13.03.2025
Beamtenpolitik Senioren
Keine Musterverfahren:
GdP schreibt an Ministerpräsident
Hendrik Wüst

Foto: Imsel Bakir/GdP
Die GdP wird nicht müde, sich für eine verfassungsgemäße Besoldung unserer Kolleginnen und Kollegen einzusetzen. Auch wenn dieser Einsatz immer mit großen Diskussionen verbunden war (und ist), ein Punkt war immer unstrittig – jedenfalls bislang: Es ist nicht zumutbar, dass jeder Kollege und jede Kollegin eigenständig vor Gericht ziehen muss. Zwischen Gewerkschaften und Landesregierung wurden Musterverfahren vereinbart. Das Ergebnis wurde dann auf Beschäftigten übertragen, die Widerspruch eingereicht hatten. Viele Kolleginnen und Kollegen haben auf diese Art Nachzahlungen erhalten, weil ihre Besoldung zu niedrig bemessen war. So sehr uns das gefreut hat, so sehr ärgert uns, dass die Landesregierung mit dieser Verfahrensweise bricht:


Für 2022 wurde erklärt, die Besoldung sei verfassungsmäßig. Daher werde man keine Musterverfahren zulassen. Konsequenz: Tausende Kolleginnen und Kollegen erhalten in diesen Tagen Widerspruchsbescheide, gegen die sie klagen müssen, wenn sie potenzielle Ansprüche wahren wollen. Und zwar jede und jeder einzeln!
Mit diesem Vorgehen dokumentiert die Landesregierung, dass ihr an einer fairen und guten Lösung für alle ihre Beamtinnen und Beamten gar nicht gelegen ist. Unsere Vorstellung von der Verantwortung des Dienstherrn ist eine andere. Für uns ist dieses Vorgehen ganz klar ein Affront gegen unsere Kolleginnen und Kollegen. Das hat mit Wertschätzung nichts zu tun!

GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens hat dazu einen offenen Brief an Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verfasst. Den offenen Brief findet Ihr hier.

Weitere Informationen zur Amtsangemessenen Alimentation findet Ihr hier.


 

 

 
 
 
 
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