertal
Parallel zur Wahl der örtlichen Personalräte haben die Beschäftigten bei der Polizei auch über die Zusammensetzung des Hauptpersonalrats der Polizei (PHPR) entschieden. Das Ergebnis liegt nach der Zusammenführung aller vor Ort abgegebenen Stimmen bis zum späten Abend vor.

17. Mai 2024
Pressemitteilung
Polohemden für die Polizei in NRW: „Sommermärchen“ wird wahr
Foto: LZPD NRW
Das lange Ringen hat sich gelohnt: Heute (17. Mai 2024) hat die Verteilung von rund 50.000 Dienst-Polohemden an die Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen begonnen. Die GdP begrüßt das sehr. Die auf Funktionalität und Tragekomfort getesteten Shirts ergänzen die Uniform und sollen gerade an warmen Sommertagen eine Alternative zum Kurzarmhemd bieten.
So manche Kollegin, so mancher Kollege mag nach dem langen Vorlauf schon nicht mehr daran geglaubt haben: „Für sie wird jetzt ein kleines ‚Sommermärchen‘ wahr“, sagt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Er würdigt ausdrücklich, dass die Auslieferung der „neuen Heimtrikots“ rechtzeitig im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft erfolgt. „Versprechen gehalten – wir sagen Danke an die Kolleginnen und Kollegen beim zuständigen LZPD“, so der GdP-Landesvorsitzende.

16. Mai 2024
Pressemitteilung
GdP: Ein ‚Weiter so‘ bei Polizeipräsidenten darf es nicht geben
Foto: Melih Güler
Nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss die NRW-Landesregierung die Besetzung der Spitzenfunktion in Polizeipräsidien grundsätzlich neu regeln. „Ein ‚Weiter so‘ mit Polizeipräsidentinnen und -präsidenten als politische Beamte kann es nicht geben“, erklärt Michael Mertens, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Richter hatten die nach den Vorfällen zu Silvester 2015/2016 erfolgte Versetzung des damaligen Kölner Polizeipräsidenten Albers in den einstweiligen Ruhestand für verfassungswidrig erklärt.
Die GdP begrüßt die Entscheidung (Az. 2 BvL 2/22). Die Richter haben klar herausgearbeitet, dass Polizeipräsidentinnen und -präsidenten beim Erfüllen ihrer Aufgaben eng an Recht und Gesetz gebunden sind. Ihr politischer Entscheidungsspielraum ist dabei so gering, dass sie nicht als politische Beamte angesehen und jederzeit abberufen werden können. Ein Passus im NRW-Beamtengesetz, der genau dies vorsieht (§ 37 Abs. 1 Nr. 5 LBG NRW), ist verfassungswidrig.
Die Behördenleiter können bei Vergehen nur mit einem beamtenrechtlichen Verfahren abberufen werden. Die GdP hatte diese Auffassung von Anfang an vertreten. In der Konsequenz muss nun die Ernennung der Behördenleiter neu geregelt werden. Diese kann nicht allein im Ermessen des jeweiligen Innenministers liegen, plus Bestätigung durch das Kabinett. Hier ist ein ordentliches Ausschreibungsverfahren nötig, das gerade auch Polizeibeamtinnen und -beamten offenstehen muss.
„Als GdP sind wir gerne bereit, an der Entwicklung eines solchen Verfahrens mitzuarbeiten“, betont Michael Mertens. Aktuell vakant sind die Behördenleiterstellen in Mönchengladbach und Aachen. Das Verfahren des damaligen Kölner PP wird jetzt wieder vor dem Oberverwaltungsgericht Münster fortgeführt. Die GdP gibt ihrem Mitglied Wolfgang Albers in dem laufenden Verfahren Rechtsschutz.
„Von Kommissaranwärterin oder -anwärtern bis zur Behördenleitung: Wir geben unseren Mitgliedern Rechtsschutz – wenn es nötig ist, auch vorm Bundesverfassungsgericht“, sagt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

16. Mai 2024
Pressemitteilung
GdP: Terrorunterstützer können sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen
Foto: Justin Brosch/GdP
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Verbot der Gruppe „Palästina Solidarität Duisburg“ durch das NRW-Innenministerium. „Wer antisemitisches Gedankengut verbreitet und die Terror-Organisation Hamas mit ihren abscheulichen Morden argumentativ zu unterstützen versucht, der kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen“, sagt der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens. Gruppierungen wie diese gefährdeten das friedliche Zusammenleben in Deutschland.
Heute Morgen (16. Mai 2024) waren Polizisten bei vier Wohnadressen in Duisburg vorgefahren, hatten das Verbot vollstreckt und mögliches Beweismaterial gesichert. „Palästina Solidarität Duisburg“ war in sozialen Medien und auch überregional auf Versammlungen aktiv gewesen und hatte u. a. auch selbst eine Demonstration im Oktober 2023 in Duisburg-Hochfeld organisiert. Der Verein verneint de facto das Existenzrecht Israels und billigt palästinensischen Widerstand ausdrücklich in allen Formen.
„Aus Worten können leicht Taten werden“, sagt der GdP-Landesvorsitzende. Es müsse deshalb klar sein, dass der Verein mit seinen Parolen schlussendlich auch Leib und Leben der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden gefährde. Es sei nun Aufgabe der Polizei, die Einhaltung des Verbotes konsequent zu überwachen.

03. Mai 2024
Tarifbeschäftigte brauchen bessere Fortbildungsmöglichkeiten!
Foto: Sven Vüllers/GdP
Der Tarifbereich bei der Polizei NRW wächst stetig. Auch nach Ende des Maßnahmenpakets erhält er immer mehr Zuwachs. Das liegt daran, dass die Tarifbeschäftigten mehr Aufgaben übernehmen und ihre Tätigkeitsbereiche immer größer werden.
Trotz dieser Erkenntnis werden die aktuell bestehenden Fortbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten den tariflich Beschäftigten nicht gerecht. Ein den Beamtinnen und Beamten vergleichbares Angebot gibt es für die Tarifbeschäftigten nicht. Denn zum einen sind viele Fortbildungen im LAFP den Beamtinnen und Beamten vorbehalten, zum anderen erfordert die Qualifizierung von Tarifbeschäftigten durch die Breite der Aufgaben differenzierte, vielfältige und themenbezogene Fortbildungen.
Die GdP ist daher der Ansicht, dass die Fortbildungsmöglichkeiten im Tarifbereich zwingend verbessert werden müssen. „Es kann nicht sein, dass den Tarifberechtigten Seminare vorenthalten werden, die für sie notwendig und förderlich sind“, so Jutta Jakobs, die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, „ebenso wenig darf es den Behörden überlassen werden, ob es ein Seminar gibt oder nicht.“ Notwendig ist daher u.a. ein landeseinheitliches Einführungsseminar, in dem neue Tarifbeschäftigte willkommen geheißen und mit den Besonderheiten der Arbeit bei der Polizei vertraut gemacht werden. Themen wie Aufbau und Organisation der Polizei, Arbeitsabläufe innerhalb der Polizei und Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst müssen zentral vermittelt werden.
Nach Ansicht der GdP ist es eine klare Aufgabe des Dienstherrn, seine Beschäftigten optimal auf die zu erledigenden Aufgaben vorzubereiten und dieser Verpflichtung muss er auch nachkommen. Eine besondere Notwendigkeit stellen Fortbildungsmöglichkeiten im Tarif- und Arbeitsrecht dar. Da umfangreiche Kenntnisse auf den Rechtsgebieten immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist es unerlässlich sowohl Führungskräfte als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ZA bestmöglich in den Bereichen zu schulen.
Forderungspapier zum Download

02. Mai 2024
Pressemitteilung
GdP: Verfassungsschutz muss als Arbeitsplatz attraktiv bleiben
Foto: Justin Brosch/GdP
Düsseldorf.
Islamismus, Terrorgefahr, Staatsfeinde von rechts und links, Spionage aus dem Ausland… Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz ist gefordert wie nie. „Die Kolleginnen und Kollegen dort leisten großartige Arbeit“, sagt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Das zeigt auch der Verfassungsschutzbericht 2023, der an diesem Donnerstag (2. Mai 2024) im Innenausschuss des Landtages thematisiert wird.
Was nicht im Bericht steht: Der Verfassungsschutz muss aufpassen, dass er als Arbeitsplatz attraktiv bleibt. Ein Beispiel ist die Observationsgruppe, der quasi über Nacht Tagegelder und Verpflegungsmehraufwände gestrichen wurden.
Begründet wurde das mit Gerichtsurteilen in anderen Bundesländern. An einer rechtssicheren Nachfolgeregelung werde gearbeitet, hatte es im NRW-Innenministerium geheißen. Die ist aber bisher nicht in Sicht. Die Kolleginnen und Kollegen hängen schon seit September 2023 in der Luft.
„Hier muss rasch eine Lösung her“, mahnt GdP-Landesvorsitzender Mertens. Nötig für die Observationsgruppe ist zudem eine Erschwerniszulage, die den Besonderheiten der Aufgabe gerecht wird. Auch hier warten die Kolleginnen und Kollegen, eine entsprechende Zulage war schon länger in Aussicht gestellt worden.
Dass die Bewerberzahlen für den Verfassungsschutz merklich zurückgegangen sind, ist aus Sicht der GdP ein Alarmsignal. „Innenminister Herbert Reul muss handeln“, drängt Michael Mertens.

30. April 2024
Streikgelder sind ausgezahlt
Überwiegender Teil der Kolleginnen und Kollegen hat Streikgeld erhalten!
Foto: Volker Hartmann/GdP
Fünf Monate ist es nun her, seit ein paar tausend Beschäftigte der Polizei NRW nach Düsseldorf gekommen sind, um für mehr Entgelt zu demonstrieren. Für die Tarifbeschäftigten war es ein historischer Tag, denn sie sind nach Jahrzehnten zum erstem Mal wieder in den Warnstreik gegangen.
Im Nachgang hatte das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW den Streiktag von den Bezügen für Februar oder März abgezogen.
Ab diesem Zeitpunkt sammelten die Kreisgruppen die Bezügemitteilungen der Kolleginnen und Kollegen, die gestreikt haben und leiteten diese an die Geschäftsstelle der GdP weiter. Dank dieser zügigen Zuarbeit, sind nun alle eingegangenen Bezügemitteilungen abgearbeitet und die Streikgelder auch angeweisen.
Vereinzelnd gehen noch Bezügemitteilungen ein. Diese Nachzügler erhalten natürlich auch schnellstmöglich ihr Geld. Wir bitten trotzdem die Kreisgruppen zu überprüfen, ob alle Bezügemitteilungen eingereicht worden sind und ggf. die Kolleginnen und Kollegen noch einmal an die Abgabe zu erinnern.
„Wir bedanken uns bei jedem Einzelnen, der am Streik teilgenommen hat und bei den Kreisgruppen, die uns so schnell mit den nötigen Unterlagen versorgt haben!“

03. April 2024
Pressemitteilung
GdP: Polizei steht vor großen Herausforderungen
Foto:Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Mehr Gewaltkriminalität, zweistellige Steigerungsraten bei Wohnungseinbrüchen und Raub, mehr Kriminalität im Netz: „Die Polizei steht vor großen Herausforderungen“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz zur heute vorgestellten, neuen Polizeilichen Kriminalstatistik für NRW. Die Erfahrung in den 2000-er Jahren zeige, wie schnell Zahlen außer Kontrolle geraten können, so Maatz weiter. Die Sparmaßnahmen der Landesregierung, die auch die Polizei treffen, seien deshalb unvertretbar.
Trotz allem: „Die Kolleginnen und Kollegen leisten in schwierigen Zeiten großartige Arbeit“, betonte Maatz. Davon zeugten Aufklärungsquote (54,2%) und die absolute Zahl der aufgeklärten Straftaten (konkret: 765.305 Taten) – beides ist auf einem historischen Höchststand. Jetzt gelte es, den Polizistinnen und Polizisten den Rücken weiter zu stärken. Neben bestmöglicher Ausstattung sei mehr Polizeipräsenz im öffentlichen Raum nötig. Dafür müsse die Landesregierung die hohen Einstellungszahlen bei der Polizei verstetigen.
Große Sorgen bereitet der GdP die weiter gestiegene Zahl der Fälle von Widerstand gegen und Angriffen gegen die Staatsgewalt (knapp 10 000 Fälle, +3,3%). In den nüchternen Zahlen verbergen sich versuchte Morde, teils schwere Körperverletzungen an Kolleginnen und Kollegen und viele gefährliche Situationen. „Die Landesregierung muss schnellstmöglich dafür sorgen, dass der Taser als bewährtes Mittel der Eigensicherung in allen NRW-Polizeibehörden zur Verfügung steht“, drängt Maatz.
Ebenso blickt die GdP höchst besorgt auf die starken Zuwächse bei tatverdächtigen Kindern und Jugendlichen, gerade auch im Gewaltbereich. Hier sei nicht nur die Polizei, sondern die ganze Gesellschaft gefordert: „Es ist enorm wichtig, dass wir diese jungen Menschen nicht verlieren“, mahnt der stellvertretende Landesvorsitzende.

01. April 2024
Dienstkleidung
Pünktlich zur Euro 2024: Polo statt Diensthemd kurz!
Düsseldorf.
Kurz nach Ostern sollen die ersten Polohemden verfügbar sein. Nach dem erfolgreichen Probelauf im vergangenen Jahr hat jetzt mit der Bestellung der neuen Polohemden für die Polizei NRW alles geklappt. Pünktlich zur Euro2024 kann sich die Polizei in neuem Look präsentieren. Möglich ist das alles aber nur, weil die Polizei NRW bei der Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen neue Wege geht:
Ärmel müssen selbst angenäht werden
Um Zeit im Produktionsablauf zu sparen, wird das Polo in Einzelteilen geliefert: Die Ärmel müssen von den Kolleginnen und Kollegen noch selbst angebracht werden. Hierzu werden Nadel und Faden dienstlich zur Verfügung gestellt. Die ursprüngliche Planung sah vor, dass auch der Kragen selbst zu befestigen ist. Das hat der Polizei-Hauptpersonalrat aber verhindert.
GdP-Erfolg: Annähen erfolgt mit Unfallschutz
Das Anbringen der Ärmel kann während der Dienstzeit erfolgen. Damit besteht Dienstunfallschutz. Aus Sicht der GdP ist das ein wichtiger Erfolg, der allerdings nur durch einen schweren Kompromiss erzielt werden konnte: Der Erlass regelt nämlich auch, dass die für das Anbringen der Ärmel anfallenden Mehrarbeitsstunden der Bagatellgrenze nach §61 LBG unterfallen und damit unentgeltlich zu leisten sind.
Jetzt GdP-Nähworkshop buchen!
Um Kolleginnen und Kollegen beim Anbringen der Ärmel zu unterstützen, bieten die GdP-Kreisgruppen flächendeckend Workshops an, in denen die Ärmel gemeinschaftlich angebracht werden
MitgliederNews zum Download.

27. März 2024
Amtszulage A9z
Beförderungsfrust: GdP schreibt Minister an
Foto: Holger Dumke/GdP
Düsseldorf.
Ein bitteres Beispiel für Beförderungsfrust bei der Polizei NRW: Zwei Dutzend Kolleginnen und Kolleginnen warten auf die Amtszulage A9z, einige seit Jahrzehnten. Ihre Beurteilungen sind zum Teil herausragend. Und jetzt gibt es landesweit genau eine Beförderungsmöglichkeit…
Schuld ist einmal mehr die im Landesbeamtengesetz vorgesehene Deckelungsgrenze, welche die Beförderungen auf 35% der Gesamtstellen in dem Bereich begrenzt. Die GdP hat deshalb Innenminister Herbert Reul (CDU) angeschrieben und ihn aufgefordert, sich für eine Aufhebung dieser Deckelungsgrenze einzusetzen. „Sie schafft Perspektivlosigkeit bei den Betroffenen und ist mit dem Leistungsgrundsatz kaum vereinbar“, meint GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.
Ein gleichlautendes Schreiben ging an Finanzminister Markus Optendenk (CDU).

14. März 2024
Pressemitteilung
Minister steht im Wort: Keine „Überstunde“ darf verfallen
Foto: Georg Wessel/GdP
Düsseldorf.
Der Bestand an Mehrarbeitsstunden sinkt. Von 3,6 Millionen Stunden in 2016 auf zuletzt 1,7 Millionen. So berichtet der Minister zur heutigen Sitzung des Innenausschusses. Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Im selben Zeitraum sind die sonstigen Stundenguthaben von 1,8 Millionen Stunden auf 3,3 Millionen Stunden angewachsen. Heißt konkret: Die Belastung der Kolleginnen und Kollegen ist konstant hoch. Die Aussagen aus dem Ministerium erwecken den Eindruck, dass Stundenguthaben in hohem Umfang abgebaut wurden. In der Realität befinden sich die Stunden aber lediglich auf anderen Zeitkonten.
„Beim Thema Mehrarbeit steht der Minister im Wort“, mahnt Mertens. „Bei Amtsantritt wurde ein Versprechen abgegeben. Nun wird sich zeigen, ob die Beschäftigten der Polizei NRW sich hierauf verlassen können“, so der Landeschef der GdP. Dass der Minister in dieser Frage die Verantwortung sowohl auf den Landesrechnungshof als auch auf die Beschäftigten selbst abwälzen möchte, ist dabei vollkommen unverständlich. „Hier muss der Minister Verantwortung übernehmen und gesetzliche Regelungen vorantreiben, die die erbrachten Dienststunden meiner Kolleginnen und Kollegen schützen.“
Zwingend erforderlich sind hierzu Anpassungen im Landesbeamtengesetz und den Langzeitarbeitskonten. „Ob Verjährung von Mehrarbeit oder der unsägliche Begriff der „Bagatellgrenze“ Mehrarbeit: Wir werden nicht müde werden, dem Minister bei diesem Thema auf den Füßen zu stehen. Beim Thema Mehrarbeit geht es für den Innenminister weniger ums Können als vielmehr ums Wollen. Daher schreiben wir ihm persönlich jede einzelne verfallene Dienststunde zu“, so der Landesvorsitzende.

05. März 2024
ERFOLG: Ausweitung der “Kinderkrankentage“ für Beamte steht bevor
Anschreiben der GdP zeigt Wirkung
Foto: GdP
Mitte Januar hatten wir darüber berichtet, dass für die Jahre 2024 und 2025 für den Bereich der Arbeitnehmerinnen und -nehmer eine erneute Erhöhung der sog. Kinderkrankentage beschlossen wurde. Vergleichbare Regelungen hatte es bereits in den letzten Jahren gegeben. Der Hintergrund ist dabei klar: Auch nach der Pandemie müssen die Kolleginnen und Kollegen, unabhängig vom Beschäftigungsstatus, neben dem Dienst für eine adäquate Betreuung der eigenen Kinder sorgen. Die GdP hat die Regelung daher ausdrücklich begrüßt.
Nur einen Haken hatte das Thema: Eine Übertragung der Regelung aus dem Arbeitnehmerbereich für die verbeamteten Kolleginnnen und Kollegen war nicht absehbar. Die GdP hat daher Innenminister Reul in einem persönlichen Anschreiben aufgefordert, sich für eine zügige Übertragung der Regelung einzusetzen.
IM reagiert: Neue Regelung auf dem Weg
Dieser klaren Forderung kommt das Ministerium nach, der Entwurf für die erforderliche Anpassung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung liegt uns über den DGB aktuell zur Stellungnahme vor.
Der Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge soll dabei wie folgt aussehen:
- Zur Betreuung des Nachwuchses sollen pro Kalenderjahr und Kind 13 Arbeitstage, für Alleinerziehende maximal
26 Arbeitstage zur Verfügung stehen.
- Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch pro Kalenderjahr maximal 30 Arbeitstage, für Alleinerziehende
maximal 60 Arbeitstage.
GdP-Position: Dauerhafte, umfassende Regelung überfällig
Die jährliche Debatte macht überdeutlich: Eine dauerhafte Regelung muss her, für beide Beschäftigtengruppen. Damit unsere Kolleginnen und Kollegen dauerhafte Planungssicherheit haben und die Sorgen um die Kinderbetreuung nicht jedes Jahr aufs Neue beginnt.
Wir informieren euch, sobald die Anpassung der Verordnung beschlossen wurde!
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01. März 2024
Pressemitteilung
GdP: „Keine Kompromisse bei der Qualität der Polizei-Ausbildung!“
Foto: GdP
Die GdP NRW begrüßt sehr herzlich die 3155 Kommissaranwärterinnen und -Anwärter sowie Regierungsinspektorenanwärterinnen und -Anwärter, die heute (1. März 2024) in Köln vereidigt worden sind – so viele wie in noch keinem Jahr zuvor. „Wir freuen uns mit den jungen Kolleginnen und Kollegen und ihren Familien! Die Polizei in Nordrhein-Westfalen braucht Verstärkung“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Ausdrücklich würdigte er die Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung, die Einstellungszahlen bei der Polizei nochmal heraufzusetzen: „Angesichts der aktuellen Herausforderungen war das aber auch bitter nötig.“
Der GdP-Vorsitzende erinnerte Innenminister Herbert Reul (CDU) und die Landesregierung daran, dass sie gegenüber den jungen Kolleginnen und Kollegen im Wort stehen: „Bei der Qualität der Ausbildung darf es keine Kompromisse geben“, mahnte Mertens. Die geplante, erneute Anhebung der Kursstärken fürs Training beim LAFP wird von der GdP deshalb abgelehnt. Statt 14 sollen künftig 16 Teilnehmende möglich sein. Dabei war die Kursstärke erst kürzlich von zwölf auf 14 aufgestockt worden. „Statt größerer Kurse brauchen wir mehr Lehrpersonal“, fordert Mertens. Insgesamt müssten bei allen drei Ausbildungsträgern (LAFP, HSPV und Behörden) Personal und Sachmittel an die erhöhten Einstellungszahlen angepasst werden, so der GdP-Vorsitzende.
Wer sich entscheide, Polizistin oder Polizist zu werden, müsse darauf vertrauen können, bestmöglich vorbereitet in den Beruf zu starten. Ebenso müsse er oder sie darauf vertrauen können, im späteren Berufsleben bestmöglich geschützt zu sein: „Dazu passt nicht, dass der Taser als anerkannt wichtiges Mittel der Eigensicherung in einigen Kreispolizeibehörden zur Verfügung steht – und in anderen nicht“, erklärt Michael Mertens. Innenminister Reul müsse die fehlenden Geräte schnellstmöglich beschaffen: „Es geht um die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen!“

29. Februar 2024
Junge Gruppe fordert Tablets in der Ausbildung
Foto: Sven Vüllers/GdP
Die Anforderungen an die Ausbildung steigen überall – auch bei der Polizei. Besonders die rasche Entwicklung digitaler Technologien erfordert ein Umdenken im Bereich Lernen. Um mit der Zeit zu gehen, fordert die Junge Gruppe der GdP NRW daher Tablets für die Studierenden bei der Polizei.
Die digitale Entwicklung eröffnet den Studierenden neue Perspektiven, die genutzt werden müssen, ist sich die Junge Gruppe sicher. Sie verweist auf die Finanzverwaltung NRW, bei der Tablets bereits zum Standard in der Ausbildung gehören. „Die Finanzverwaltung hat den Mehrwert digitaler Medien für ein erfolgreiches Lernen erkannt“, so Lina Marie Neuberg, die Vorsitzende der Jungen Gruppe NRW -„wir werden uns dafür einsetzen, dass er bei der Polizei auch erkannt wird.“
Durch die Verwendung von Tablets können Lernmaterialien digitalisiert werden. Das bedeutet nicht nur ein Ende der chaotischen Zettelwirtschaft, sondern einen echten Vorteil für die Lernenden. Handlungskonzepte und Lernmaterialien können auf diese Weise schneller und einfacher und vor allem umweltfreundlicher an die Studierenden weitergegeben werden. Sogar ein Bearbeiten und Teilen der Ergebnisse funktioniert schnell, effizient und papierlos.
„Wir müssen innovative Wege finden, um die Studierenden bei der Polizei optimal auf die Anforderungen ihres zukünftigen Berufes vorzubereiten“, meint Neuberg, „das bedeutet nicht die Präsenzlehre zu ersetzen - das keinesfalls - aber mit Unterstützung der neuen Technologien wird die Ausbildung moderner, effizienter und nachhaltiger!“
Forderungspapier zum Download

22. Februar 2024
Junge Gruppe: „Erhöhung der Kursstärken im LAFP ist unzumutbar!“
Foto: Sven Vüllers/GdP
Das LAFP beabsichtigt, die Kursstärken in den Trainings der Kommissaranwärterinnen und -anwärter von derzeit 14 auf künftig 16 Personen zu erhöhen. Die Junge Gruppe der GdP fürchtet um die Qualität der Ausbildung - und lehnt das ab! Die Kursstärken waren erst kürzlich von zwölf auf 14 Teilnehmende aufgestockt worden.
Ausgehend von der ursprünglichen Kursstärke zwölf würde die neuerliche Aufstockung eine Erhöhung um 1/3 bedeuten. Dabei ist nicht absehbar, dass die personellen und materiellen Ressourcen beim LAFP dafür entsprechend angepasst werden. Die neuerliche Erhöhung der Kursstärken hätte deshalb einen massiven Qualitätsverlust in der Ausbildung zur Folge, warnt die Junge Gruppe. In einem Positionspapier hat sie die schwerwiegenden Konsequenzen einer neuerlichen Erhöhung zusammengefasst.
So kann es für die jungen Kolleginnen und Kollegen sogar lebensgefährlich werden, wenn sie kritische Situationen nicht hinreichend trainiert haben, sondern zum ersten Mal im richtigen Einsatz damit konfrontiert werden. Übungen im Sinnen von Rollenspielen, aber auch ein vernünftiges Schießtraining sind daher unerlässlich. Das aber wird schwer, wenn individuelle Trainingszeiten durch Aufstocken der Schüleranzahl auf einen Lehrer minimiert werden. Neben den Gefahren für den Einzelnen und dem Qualitätsverlust der Ausbildung, führt die Einbuße an Übungszeit zudem zu einer Übertragung der Lerninhalte auf die Praktika mit ohnehin schon überlasteten Tutoren, denn die müssen den verpassten Stoff im realen Einsatz dann aufbereiten.
„Wir begrüßen die Einstellung von 3000 neuen Kolleginnen und Kollegen! Das ist der richtige Weg, jedoch darf es bei der Qualität der Ausbildung keine Kompromisse geben!“, so Lina Marie Neuberg, die Vorsitzende der Jungen Gruppe. Die Junge Gruppe baut dabei auf Team-Teaching, was bedeutet, dass zwei Lehrer einen Kurs betreuen.
„Mehr Kommissaranwärterinnen und -anwärter erfordern mehr Ressourcen“, erklärt Neuberg. Wer A sagt, müsse auch B sagen – die Landesregierung müsse die Kapazitäten beim LAFP an die jährlich 3000 Neueinstellungen bei der Polizei anpassen: „Für dieses Ziel werden wir weiterkämpfen“, verspricht die Vorsitzende der Jungen Gruppe.
Positionspapier zum Download

09. Februar 2024
GdP Arbeitsgruppe: Flexibles arbeiten und Schichtdienst sind kein Widerspruch!
Foto: Sven Vüllers/GdP
Auch im Wachdienst müssen kreative Ideen genutzt werden, um Beschäftigte halten zu können, die auf flexible Zeitfenster angewiesen sind. Hier steht die Polizei NRW noch am Anfang. Die GdP hat deshalb in einer Arbeitsgruppe die bestehenden kreativen Ansätze gesammelt und evaluiert. Ergebnis: Flexible Arbeitszeitmodelle sind eine Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen und die Work-Life-Balance der Beschäfigten zu verbessern. Insbesondere Schichtarbeit ist oft mit gesundheitlichen und sozialen Belastungen verbunden, wie z.B. Schlafstörungen, erhöhtem Stress oder geringerem Familienleben bzw. Einschränkungen in der Freizeitgestaltung. Flexible Arbeitszeitmodelle können dazu beitragen, diese Belastungen zu reduzieren, wenn sie den Beschäfigten mehr Autonomie und Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeiten geben.
Die Arbeitsgruppe hat hierzu neben Grundsatzpositionen drei ganz praktische Ansatzpunkte herausgearbeitet: Zum einen geht es nicht ohne Anpassungen des arbeitszeitrechtlichen Rahmens, der Flexibilität nahezu ausschließlich für den Dienstherrn, kaum aber für die Beschäftigten zulässt. Zum anderen geht aber auch schon jetzt viel, nämlich mit intelligenten Ansätzen bei der Arbeitsorganisation. Und schließlich kommt es auch entscheidend darauf an, das Führungskräfte das notwendige Handwerkszeug bekommen, um ihre Aufgaben unter veränderten Rahmenbedingungen auch erfolgreich bewältigen können.
Die im Positionspapier der GdP vorgestellten Ansätze sind eine Einladung zu einer dringend notwendigen Diskussion über die Attraktivität des Schichtdienstes bei der Polizei NRW.
Broschüre zum Download

08. Februar 2024
Inflationsausgleich und Pension
Die Frage, wie hoch der Inflationsausgleich für pensionierte Kolleginnen und Kollegen ausfällt, war häufig nicht ganz klar zu beantworten. Viele Konstellationen waren nicht eindeutig geklärt. Die GdP hat daher eine klarstellende Verfügung eingefordert. Dieser Aufforderung ist das Finanzministerium mit einem Runderlass nun nachgekommen.
Der Erlass regelt im Kern folgende Punkte:
1.) Treffen Pension und Bezüge aus dem öffentlichem Dienst zusammen, ist das Arbeits-/Dienstverhältnis für die Einmalzahlung maßgeblich.
Bsp.: Kollege X ist mit dem Ruhegehaltssatz 71,75 % in Pension gegangen, arbeitet dann aber als Tarifkollege in Vollzeit weiter. Für die Einmalzahlung des Inflationsausgleichs ist dann die Vollzeitstelle (100 %) maßgeblich.
Ausnahme: Der Anspruch wäre höher, wenn der Ruhegehaltssatz maßgeblich wäre.
Bsp.: O.g. Kollege arbeitet nicht in Vollzeit, sondern in 50%-iger Teilzeit. Damit wäre für die Einmalzahlung zunächst der Teilzeitanteil vorrangig (50%). Weil das aber nachteilig wäre, kann der Kollege einen Antrag auf Auszahlung der Differenz zu seinem Ruhegehaltssatz (71,75%) stellen.
2.) Treffen Pension und Hinterbliebenenversorgung zusammen, ist der Ruhegehaltssatz aus dem eigenen Dienstverhältnis maßgeblich.
Bsp.: Kollegin Y ist mit dem Ruhegehaltssatz 71,75 % in Pension gegangen, erhält zusätzlich Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 60 % der Bezüge des verstorbenen Ehepartners. Für die Einmalzahlung ist der eigene Ruhegehaltssatz maßgeblich.
3.) Treffen mehrere Pensionen zusammen, ist der Ruhegehaltssatz des späteren Dienstverhältnisses maßgeblich.
Bsp.: Kollege X hatte vor seinem aktuellen Dienstverhältnis bereits ein Beamtenverhältnis bei einem anderen Dienstherren. Für die Einmalzahlung ist der Ruhegehaltssatz des späteren Dienstverhältnisses maßgeblich.
Die GdP begrüßt, dass diese Sachverhalte nun klar und zu Gunsten unserer Kolleginnen und Kollegen geregelt wurden. Das erspart viele Diskussionen und gewährleistet, dass auch unsere pensionierten Kolleginnen und Kollegen bestmöglich von der Inflationsausgleichsprämie profitieren. Falls ihr euch nicht sicher seid, ob eure Prämie korrekt ermittelt wurde, sprecht uns gerne an.
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05. Februar 2024
Minister „reult“ Mehrarbeit ab
Foto: Justin Brosch/GdP
Das LAFP hat auf Weisung des Ministeriums des Innern eine Verfügung mit Hinweisen zum Entstehen von Mehrarbeit und sonstiger Stundenguthaben an die Polizeibehörden versandt. Damit findet die seit dem DSM-Einführungserlass vom 29.02.2000 umgesetzte Praxis, dass angeordnete Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat nicht ersatzlos verfällt, sondern als geleistete Arbeitszeit auf das Haben-Konto umgebucht wird, ein jähes Ende. Dabei war seinerzeit bereits klar: Die Aufgaben der Polizei NRW führen regelmäßig zu Mehrarbeit bei unseren Kolleginnen und Kollegen. Diese darf nicht verfallen. Das galt damals, und das gilt heute umso mehr. Gerade mit Blick auf das Versprechen des Ministers, dass unter ihm keine „Überstunde“ verfällt.
Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat verfällt zukünftig
Mit der aktuellen Verfügung werden künftig Stunden angeordneter Mehrarbeit kleiner gleich 5 Stunden pro Monat oberhalb der schon überlangen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden ersatzlos gestrichen.
Mangelnde Wertschätzung für geleistete Arbeit wird Folgen haben
Schon heute ist es teilweise sehr schwierig, Freiwillige bei Alarmierungen aus der Freizeit für Spontan-Lagen oder andere Ad-hoc-Anlässe zu finden. Der nun zukünftig stattfindende ersatzlose Stundenverfall von bis zu 5 Stunden angeordneter Mehrarbeit pro Monat wird diese Herausforderungen noch vergrößern. Andere Länder sind dort bereits wesentlich weiter. Hessen hat die Polizei von der Bagatellgrenze ausgenommen und auch das BKA wendet die Regelung nicht an. Genau das ist der richtige Weg, um die entsprechende Wertschätzung für die geleistete Arbeit zu zeigen.
Innenminister Reul muss für Nichtanwendung in der Polizei sorgen
Angeordnete Mehrarbeit spielt in keinem anderen Ressort in NRW eine so wichtige Rolle wie in der Polizei, um die stetig wachsenden Aufgaben erfolgreich bewältigen zu können. Für die GdP ist klar: Jede Stunde Arbeitszeit bedeutet eine physische und psychische Belastung, daher ist es nicht mit dem Fürsorge-Gedanken zu vereinen, dass diese zukünftig ersatzlos verfallen sollen.
Für eine Nichtanwendung der Bagatellgrenze für die NRW-Polizei muss sich Innenminister Reul schleunigst mit aller Kraft im Landeskabinett einsetzen, andernfalls werden zukünftig am Monatsende unzählige Stunden „abgereult“ werden und damit ersatzlos verfallen, obwohl sie für die Innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen geleistet wurden.
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01. Februar 2024
Pressemitteilung
GdP startet kraftvoll in den Personalratswahlkampf
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.
Mit einem starken Team und bestens gerüstet geht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die im Mai anstehenden Personalratswahlen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen an. „Wir werden dem Innenminister im Nacken sitzen: Es muss signifikante Verbesserungen für die Polizeibeschäftigten geben“, drängt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.
Markus Robert führt auf Landesebene die GdP-Liste der Beamtinnen und Beamten an, Jutta Jakobs die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auf einer Sitzung des Landesbezirksbeirates in Gladbeck (31. Januar/1. Februar) wurden die Listen einstimmig beschlossen. Die GdP geht mit dem Motto „Laut und deutlich“ in die Wahl. Denn „laut und deutlich“ tritt die Gewerkschaft für die Interessen der Polizeibeschäftigten ein. Mit rund 49.000 Mitgliedern in NRW ist die GdP die mit Abstand stärkste Gewerkschaft im Polizeibereich.
Zulagen rauf, Wochenarbeitszeit runter, bessere Aufstiegschancen, moderne Arbeitsplätze, mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz: Das sind die Forderungen der GdP für die anstehende Personalratswahl. Die Abstimmung läuft vom 13. bis 17. Mai 2024. Stimmberechtigt sind etwa 61.000 Polizeibeschäftigte – so viele wie noch nie.

30. Januar 2024
Sonderzahlungsgesetz 2003
Altwidersprüche zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Keine Rechtsmittel notwendig!
Foto: Archiv
Düsseldorf.
Derzeit versendet das Finanzministerium massenhaft Widerspruchsbescheide, die noch das Altverfahren zum Sonderzahlungsgesetz 2003 betreffen. Mit diesem Gesetz wurde seinerzeit das sogenannte Weihnachtsgeld gekürzt und das Urlaubsgeld gestrichen. Im Rahmen von mehreren Musterverfahren wurde die Verfassungsmäßigkeit dieser Besoldungseinbußen gerichtlich überprüft.
Das Sonderzahlungsgesetz NRW verstößt nicht gegen das Alimentationsprinzip. Dies haben sowohl das Oberverwaltungsgericht NRW als auch Ende 2017 das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die Kürzungen waren verfassungskonform.
Widerspruchsbescheide in Serie
Anlässlich eines Spitzengesprächs teilte das Finanzministerium bereits letztes Jahr mit, dass sich dort 900.000 (!) Altwidersprüche zum Sonderzahlungsgesetz angesammelt haben, die nun abschlägig beschieden werden sollen. Offensichtlich war man zunächst technisch nicht in der Lage, so viele Widersprüche in einem Massenverfahren abzulehnen. Wir wissen nicht, ob man im Finanzministerium nun eine "Ablehnungsmaschine" ausgetüftelt hat. In jedem Fall ergehen nun entsprechende Widerspruchsbescheide.
Musterverfahren beendet
Weil aber die Rechtsprechung hier leider eindeutig und die Frage der Verfassungsmäßigkeit höchstrichterlich geklärt ist, sind diese Musterverfahren beendet. Wir raten daher in Abstimmung mit den anderen öD-Gewerkschaften ausdrücklich nicht, Rechtsmittel gegen die Widerspruchsbescheide einzulegen. Wichtig ist, dass dies nicht die aktuelle Diskussion um die verfassungskonforme Alimentation betrifft, sondern ausschließlich die Widersprüche ab dem Jahr 2003. Die Widerspruchsbescheide sollten sich daher ausdrücklich auf das Sonderzahlungsgesetz NRW, also auf das Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld beziehen. Dann müsst Ihr nicht tätig werden. Wenn Ihr dazu unsicher seid oder Rückfragen habt, wendet Euch gerne an die Rechtsschutzstelle des Landesbezirks.
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26. Januar 2024
Schwerwiegende rechtliche Bedenken
Expertin: NRW-Gesetzesvorstoß verfassungswidrig
Foto: Holger Dumke/GdP
Düsseldorf.
Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung einen Entwurf für eine neue Vorschrift im Strafgesetzbuch in den Bundesrat eingebracht, die „volksverhetzende Inhalte und verfassungswidrige Kennzeichen im Zusammenhang mit der Dienstausübung“ unter Strafe stellen soll. Die Vorschrift sieht dabei u.a. vor, dass Amtsträger bei Äußerungen oder Verbreitungen verfassungsfeindlicher Inhalte eine Geld- oder Haftstrafe bis zu drei Jahren erhalten sollen. Die Vorschrift liegt zwischenzeitlich dem Bundestag zur Befassung vor.
Für uns ist vollkommen klar: Gerade in der aktuellen Zeit muss immer wieder betont werden, dass die GdP ebenso wie die überwältigende Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Für rechte oder andere extremistische Gesinnungen ist hier kein Raum. Aber: Gesetzgebung muss sich ebenso an die Grenzen unserer Verfassung orientieren und darf sie nicht überschreiten. Auch das gehört zum Rechtsstaat.
Wichtig ist hier eine sachliche Debatte über den Entwurf. Daher hat die GdP die renommierte Juristin Prof. Dr. Elisa Hoven von der Uni Leipzig um eine Begutachtung des Gesetzentwurfes gebeten. Ihr Votum ist klar.
Entwurf ist in der vorgelegten Form verfassungswidrig
Die Expertin stellt folgende schwerwiegende rechtliche Bedenken zum Entwurf fest:
• Die Vorverlagerung der Strafbarkeit reicht sehr weit, wahrscheinlich zu weit.
• Die Erschütterung des öffentlichen Vertrauens reicht nicht aus, um Eingriffe in die Meinungsfreiheit durch strafrechtliche Verbote zu rechtfertigen.
• Die Formulierung des Tatbestandes weist erhebliche Unklarheiten auf und entspricht daher nicht dem „Bestimmtheitsgrundsatz“.
• Der formulierte Schutzzweck rechtfertigt nicht den Eingriff in die Meinungsfreiheit.
Die Ergebnisse stützen die Einschätzung der GdP und machen deutlich: Hierbei handelt es sich um absolute Schaufensterpolitik. Die bestehenden Möglichkeiten, die sowohl das Straf- als auch das Disziplinarrecht vorsehen, sind vollkommen ausreichend, um entsprechendes Verhalten zu bestrafen. Die GdP wird das Thema auf Bundesebene weiter begleiten und daran erinnern, dass Recht und Gesetz untrennbar sind und der Zweck nicht die Mittel heiligt.
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
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24. Januar 2024
Polizeidienstunfähigkeit:
Unsere Kollegen sind kein "Kostenfaktor"!
GdP kritisiert geplante Änderungen am PDU-Erlass
Foto: Justin Brosch/GdP
Düsseldorf.
Der Dienstherr plant gravierende Änderungen des Erlasses zur Polizeidienst-Unfähigkeit (PDU) - die GdP ist alarmiert. Die angedachten Änderungen betreffen zum einen eine Verkürzung der Prognosedauer bei Verwendungseinschränkungen. Das bedeutet konkret, dass bei vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen schneller PDU-Verfahren eingeleitet werden sollen. Zum anderen soll die Grenze für den Laufbahnwechsel von aktuell dem 50. Lebensjahr auf das 55. Lebensjahr nach hinten verlegt werden. Das würde es dem Dienstherrn ermöglichen, ältere Kolleginnen und Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen in den Verwaltungsdienst zu verschieben und so von Polizeizulage und Freier Heilfürsorge abzuschneiden.
Argumentiert wird betriebswirtschaftlich. Dienstunfähige Kolleginnen und Kollegen sind für das Land besonders teuer, solange sie die Polizeizulage erhalten und von der Freien Heilfürsorge profitieren, so der Dienstherr. Die GdP hat in dieser Sache umgehend den Minister angeschrieben und klar gemacht: Unsere Kolleginnen und Kollegen sind kein „Kostenfaktor“! Eine solche Betrachtung ist ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die Tag für Tag ihre Gesundheit im Dienst riskieren, um Bürgerinnen und Bürger zu schützen und für den Rechtsstaat einzutreten.
Eindrücke des Anschlags von Ratingen wirken nach
Die geplanten Änderungen kommen ausgerechnet im Jahr nach dem heimtückischen Anschlag von Ratingen. Die Eindrücke wirken noch nach, die Folgen der Brandattacke werden die Beteiligten ein Leben lang begleiten. Nach dem Attentat hatten sich richtigerweise noch alle demonstrativ hinter die Betroffenen gestellt, auch und vor allem der Minister. Das war gut und richtig. Und jetzt soll am PDU-Erlass rumgefingert werden? Das passt nicht zusammen, meint die GdP.
Für uns ist klar: Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen die Sicherheit, dass die Fürsorge des Dienstherrn nicht beim ersten Dienstunfall oder bei der ersten Erkrankung endet. Hierfür werden wir uns einsetzen und den Minister an die Solidaritätsbekundungen der letzten Monate erinnern.
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20. Januar 2024
News aus der Kreisgruppe
Neuwahlen im Rahmen einer Mitgliederversammlung
Foto: Tuba Özdemir (GdP Recklinghausen)
Recklinghausen
Am 11.01.2024 haben wir, im Rahmen einer Mitgliederversammlung, unseren Kreisgruppenvorstand neu gewählt.
Als Kreisgruppenvorsitzender wurde Justin Zühlsdorf mit einem hundertprotzentigen Ergebnis gewählt. Als seine Stellvertreterinnen wurden Susanne Aye und Maren Nölle gewählt. Eva Kühn wird neue Geschäftsführerin und wird in Zukunft von Mensure Kerekli vertreten. Der ehemalige Vorsitzende Norbert Sperling wurde zum neuen Pressesprecher gewählt und bleibt der Kreisgruppe mit all seinem Wissen und seiner Erfahrung erhalten. Der ehemalige stellv. Vorsitzende Herwart Güttner, bleibt dem Vorstand als Beisitzer erhalten.
Alle weiteren Funktionen wurden nicht neu gewählt. Die Personalien bleiben in den Bereichen somit unverändert.
Als Gäste durften wir unsere Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen, unseren stellv. GdP Landesvorsitzenden und Vorsitzenden des Hauptpersonalrates der Polizei Markus Robert, den DGB Emscher-Lippe Regionsgeschäftsführer Mark Rosendahl und die Landtagsabgeordnete Anna Teresa Kavena begrüßen.

19. Januar 2024
Demonstrationen
"Demokraten müssen Flagge zeigen" - GdP unterstützt Proteste gegen Rechts
Imago/Marc John
Düsseldorf.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen unterstützt die aktuellen Proteste gegen Rechts. „Demokraten müssen Flagge zeigen: Hass, Menschenverachtung und Intoleranz dürfen keinen Raum in unserer Gesellschaft haben“, mahnt der GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens. Er fordert alle Mitglieder auf, sich an den auch in NRW zahlreichen Kundgebungen und Demonstrationen zu beteiligen.
Mertens selbst wird an diesem Sonntag, 21. Januar 2024, 12 Uhr, in Köln vor Ort sein, wo ein breites Bündnis unter dem Motto „ Demokratie schützen – AfD bekämpfen“ zum Protest aufgerufen hat. „Die AfD ist eine Partei von gesellschaftlichen Brunnenvergiftern, Rechtsextreme geben den Ton an“, sagt Mertens Die GdP hat sich bereits 2021 mit einen Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der Partei abgegrenzt: „Wer bei der AfD Mitglied ist, hat bei uns nichts zu suchen.“
Der gesellschaftliche Kampf gegen Rechts und das Eintreten für Demokratie und die freiheitliche Grundordnung ist für die GdP ein immerwährender Auftrag. Er ergibt sich aus der Gründungsgeschichte der Gewerkschaft, die im vergangenen Jahr ihr 75 -jähriges Bestehen feierte. „Unsere Gründerväter saßen für ihre Überzeugungen unter den Nazis im Gefängnis. Dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte darf sich nie wiederholen“, sagt Mertens.

18. Januar 2024
Amtsangemessene Alimentation
Experten einig: Widersprüche gegen die Besoldung wieder ruhend stellen!
Foto: Stefanie Bauer/GdP
Düsseldorf.
Anlässlich einer Anhörung des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag am 16.01.2024 hat die GdP nochmal deutlich gemacht: Die Einstellung der Landesregierung, rund 85.000 Besoldungswidersprüche zur Überprüfung der verfassungskonformen Alimentation nicht mehr ruhend zu stellen und Musterverfahren entgegen der ständigen Praxis nicht mehr zuzulassen, ist ein Affront gegen unsere Kolleginnen und Kollegen und gegen die Gewerkschaften und Berufsverbände. Die Anhörung erging auf einen Antrag der FDP-Fraktion im Landtag (DS 18/6368).
Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung sind unter anderem mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020. Darin stellt das höchste deutsche Gericht fest, dass für diese Frage nicht nur der Abstand der Besoldungsgruppen untereinander, sondern auch der unteren Besoldungsgruppen zum Grundsicherungsniveau zu beurteilen ist. Außerdem macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass sich die Besoldung an der allgemeinen finanzielle und wirtschaftlichen Entwicklung zu orientieren hat, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
Mit dem Besoldungspaket 2022 hat die Landesregierung, so meint sie, alle notwendigen Maßnahmen unternommen, um diesen Vorgaben zu genügen. Aber: Ist das auch so?
Es bleiben Zweifel
Daran darf man zumindest Zweifel haben, findet die GdP. Gerade mit Blick auf die Anhebung der Regelbedarfssätze sowie die dramatisch gestiegenen Lebenserhaltungskosten ist überdies fraglich, ob die Parameter des Bundesverfassungsgerichts eingehalten wurden. Es gibt also genügend Gründe für die Durchführung von Musterverfahren. Genau dies lehnt die Landesregierung aber bislang hartnäckig ab.
GdP legt eigene Stellungnahme vor
Weil uns dieses Thema so wichtig ist, hat sich die GdP mit einer eigenen Stellungnahme im Landtag eingebracht. Darin unterstützen wir die Forderung nach Ruhendstellung und Musterverfahren uneingeschränkt. Bleibt zu hoffen, dass der breite Expertenkonsens seine Wirkung nicht verfehlt und die Landesregierung nun schnell den Weg für Musterverfahren freimacht. Wir halten Euch über die Entwicklung auf dem Laufenden. Unsere Stellungnahme könnt Ihr in Kürze nachlesen unter https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/Themen

12. Januar 2024
Kinderkrank: GdP fordert Regelung für Beamte
Foto: GdP
Die Betreuung der Kinder mit dem Dienst unter einen Hut zu bekommen, stellt für unsere Kolleginnen und Kollegen eine tägliche Herausforderung dar. Und das unabhängig davon, ob man tarifbeschäftigt oder verbeamtet ist. Die Ausweitung des Anspruchs auf die sog. „Kinderkrankentage“ für alle Beschäftigtengruppen in den vergangenen beiden Jahren war daher ausdrücklich zu begrüßen. Klar ist aber auch: Der Bedarf wird nicht geringer. Der Gesetzgeber hat bezogen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reagiert und eine erneute Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankentage für die Kalenderjahre 2024 und 2025 beschlossen. So können pro Jahr und Kind längstens 15 Arbeitstage, für alleinerziehende längstens 30 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Maximal können so 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende 70 Arbeitstage pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Übertragung der Regelung für Beamte steht aus
Die Erhöhung des Anspruchs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ging in den vergangenen Jahren stets mit einer Verweisregelung in der Freistellungs- und Urlaubsregelung einher, durch die auch verbeamtete Kolleginnen und Kollegen profitierten. Eine solche Regelung steht aktuell allerdings noch aus.
Die GdP hat daher mit einem persönlichen Anschreiben Minister Reul aufgefordert, sich für eine zügige Regelung für den Beamtenbereich einzusetzen.
Forderung: Dauerhafte Erhöhung der Kinderkrankentage überfällig
Die vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass es auch unabhängig von der Corona-Pandemie durch Infektionswellen regelmäßig zu Herausforderungen bei der Kinderbetreuung kommt. Das Land sollte hier im Sinne einer vorausschauenden Rechtssetzung den Anspruch auf die Kinderkrankentage dauerhaft erhöhen, um nicht jedes Jahr aufs Neue nachsteuern zu müssen.
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03. Januar 2024
Pressemitteilung
Kräftiger Zuwachs: GdP zählt jetzt fast 49.000 Mitglieder
Düsseldorf.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) geht kräftig gestärkt ins Jahr der Personalratswahlen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 zählte die GdP NRW exakt 48.974 Mitglieder – fast 2000 mehr als vor Jahresfrist. Im kommenden Mai werden neue Personalräte gewählt – die GdP ist die mit weitem Abstand stärkste Gewerkschaft im Polizeibereich.
„Wir sind die starke Stimme für alle Polizeibeschäftigten in NRW“, erklärt GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Neben einer einmal mehr sehr erfolgreichen Mitgliederkampagne mit einem starken Plus bei jungen Kolleginnen und Kollegen hat die Tarifrunde der Entwicklung einen Schub gegeben. „Verbeamtet oder tarifbeschäftigt: Zusammen sind wir eine Polizei“, sagt Mertens. Allein im Tarifbereich hat die GdP im Jahresverlauf rund 500 Mitglieder gewonnen.
In Zeiten, in denen die Gesellschaft immer individueller wird, Kirchen, Parteien und Vereine an Mitgliedern verlieren, legt die GdP in NRW beständig zu. Sie zählt heute mehr als 6000 Mitglieder mehr als im Jahr 2018 und über 10.000 mehr als vor zehn Jahren. Landeschef Michael Mertens sieht das als Bestätigung für eine erfolgreiche Arbeit, die die Interessen der Mitglieder ganz konkret im Blick hat – aber auch als Vertrauensbeweis und Auftrag für die Zukunft.
Die GdP wird die wachsende Stärke nutzen, um den Innenminister daran zu erinnern, dass bei der notwendigen Stärkung der Polizei endlich auch Investitionen in die Menschen erforderlich sind: „Ob es um Arbeitszeit geht, Zulagen oder bessere Aufstiegsmöglichkeiten: Hier sind Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen überfällig“, mahnt Michael Mertens.
Auch bei der Ausrüstung sieht der GdP-Vorsitzende trotz bisher erfolgter Investitionen weiter Mängel – ein ganz gravierender: „Dass der Taser als wichtiges Mittel der Eigensicherung aktuell in nur 18 der 47 Kreispolizeibehörden zur Verfügung steht, ist nicht hinnehmbar!“

02. Januar 2024
Inflationsausgleichsprämie: 100% Abschlagszahlung mit Februar-Bezügen
Gesetzgebungsverfahren eingeleitet – Einmalzahlung kommt Ende Januar
Die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung der „Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ (Inflationsausgleichsprämie) ist auf den Weg gebracht und liegt den Gewerkschaften zur Stellungnahme vor. Nach Kabinettsbefassung soll der Gesetzentwurf am 30.01.2024 in den Landtag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Das NRW-Finanzministerium hat mitgeteilt, dass das LBV einen Abschlag in der Höhe der im Gesetz definierten Sonderzahlung von 1800 Euro bzw. 1000 Euro für Auszubildende mit den Bezügen für den Monat Februar 2024 auszahlen wird.
Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung haben diejenigen, die am 9.12.2023 in einem Dienstverhältnis standen und in der Zeit vom 01.08.2023 bis 09.12.2023 an mindestens einem Tag Bezüge erhalten haben. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Zahlung entsprechend anteilig gewährt. Versorgungsempfänger bekommen die 1800 Euro entsprechend des Ruhegehaltssatzes anteilig ausbezahlt. Stichtag ist jeweils der 9.12.2023.

Monatliche Zahlungen für Januar bis Mai kommen erst mit den Mai-Bezügen
Das Finanzministerium hat ebenso angekündigt, dass das LBV die monatlichen Zahlungen von 120 Euro für Januar bis Mai 2024 mit den Mai-Bezügen Ende April und die folgenden Abschläge bis Oktober 2024 monatlich ausbezahlen wird. Auch hier profitiert derjenige, der mindestens an einem Tag in dem Monat Bezüge erhält. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Zahlung entsprechend anteilig gewährt und für Versorgungsempfänger wird auch hier entsprechend des Ruhegehaltssatzes ausgezahlt.

Fazit: Ankündigung eingehalten, Auszahlungszeitpunkt etwas spät
Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf wird die von der GdP eingeforderte 1:1 Übernahme umgesetzt, einzig der späte Zeitpunkt des Beginns der monatlichen Auszahlungen überrascht negativ. Hier hätten wir uns für die Kolleginnen und Kollegen eine zügigere Umsetzung der Abschläge
gewünscht.

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