Archiv 2020


22. Dezember 2020

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

2020 war für die Polizistinnen und Polizisten ein in vielerlei Hinsicht besonders Jahr. Wir sind mit Herausforderungen konfrontiert worden, mit denen vorher in dieser Dimension niemand gerechnet hat. Von der Aufdeckung der Missbrauchsfälle an Kindern bis hin zum Verdacht, dass Polizisten rechtsextreme Posts geteilt haben. Vor allem aber war 2020 durch Corona geprägt.



Trotzdem war 2020 ein erfolgreiches Jahr. Bei den Straftaten und den Verkehrsunfällen gab es deutliche Rückgänge. Bei den Einstellungszahlen, den Aufstiegschancen und der Ausrüstung gab es wichtige Verbesserungen. Vor allem, weil die GdP nicht locker gelassen hat! Auch wenn hier noch vieles zu tun ist, zeigt das jetzt zu Ende gehende Jahr ganz klar: Einmischen lohnt! GdP wirkt!

Trotzdem werden die Weihnachtstage in diesem Jahr ganz anders sein, als wir das gewohnt sind. Wir werden auf vieles verzichten müssen, weil der Corona-Virus noch immer unser Leben prägt.

In den letzten zwölf Monaten haben viele Menschen Herausragendes geleistet, um die mit dem Corona-Virus verbundenen Gefahren einzudämmen. Das gilt nicht nur für die Pflegerinnen und Pfleger in den Seniorenheimen, die Beschäftigten auf den Intensivstationen, in den Kindergärten und Schulen, sondern auch für die Polizistinnen und Polizisten. Ihr alle habt durch euer besonnenes Verhalten entscheidend mit dazu beigetragen, dass die Einschränkungen der persönlichen Freiheit, die durch den Virus unvermeidbar geworden sind, von der ganz überwiegenden Mehrheit der Menschen mitgetragen und aktiv unterstützt werden. Auch dafür möchte ich mich bei Euch ganz herzlich bedanken!  

Ich wünsche Euch und Euren Familien schöne, besinnliche Weihnachtstage und einen guten Übergang ins neue Jahr! Und vor allem: Bleibt gesund!

Euer
Michael Mertens
Landesvorsitzender der GdP

18. Dezember 2020

Pressemitteilung

GdP rechnet mit starkem Anstieg infizierter Polizisten

 Foto: GdP Düsseldorf   

Düsseldorf. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die heute von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekanntgegebene Reihenfolge bei der Corona-Schutzimpfung, nach der der größte Teil der Polizisten erst in der zweiten Jahreshälfte geimpft werden soll, als krasse Fehlentscheidung kritisiert. „Für die Polizistinnen und Polizisten wird das Risiko, bei einem Einsatz mit Corona infiziert zu werden, in den nächsten Wochen stark steigen, weil wir es mit immer mehr Menschen zu tun haben, die sich nicht an die Corona-Regeln halten und aggressiv auftreten. Die Polizisten können aber keinen Abstand einhalten, wenn sie auf unbelehrbare Corona-Leugner treffen“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Michael Mertens.

Nach den Plänen von Gesundheitsminister Spahn sollen lediglich die Mitglieder der Bereitschaftspolizei, die häufig bei Demonstrationen eingesetzt sind, in der zweiten Gruppe geimpft werden. Alle anderen werden erst in der zweiten Jahreshälfte berücksichtigt. „Das kommt viel zu spät. Bis dahin haben sich viele Beamte längst angesteckt“, kritisierte Mertens.

Um trotz der Fehlentscheidung der Bundesregierung die Arbeitsfähigkeit der Polizei zu erhalten, sieht die GdP auch die Landesregierung in der Pflicht. „Wir haben großes Verständnis dafür, dass ältere Menschen als erste geimpft werden. Aber Gesundheitsminister Laumann muss dafür sorgen, dass jetzt nicht auch noch jeder 60-Jährige Vorrang vor den Polizisten bekommt“, betonte Mertens. „Nur wenn die Polizisten geschützt werden, können sie andere schützen.“

Der GdP-Vorsitzende erinnerte zudem daran, dass inzwischen ein zweiter Impfstoff unmittelbar vor der Zulassung steht. „Der zusätzliche Impfstoff muss dafür genutzt werden, dass auch die Polizisten zeitnah Zugang zu einer Corona-Schutzimpfung bekommen“, sagte Mertens. „Das muss für alle gelten, die jeden Tag draußen Einsätze fahren und sich dabei mit dem Virus anstecken können.“

14. Dezember 2020

Pressemitteilung

Polizei-Chats: Aufhebung der Suspendierungen als Chance zur Versachlichung der Diskussion nutzen!

Düsseldorf.

Als überfällig hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung von Innenminister Herbert Reul (CDU) bewertet, die Suspendierung von sieben Polizisten aus Essen, gegen die zu Unrecht wegen des Verdachts der Verbreitung rechtsradikaler Bilder ermittelt worden war, aufzuheben. Die sieben Beamten haben heute ihren Dienst wieder aufgenommen, nachdem trotz intensiver Ermittlungen bei ihnen keine Hinweise dafür gefunden wurden, dass sie rechtsradikale Posts verschickt oder sich in anderer Form rechtsradikal geäußert haben.

Bereits Ende Oktober hatte das Innenministerium die Suspendierung von neun weiteren Beamten aufgehoben, nachdem sich auch dort die Vorwürfe, sie ständen rechtsradikalen Positionen nahe, als falsch erwiesen haben. Damit sind 16 von 31 zunächst beschuldigten Beamtinnen und Beamten wieder im Dienst.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte das Vorgehen von Innenminister Reul gegen die Essener Beamten von Anfang an als überzogen kritisiert. „Dass Rechtsextremisten in der Polizei nichts zu suchen haben, steht außer Frage. Auch uns haben die rechtsextremen Bilder, die von einzelnen Mitgliedern der Essener Chat-Gruppen erstellt und verbreitet worden sind, tief erschüttert. Aber wir wehren uns dagegen, dass auch Unschuldige unter Extremismusverdacht gestellt worden sind“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Dass Reul heute öffentlich eingeräumt hat, dass das Innenministerium auch Beamte unter Verdacht genommen hat, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen und sich bei ihnen entschuldigt hat, war eine wichtige Geste. Das hätte nicht jeder Innenminister gemacht“, ergänzte der GdP-Vorsitzende.

Vorrangig ist für die GdP jetzt, dass auch die übrigen Verfahren zügig zu Ende geführt werden. „Wer rechtsextremen Positionen nahesteht und dafür in Chat-Gruppen wirbt, hat in der Polizei nichts zu suchen. Alle anderen haben ein Recht, dass die gegen sie laufenden Verfahren eingestellt werden“, sagte Mertens.

08. Dezember 2020

Pressemitteilung

Reul schiebt Fortbildung aufs Abstellgleis

  Foto: Manfred Vollmer/GdP   Düsseldorf.

Um im Kampf gegen die Straftäter mithalten zu können, wird bei der Polizei eine flexible, qualitativ hochwertige Fortbildung immer wichtiger. Trotzdem sollen Polizisten, die als Lehrende ihr Fachwissen an die eigenen Kolleginnen und Kollegen weitergeben, anders als in den vergangenen 20 Jahren keine Lehrzulage mehr bekommen. Das hat Innenminister Herbert Reul (CDU) der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mitgeteilt. Reul begründet seine Entscheidung damit, dass die Polizisten, die in der Fortbildung eingesetzt sind, nur einen Teil ihrer Arbeitszeit selber unterrichten, in den übrigen Arbeitsstunden dagegen die Kurse nur vorbereiten und den Einsatz externer Referenten organisieren würden. Zudem hätten die Lehrenden am Wochenende und an Feiertagen frei und dürften sich Anschluss an ihre Zeit als Lehrende die Behörde, in die sie versetzt werden, selber aussuchen.


Die GdP hält die Entscheidung von Reul für realitätsfremd. „Dass Fachwissen nicht nur von den eigenen Dozenten vermittelt wird, sondern auch von Experten von außerhalb, gehört bei hochwertigen Fortbildungen längst zum Standard. Das ist auch bei der Polizei nicht anders“, betont der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Wenn ich einen Kripo-Beamten zum Experten für die Bekämpfung von Bilanzmanipulationen fortbilden will, geht das nicht ohne das Fachwissen von Finanz- und Steuerexperten“, erläutert Maatz, der selber viele Jahre die Kripo-Fortbildung der Polizei maßgeblich mitverantwortet hat. „Auch in anderen Arbeitsfeldern der Polizei wie der Auswertung schwerster Verkehrsunfälle komme ich um das Fachwissen von IT-Forensikern, die digitale Unfallspuren auslesen können, nicht vorbei. Hinzu kommt die zwingend notwendige Vor- und Nachbereitung der Kurse“, erläutert Maatz. „Deshalb ist die Vorstellung von Innenminister Reul, dass die Lehrenden bei der Polizei die Lehrzulage nur dann bekommen sollen, wenn sie mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitszeit selber unterrichten, weltfremd.“

Die GdP hatte den Innenminister bereits Anfang des Jahres aufgefordert, die Regeln für die Lehrzulage an die veränderte Fortbildungsrealität anzupassen. „Mit seiner Blockadehaltung schadet Reul der Polizei. Er nimmt bewusst in Kauf, dass wichtige Fortbildungsveranstaltungen, auf die die Polizei dringend angewiesen ist, nicht mehr stattfinden können, weil sich kaum noch hoch qualifizierte Polizisten finden, die bereit sind in die Fortbildung zu gehen“, warnt Maatz. „Wenn ich dadurch weniger verdiene als bisher, macht das keiner mehr.“

01. Dezember 2020

Pressemitteilung

Ohne Vermögensabschöpfung bleiben LKW-Kontrollen wirkungslos

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Jeder zehnte Verkehrsunfall in NRW, bei dem Menschen verletzt werden, geht auf einen LKW zurück. Jeder fünfzigste LKW-Unfall mit Verletzten endet sogar tödlich. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt deshalb ausdrücklich die gestern Abend bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle gemachte Ankündigung von Innenminister Herbert Reul (CDU), die Zahl der LKW-Kontrollen in NRW zu erhöhen. Damit kommt die Polizei der EU-Vorgabe, mindestens vier Prozent des Güterfernverkehrs zu kontrollieren, zumindest ein Stück näher. Nach Beobachtungen der GdP bleiben die zusätzlichen Kontrollen trotzdem wirkungslos, wenn es nicht gelingt, auch die Spediteure für die Verkehrsverstöße zur Verantwortung zu ziehen.

„Ein Großteil der schweren LKW-Unfälle geht auf den enormen Zeitdruck zurück, dem die Fahrer heute ausgesetzt sind. Wenn wir die Zahl der Unfall-Toten durch den Schwerlastverkehr deutlich reduzieren wollen, dürfen wir nicht nur die Fahrer belangen, sondern wir müssen auch an die Spediteure rangehen, die durch ihre Tourenplanung für die systematische Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen und der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich sind“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Heiko Müller. „Das geht am besten, wenn wir die durch die Verkehrsverstöße erzielten Gewinne abschöpfen.“

Bislang sind in NRW hierfür aber weder die Polizei, noch die Bußgeldstellen der Städte und Kreise gerüstet. Die GdP fordert deshalb, dass auch in NRW eine zentrale Bußgeldstelle eingerichtet wird, wie es sie in anderen Ländern bereits gibt. „Mit einer zentralen Bußgeldstelle wie in Bayern könnte die notwendige Kompetenz gebündelt werden, um kriminellen Spediteuren das Handwerk zu legen“, erläutert Verkehrsexperte Müller die Forderung der GdP.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt ein Blick in die Statistik. Nach einer Prognose des Bundesverkehrsministeriums steigt der Güterfernverkehr bis 2025 noch um weitere 70 Prozent. Ohne entschiedenes Gegensteuern wird die Zahl der LKW-Toten deshalb stark steigen.

01. Dezember 2020

Bildungsprogramm 2021: Anmeldung ab sofort möglich!

Foto: Sven Vüllers/GdP

Zwar ist die Corona-Pandemie nicht vorüber, dennoch freuen wir uns auf das neue Fortbildungsjahr 2021 und hoffen, dass die bei unseren Mitgliedern beliebten Präsenz-Seminare bald wieder stattfinden können.
Ob Zukunftsthemen, Gewerkschaftspolitik oder fachliches Know-how, wir bieten unseren Mitgliedern im kommenden Jahr rund 60 Seminare an, damit sie stets informiert bleiben. Mehr Fach- und Methodenwissen, praktische Gewerkschaftsarbeit und Personalvertretung – das Weiterbildungsangebot der GdP NRW knüpft eng an die täglichen Anforderungen im beruflichen und gewerkschaftspolitischen Alltag an und bietet eine tolle Möglichkeit, sich auch privat weiterzubilden und dafür den Rechtsanspruch auf Weiterbildung zu nutzen. Von „Brennpunkt Kriminalität“, „Grundlagen für Vertrauensleute“ oder „Social-Media-Training“ bis hin zu „Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“ ist das Angebot für unsere Mitglieder groß. Und natürlich wird auch in 2021 das Seminar „Vorbereitung auf den Ruhestand“ für Pension und Rente angeboten.

Direkt zur Anmeldung

Bildungsprogramm zum Download

26. November 2020

Aktuelle Musterwidersprüche - Amtsangemessene Alimentation

Rechtsprechung fordert weitreichende Anpassungen in der Besoldung

Foto: Sven Vüllers/GdP

Das Bundesverfassungsgericht hat mit 2 Entscheidungen in diesem Jahre festgestellt, dass die Besoldung im Land Berlin zwischen den Jahren 2009 und 2015 zu gering bemessen war. Auch bei der Besoldung kinderreicher Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen angeht, wurde eine Unteralimentation festgestellt. Hierüber hatten wir mit Flugblatt vom 12.10.2020 informiert und anschließend einen Musterwiderspruch für kinderreiche Beamtinnen und Beamtinnen zur Verfügung gestellt.Den Musterantrag findet ihr hier: https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Aktuelle-Musterwidersprueche-gegen-Familienzuschlag?open&ccm=200012

Alimentation: Einreichung der Anträge / Widersprüche bis 31.12.2020 erforderlich

Die Entscheidung zur Besoldung in Berlin hat auch Auswirkungen auf NRW. Deshalb stellen wir euch nun auch einen aktuellen Antrag bzw. Musterwiderspruch für die Grundbesoldung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Die Rechtsprechung hat dem Gesetzgeber eine Umsetzungsfrist bis zum 31.07.2021 gesetzt, eine verfassungskonforme Regelung zur Besoldung zu finden. Wer mögliche Ansprüche für dieses Jahr sichern will, muss den angehängten Antrag bzw. Widerspruch bis zum 31.12.2020 einreichen. Wir empfehlen die postalische Übersendung per Einschreiben.

Der Musterwiderspruch zur amtsangemessenen Alimentation ist neben dem bereits versandten Widerspruch für kinderreiche Kolleginnen und Kollegen zu erheben.

Forderung: Schluss mit dem Besoldungsminimalismus

Wer hart am Wind segelt, kippt auch schon mal um. Dass es mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Jahr schon wieder Unruhe in der Besoldung gibt, ist die unmittelbare Folge davon, dass sich der Gesetzgeber in NRW bei der Beamtenbesoldung bewusst am unteren Ende des rechtlich zulässigen orientiert. Mit Wertschätzung hat dieser Besoldungsminimalismus nichts zu tun. Wir gehen deshalb selbstbewusst in die Tarif- und Besoldungsrunde 2021.

Dokumente zum Download:

19. November 2020

Beamtennews

Bewegung bei Corona-Tests

Foto: GdP Märkischer Kreis

Ministerium beschafft Schnelltests für die Polizei

Nachdem die GdP bereits im August eine Corona-Test-Strategie für die Polizei und die Anschaffung von sog. Schnelltests gefordert hatte, kommt jetzt endlich Bewegung in die Sache: Nach Informationen der GdP hat sich das Innenministerium entschieden, in größerem Umfang Schnelltests zu beschaffen. Damit könnten die Polizeiärzte landesweit im Bedarfsfall bis zu 500 Beschäftigte am Tag testen.

Wann wird getestet?

Mit den Tests sollen vorrangig Beschäftigte mit Symptomen einer möglichen Infektion schneller Klarheit bekommen, ob sie Corona-positiv sind oder nicht. Die Tests sollen darüber hinaus auch dann eingesetzt werden, wenn Verdachtsfälle nicht mehr schnell genug mittels den genaueren PCR Tests abgeklärt werden können.

GdP-Forderung: Umfassendes Schutzkonzept für Einsatzkräfte

Die Beschaffung von Schnelltests ist ein wichtiger Schritt, dem aber weitere folgen müssen:
Jetzt gilt es, die Tests in das von der GdP bereits im Sommer geforderte klare Konzept einzubinden, das vor allem diejenigen Beschäftigten schützt, die im Einsatz nicht immer auf die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln achten können.
Zumindest dann, wenn Beschäftigte Kontakt zu möglicherweise infizierten Personen z.B. im Rahmen einer Festnahme hatten, muss so schnell wie möglich abgeklärt werden können, ob es zu einer Infektion gekommen ist. Das bringt nicht nur Klarheit für die unmittelbar Betroffenen, sondern schützt auch die Beschäftigten im Umfeld vor möglichen Ansteckungen.

06. November 2020

Beamtennews

Mehrarbeit: Erneuten Verzicht auf die Einrede der Verjährung durchgesetzt

Foto: Sven Vüllers/GdP

Wie bereits in den vergangenen Jahren, werden Überstundenberge bei der Polizei auch über den Jahreswechsel 2020/21 hinaus gegen Verfall gesichert.

Innenminister Reul hält Wort

Mit einem entsprechenden Erlass hat das Innenministerium heute den dafür notwendigen umfassenden Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt.  

Damit hält Innenminister Reul, wie bereits in den Vorjahren, sein Versprechen, dass bei der Polizei keine Überstunde verfällt.

Auch Altstunden bleiben gesichert

Strittig war bis zuletzt, ob auch sogenannte Altstunden weiter gegen Verfall geschützt werden. Hierbei geht es um Mehrarbeitsstunden, die vor 2015 angefallen sind. Ursprünglich hatte das Innenministerium nicht vor, einen erneuten Verzicht auf die Einrede der Verjährung für diese Altstunden zu erklären. Dass es jetzt doch erneut zu einer umfassenden positiven Lösung kommt, ist vor allem auf die Intervention des Vorsitzenden des Polizei-Hauptpersonalrats zurückzuführen.

Langzeitkonten kommen dieses Jahr nicht mehr

Dass die erneute Erlassregelung überhaupt notwendig ist, liegt auch daran, dass das Projekt Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten nicht vorankommt. Der vollmundigen Ankündigung des Innenministeriums in der Presse folgen also - noch - keine Taten. Nach Informationen der GdP liegt das daran, dass Innen- und Finanzministerium sich noch nicht auf gemeinsame Eckpunkte verständigt haben.  

Aktuell wird das Thema Langzeitkonten für alle Beschäftigten im Landesdienst zwischen der Landesregierung und dem Deutschen Gewerkschaftsbund verhandelt. Hier sitzt die GdP mit am Tisch.

Beamtennews zum Download

29. Oktober 2020

Wegen seiner Detailkenntnisse war Herbert Uebler im Innenministerium gefürchtet

Foto: GdP

Fast 20 Jahre, von 1990 bis zu seiner Pensionierung Anfang 2010, war Herbert Uebler Mitglied des Hauptpersonalrats der Polizei, viele Jahre davon als dessen Vorsitzender. Im Innenministerium war er wegen seiner umfassenden Detailkenntnisse, die er sich im Laufe der Jahre auf seiner täglichen Zugfahrt von seinem Heimatbahnhof Minden in die Landeshauptstadt Düsseldorf angelesen hatte, als harter Verhandlungspartner gefürchtet. Wenn es um die Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen bei der Polizei ging, war Herbert Uebler alles andere als pflegeleicht. Ziele, die er für wichtig hielt, verfolgte er mit großer Nachhaltigkeit und mit großem Erfolg. Dazu gehörte auch die Durchsetzung des seinerzeit nicht unumstrittenen Dezentralen Schichtdienstmanagements (DSM) bei der Polizei.

Dass Herbert Uebler, der viele Jahre auch stellvertretender Landesvorsitzender der GdP war, einmal einer der wichtigsten Gegenspieler des damaligen Innenministers Ingo Wolf (FDP) werden sollte, war am Anfang seines Berufswegs nicht absehbar. Erst mit 22 Jahren ist Herbert Uebler im Oktober 1970 zur Polizei gekommen. Vorher war er vier Jahre lang bei der Bundeswehr. Seine Arbeit bei der Polizei hat Herbert Uebler in der damals noch üblichen Laufbahngruppe A 5 begonnen. Nach zahlreichen Beförderungen wurde er 1994 zum Ersten Polizeihauptkommissar ernannt.
Herbert Uebler ist am 28. Oktober nach langer Krankheit verstorben.

27. Oktober 2020

Pressemitteilung

Reul muss sich nach Rücknahme der Suspendierungen öffentlich erklären

Foto: Manfred Vollmer/GdP Düsseldorf.

Fünf Tage nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das die Suspendierung einer Essener Polizisten für rechtswidrig erklärt hat, die vor sieben Jahren in einer Chatgruppe eine Hitler-Parodie erhalten hat, hat das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) heute die Suspendierung von weiteren acht Mitglieder der sogenannten Essener Chatgruppe aufgehoben. Mit der Entscheidung kommt die Innenminister Herbert Reul (CDU) unterstellte Behörde weiteren drohenden krachenden Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht zuvor.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erwartet, dass jetzt auch in weiteren, ähnlich gelagerten Fällen die Suspendierung der Beamten aufgehoben wird. „Wer sich Tag für Tag für unseren Rechtsstaat einsetzt, hat ein Recht darauf, selber auch rechtsstaatlich behandelt zu werden. Deshalb sind jetzt Ermittlungen erforderlich, die sich an Recht und Gesetz orientieren, und keine Hexenjagd oder Sonderzuständigkeiten in der Polizei“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Ich fordere Innenminister Reul auf, das gesamte Verfahren, mit dem den Vorwürfen gegen die Polizisten nachgegangen wird, auf eine rechtskonforme Grundlage zu stellen.“

23. Oktober 2020

Pressemitteilung

Rechtswidrige Suspendierung: GdP sieht sich durch Eilentscheidung bestätigt

Foto: Manfred Vollmer/GdP Düsseldorf.

Nach der Aufhebung des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber einer Polizeibeamtin sieht sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) durch die Eilentscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts bestätigt. Zuletzt hat die GdP immer wieder vor Pauschalisierungen gewarnt.

Sowohl die öffentlichkeitswirksame Strategie von Innenminister Herbert Reul (CDU) als auch die mediale Berichterstattung dürfen die ermittelnde Behörde, das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP), nicht zu vorschnellen Entscheidungen verleiten. Die GdP warnt vor Pauschalvorwürfen, die dem öffentlichen Vertrauen in die Polizei, aber auch dem Vertrauen der Polizeibeamtinnen und -beamten gegenüber ihrem Dienstherrn schaden. Deshalb fordert die GdP Sorgfalt vor Schnelligkeit: „Jeder Einzelfall muss betrachtet und juristisch bewertet werden“, erklärte Michael Mertens, GdP-Landesvorsitzender. „Pauschalurteile sind grundsätzlich ungerecht. Wir sind gegen Rechtsextremismus aber für Rechtsstaatlichkeit.“

Darüber hinaus fordert die GdP eine zügige Überprüfung weiterer Suspendierungen, die im gleichen Zusammenhang ausgesprochen wurden. „Die mögliche Aufhebung weiterer Suspendierungen muss genauso medienwirksam kommuniziert werden, wie die Verbote der Führung der Dienstgeschäfte vor einigen Wochen verbreitet wurden“, betonte Mertens.

Der Polizeibeamtin war durch das LAFP vorgeworfen worden, Dateien mit rechtsextremem Inhalt empfangen zu haben. Ihr wurde deswegen mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. In seiner bemerkenswert deutlichen Entscheidung teilte das Gericht mit, die Behörde habe nicht den Erfordernissen einer Einzelfallprüfung genügt. Die Beamtin hatte in 2013 ein Bild via WhatsApp erhalten. Bei genauer Prüfung stellte das Gericht fest, dass es sich um eine Darstellung aus einem satirischen Beitrag handelte, der über YouTube abrufbar ist.

22. Oktober 2020

Seminare bis auf Weiteres ausgesetzt

Foto: Jürgen Seidel/GdP

Die Lage um die Corona-Pandemie spitzt sich wieder zu und ist eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Aus diesem Grund hat sich der Landesbezirk dazu entschieden, die Seminare der GdP NRW bis auf Weiteres auszusetzen.

Der Schutz der Mitglieder, Referenten und Mitarbeiter hat für den Landesbezirk höchste Priorität. Das Infektionsgeschehen wird stets im Blick gehalten und die Situation regelmäßig neu bewertet. Wann wieder Seminare und Veranstaltungen stattfinden können, hängt vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ab. Über Änderungen wird auf der Homepage und den Social-Media-Kanälen umgehend informiert.

Pressemitteilung

GdP fordert Streckenradar auch in NRW

Foto: Heiko Massel/GdP Düsseldorf.

Nach einer in der vergangenen Woche ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Polizei die Einhaltung eines Tempolimits auch über eine längere Strecke messen und nicht nur punktuell. Mit Bezug auf das Urteil fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass das sogenannte Streckenradar jetzt auch in NRW zum Einsatz kommt. „Abschnittskontrollen sind in vielen Fällen besser geeignet und gerechter als die in NRW üblichen Blitzer, weil sie die Geschwindigkeit nicht punktuell messen“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Abschnittskontrollen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Niedersachsen bestätigt hat, gibt es keinen Grund mehr, das Thema in NRW weiter auf die lange Bank zu schieben“, ergänzte Mertens. Mit der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts ist ein jahrelanger Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschnittskontrollen in Deutschland zu Ende gegangen.


Im europäischen Ausland wird die neue Technik zur Geschwindigkeitsüberwachung bereits in großem Umfang eingesetzt. In Deutschland gibt es bislang nur eine erste Pilotanlage südlich von Hannover. Seit dem Start Ende 2019 ist es dort nur noch zu leichten Unfällen gekommen.

Die GdP hat die Landesregierung aufgefordert, durch eine Änderung des Polizeigesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das neue Streckenradar auch in NRW genutzt werden kann. Einsatzmöglichkeiten für die neue Technik sieht die GdP vor allem auf unfallträchtigen Landstraßen und Autobahnabschnitten sowie in längeren Baustellen.

08. Oktober 2020

Pressemitteilung

GdP begrüßt Initiative des Landtags zur Stärkung der Wertebildung in der Polizei

Foto: Manfred Vollmer/GdP Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den heute auf Initiative von CDU und FDP vom Landtag beschlossenen Antrag zur Stärkung der Wertebildung in der Polizei. „Der Schutz der Demokratie gehört zu den Kernaufgaben der Polizei. Trotzdem haben wir in den letzten Wochen feststellen müssen, dass nicht alle Polizisten rechtsradikalen Bildern und Botschaften gegenüber immun sind. Dass die Polizei in NRW verpflichtende Fortbildungsangebote zur Stärkung der demokratischen Grundhaltung der Beschäftigten einführen wird, begrüßen wir deshalb ausdrücklich“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Das stärkt alle in der Polizei, die sich auch in der Vergangenheit entschieden gegen jede Form von rechtsradikalem Gedankengut zur Wehr gesetzt haben.“


In der Diskussion der letzten Wochen hatte die GdP wiederholt darauf hingewiesen, dass auch die belastende Arbeitssituation in vielen Dienststellen und die ständige Konfrontation mit den massiven sozialen Problemen in unserer Gesellschaft auf die Problemwahrnehmung der Polizistinnen und Polizisten abfärben kann. „Schwierige Arbeitsbedingungen und die dauernde Konfrontation mit den Schattenseiten der Gesellschaft sind keine Rechtfertigung für rechtsradikale Posts. Trotzdem ist es gut, dass die Belastungssituation der Polizisten stärker in den Blick genommen werden soll, um daraus neue Handlungskonzepte für die Polizei zu entwickeln“, sagte Mertens.

Auch die Entwicklung neuer Formen der Personalfürsorge und -betreuung weisen aus Sicht der GdP in die richtige Richtung. „Das wird uns helfen, aufkommende Probleme schneller zu erkennen und früher gegenzusteuern“, betonte der GdP-Vorsitzende.

25. September 2020

Pressemitteilung

Tabubruch des Innenministeriums muss verhindert werden!

Foto: Manfred Vollmer/GdP Düsseldorf.

Nach Plänen des Düsseldorfer Innenministeriums sollen in Zukunft in NRW Tarifbeschäftigte im Polizeigewahrsam alle Aufgaben übernehmen können, die bislang Polizisten vorbehalten sind. Die Tarifbeschäftigen sollen nicht nur bei der Umsetzung freiheitsentziehender Maßnahmen mitwirken, sondern auch unmittelbaren Zwang ausüben dürfen. Das geht aus einem Entwurf des Innenministeriums für eine neue Gewahrsamsvollzugsverordnung hervor. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in den Plänen von Innenminister Herbert Reul einen Tabubruch, der verhindert werden muss.

„Der Ansatz, ausgerechnet im grundrechtssensiblen Bereich des Gewahrsams Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) durch Angestellte zu ersetzen, ist nicht nachvollziehbar“, heißt es in einer heute an das Innenministerium verschickten Stellungnahme der GdP. „Freiheitsentziehende Maßnahmen gehören aus guten Gründen zum Kernbereich vollzugspolizeilicher Aufgaben“, betont die Gewerkschaft.


In ihrer Stellungnahme weist die GdP zudem auf die spezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse von Polizeivollzugsbeamten hin, über die die Tarifbeschäftigten nicht verfügen. „Das im Gewahrsam eingesetzte Personal kommt regelmäßig mit Konfliktsituationen in Berührung, die höchste Ansprüche stellen. Hier auf Angestellte zu setzen, ohne sich über deren Ausbildung Gedanken zu machen, ist nicht zielführend.“

Darüber hinaus weist die GdP darauf hin, dass die geplante Übertragung polizeilicher Kernaufgaben auf Tarifbeschäftigte im Widerspruch zu den sonstigen Regelungen des Polizeigesetzes steht, in denen ausdrücklich die Grundrechtsrelevanz der getroffenen Maßnahmen im Vordergrund steht. „Im Polizeigesetz sind für grundrechtsrelevante Eingriffe mit guten Argumenten erhöhte Anforderungen an die Bestimmtheit und die gesetzliche Regelungsebene vorgesehen“, heißt es in der Stellungnahme der GdP. „Dazu passt es nicht, wenn gleichzeitig die Anforderungen an das Personal, das diese Grundrechtseingriffe durchführen soll, abgeschwächt werden sollen. Selbst im Strafvollzugsgesetz NRW sind in §96 wesentlich restriktivere Regelungen enthalten, als sie jetzt im Polizeigewahrsam geplant sind.“

Stellungnahme der GdP

24. September 2020

Pressemitteilung

Rechtsradikale Posts von Polizisten: Die Fakten müssen entscheiden, nicht die Stimmungslage

Foto: Manfred Vollmer/GdP Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Medien und die Politik zu mehr Ehrlichkeit in der Diskussion um rechtradikale Posts von Polizisten aufgefordert. „Wer rechtsradikale Inhalte über eine Chatgruppe teilt, hat in der Polizei nichts zu suchen! Darüber besteht kein Zweifel! Auch dass Polizisten dagegen vorgehen müssen, wenn sie als Mitglieder einer Chatgruppe einen rechtsradikalen Post erhalten, ist völlig unstrittig“, sagte am Rande der heutigen Innenausschusssitzung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Aber wenn auch Polizisten, die rechtradikale Posts weder geteilt noch begrüßt haben, als Mitglieder eines rechtsradikalen Netzwerks bezeichnet werden, hat das mit der Realität nichts zu tun“, sagte Maatz.

Die GdP fordert deshalb einen genauen Blick auf das Verhalten der beschuldigten Polizisten. „Natürlich müssen sich die Beteiligten fragen lassen, warum sie auf die unerträglichen Posts ihrer Kollegen nicht sofort reagiert haben. Das war ein Fehler. Aber das macht sie noch nicht zu Nazis.“ Deshalb ist es wichtig, dass endlich alle Fakten auf den Tisch kommen und nicht bereits im Vorfeld ein pauschales Urteil gefällt wird.“


Die GdP geht davon aus, dass in den nächsten Wochen noch weitere Chats mit rechtsradikalen Inhalten von Polizisten bekannt werden. „Das wird für die Polizei ein schwieriger, aber dringend notwendiger Prozess. Denn Verfassungsfeinde haben in der Polizei nichts zu suchen!“ betonte Maatz. „Aber ich appelliere an die Medien, diesen Prozess fair zu begleiten und nicht aufgrund einer Stimmungslage bereits zu einem abschließenden Urteil zu kommen. Sonst wird die Polizei in eine Ecke gestellt, die sie nicht verdient hat.“

22. September 2020

Pressemitteilung

Personalverstärkung bei der Polizei soll schneller kommen

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) will die schwarz-gelbe Landesregierung im kommenden Monat weitere 100 Kommissaranwärterinnen und -anwärter einstellen. Die Zahl aller in diesem Jahr eingestellten Nachwuchspolizisten steigt dadurch von 2560 auf 2660 Anwärterinnen und -anwärter. Mit den zusätzlichen Stellen soll die Lücke geschlossen werden, die durch den Anstieg der Abbrecherquote auf zuletzt fast 20 Prozent gerissen worden ist.

„Dass die versprochene personelle Stärkung der Polizei jetzt schneller kommt, ist ein gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger“, lobte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz die Entscheidung der Landesregierung. Zugleich drängt die GdP aber darauf, dass das Innenministerium seine Anstrengungen verstärkt, um die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Abbrecherquote wieder auf ein normales Maß zurückzuführen. „Dass nicht alle ihr Studium zum Polizeikommissar erfolgreich abschließen, die es begonnen haben, ist normal. Das ist auch bei anderen Studienabschlüssen nicht anders“, betonte Maatz. „Aber wir verlieren dabei viele, die eigentlich top für die Polizei geeignet sind“.

90 Prozent aller Abbrecher scheitern bereits im ersten Studienjahr. In den letzten Wochen hatte Innenminister Herbert Reul (CDU) deshalb bereits angekündigt, dass für alle Anwärterinnen und Anwärter, die eine Klausur beim ersten Versuch nicht erfolgreich bestanden haben, Tutorials angeboten werden sollen. „Diese Anstrengungen müssen verstärkt werden“, fordert die GdP.

16. September 2020

Pressemitteilung

Bekämpfung des Rechtsextremismus gehört zur DNA der Polizei

Düsseldorf.

Mit großem Entsetzen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf das Vorhandensein einer rechtsextremen Chatgruppe im Polizeipräsidium Essen reagiert. „Die Bekämpfung des Rechtsextremismus gehört zur DNA der Polizei“, betonte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz unmittelbar nach Bekanntwerden der schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Essener Beamten. „Die Polizistinnen und Polizisten haben in Deutschland eine zentrale Rolle bei der Entwicklung einer liberalen, weltoffenen Gesellschaft gespielt. Sie stehen für den Schutz unserer demokratischen Rechte. Dass es trotzdem Beamte gibt, die in Chatgruppen rechtsradikale, fremdenfeindliche Inhalte teilen, ist unerträglich.“

Die GdP stellt sich ausdrücklich hinter das Vorgehen von Innenminister Herbert Reul (CDU). „Dass heute früh umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen bei den beschuldigten Beamten durchgeführt worden sind und dabei auch Handys und Computer sichergestellt wurden, war richtig“, sagte Maatz. „Wir müssen dafür sorgen, dass Polizisten über jeden Verdacht erhaben sind, sich mit den Parolen von Rechtsextremisten gemein zu machen oder deren Symbole und Äußerungen zu teilen.“ Die GdP hält die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für Rechtsextremismus bei der Polizei für richtig.

Welche Maßnahmen jetzt gegen die beschuldigten Beamten eingeleitet werden, hängt von den weiteren Ermittlungsergebnissen ab. „Sollten sich die jetzt bekannt gewordenen Vorwürfe bestätigen, muss die Frage gestellt werden, ob die Beteiligten überhaupt noch Dienst bei der Polizei machen können“, betonte Maatz. „Vorher müssen aber erst alle Fakten auf den Tisch, damit klar ist, wem welches Fehlverhalten vorzuwerfen ist.“

10. September 2020

Erklärung des Bundesvorstandes der Gewerkschaft der Polizei in Hamburg

Mehr Wertschätzung für die Polizei in unruhigen Zeiten


Foto: mstein/stock.adobe.comHamburg.

Anlässlich des 70-jährigen Bestehens im September 2020 bekräftigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als das Sprachrohr von nahezu 200.000 Mitgliedern ihre unverbrüchliche Haltung für eine demokratische und friedliche Gesellschaft hierzulande. Von der Politik fordert die GdP Schutz, Rückendeckung und Unterstützung für die täglich schwierige Arbeit der mehr als 300.000 Polizeibeschäftigten in ganz Deutschland.

70 Jahre GdP - für ihre Mitglieder, für die Polizei

Ihnen gebührt – vor allem in diesen Pandemiezeiten – Anerkennung, Respekt und Wertschätzung. Die Kolleginnen und Kollegen sind da, wenn sie gebraucht werden. Daher genießt die Polizei in der Gesellschaft bei einer sehr großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein sehr hohes Vertrauen. Und sie rechtfertigt es, jeden Tag, zu jeder Stunde. Wie zuletzt bei dem mutigen, umsichtigen und konsequenten Einschreiten der Einsatzkräfte, die vor dem Hintergrund des Angriffs auf das Reichstagsportal am Rande der Corona-Demonstrationen in Berlin eine Erstürmung des Parlamentsgebäudes abwehren konnten.

Die GdP bezeichnet die anhaltende Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten in der Bundesrepublik als abscheulich. Unsere Kolleginnen und Kollegen erleben fast täglich Situationen, in denen ihnen unvermittelt Brutalität und Verachtung entgegenschlagen. Wer Polizeibeamtinnen und -beamte angreift, greift die Gesellschaft an.

Ein sofortiges Ende finden muss das Schüren und Institutionalisieren einer politischen Misstrauenskultur gegen die Polizei. Teile der Gesellschaft erkennen darin eine Legitimation für Angriffe. Die Folge dessen stellen brutale, menschenverachtende Attacken gegen Polizistinnen und Polizisten dar.

Die Gewerkschaft erwartet nach solchen Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten eine zeitnahe und spürbare Bestrafung der ermittelten Verdächtigen. Die Gesellschaft und der Staat setzen damit ein deutliches Zeichen der konsequenten Ächtung dieser Gewalttaten.

Radikalen Kräften offensiv entgegentreten

Als besorgniserregend bezeichnet die GdP die augenscheinlich mangelnde Wertschätzung vieler Demonstrierender für das hohe Gut der Versammlungsfreiheit. Oft ignoriert wird: Die Polizei schützt das Demonstrationsrecht selbst derer, die es missbräuchlich einsetzen.

In einem gesellschaftlichen Reizklima sind politische „Rattenfänger“ bestrebt, unsere staatlichen Grundfeste zu untergraben. Diesen radikalen Kräften wird die GdP ständig offensiv entgegentreten. Jede Form von Extremismus gefährdet den Zusammenhalt einer pluralistischen, offenen Zivilgesellschaft.

Fairer und sachlicher Umgang mit der Polizei gefordert

Die Diskussion über Polizeigewalt in den USA und die damit einhergehenden Vorwürfe gegen Sicherheitsbehörden hierzulande haben in den vergangenen Monaten von einem geringen Teil der Bevölkerung zu einer Vorverurteilung eines ganzen Berufsstandes geführt. Die GdP fordert einen fairen und sachlichen Umgang mit der Polizei.  

Vorschnelle Kritik ohne entsprechende sachliche Aufklärung und Einsatznachbereitung verunsichert die Bevölkerung. Verbunden ist dies mit einer fehlenden Akzeptanz polizeilichen Einsatzgeschehens – und einer Demotivation unserer Kolleginnen und Kollegen. Polizeiliches Einschreiten ist jederzeit rechtstaatlich überprüfbar. Vorwürfen gegen die Polizei muss weiterhin intensiv und transparent nachgegangen werden.

Die GdP steht für ihre Mitglieder ein, jedoch müssen Verstöße gegen die Verfassung nicht nur dienstrechtlich, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden. Sie fordert zur Vorbeugung gegen extremistische Haltungen verstärkte Anstrengungen zum nachhaltigen Festigen der demokratischen Resilienz in den Sicherheitsbehörden. Die GdP stellt fest, dass wir eine über den Rechtsstaat stehende Kontrolle nicht brauchen.

8. September 2020

Entscheidung Deutscher Presserat zu „taz“-Kolumne

Massives Unverständnis über Entscheidung

Hamburg.

Mit massivem Unverständnis hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf die Entscheidung des Deutschen Presserates reagiert, die Beschwerden wegen einer Kolumne der „tageszeitung“ (taz) über die Polizei als unbegründet zurückzuweisen. In dem Beitrag hatte eine Journalistin Polizistinnen und Polizisten mit Müll gleichgesetzt. „Damit wurde das Empfinden einer ganzen Berufsgruppe zutiefst verletzt, auch wenn wir die Pressefreiheit in unserem Land als ein hohes Gut betrachten“, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek am Dienstagnachmittag in Hamburg am Rande einer GdP-Vorstandssitzung. Aus Sicht der Gewerkschaft seien in diesem Artikel, selbst wenn dieser angeblich als Satire verstanden werden sollte, die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden.

Die Autorin hatte Polizeibeschäftigte als Müll bezeichnet und sie auf eine Stufe mit Terroristen und Neonazis gestellt. Die Empörung in den Reihen der Gewerkschaftsmitglieder war daraufhin massiv. Die Gewerkschaftsmitglieder hatten die Kolumne vom 15. Juni 2020 unter dem Titel „All cops are berufsunfähig“ als böswillige Diskriminierung der Polizei scharf kritisiert.

Vor diesem Hintergrund hatte die GdP als größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten hierzulande Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt und das Gremium aufgefordert, sich mit dem Artikel „der tageszeitung“ zu beschäftigen.

03. September 2020

Treffen mit Landratskandidat Michael Hübner (SPD)

Foto: GdP Recklinghausen

Zu einem Gespräch zwischen dem Landratskandidaten der SPD und Vertretern des geschäftsführenden Vorstandes kam es heute beim DGB Emscher-Lippe. Michael Hübner betonte die Wichtigkeit des Themas innere Sicherheit auch für die kommunale Politik. „Nur mit einer leistungsfähigen und gut ausgestatteten Polizei können wir die Sicherheit für alle gewährleisten“, so Hübner. „Es sei nicht hinnehmbar, dass der größte Landkreis sich im Bereich der Polizei einer personellen Mangelverwaltung unterwerfen muss“, so Hübner weiter.

Neben der Frage der polizeilichen Aufstellung gäbe es aber auch unterschiedliche flankierende Maßnahmen, die sicherheitspolitische Wirkungen entfalten können, so z. B. die städtebauliche Entwicklung auch im Hinblick auf kriminalpräventive Wirkungen oder die Entschärfung sogenannter Angsträume. Auch die Verzahnung kommunaler Ordnungsbehörden und der Polizei im Rahmen von Ordnungspartnerschaften sei ein wichtiges sicherheitspolitisches Thema, dem sich ein künftiger Landrat widmen müsse.

„Eine gut aufgestellte Polizei ist Garant für eine freiheitliche und pluralistische Gesellschaft und für ein sicheres Alltagsleben, ob nun im Bereich der Verkehrssicherheit, bei der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität oder eben auch im alltäglichen Konfliktmanagement. An diesen Stellen leisten die Polizistinnen und Polizisten unter höchstem Druck hervorragende Arbeit, daher will ich sie auch nach Kräften unterstützen, um diesen Druck etwas zu mildern. Das geht am Ende nur, indem man die, über Jahre erzeugte, Personallücke schließt.“

02. September 2020

BGMPol: Neustart mit Potential

Foto: Sven Vüllers/GdP

Vor 10 Jahren hat die Polizei NRW auf Initiative der GdP erstmals ein Gesundheitsmanagement (BGMPol) eingeführt. Jetzt wurde es Zeit für einen Neustart. Nach langen Verhandlungen haben sich der Polizei-Hauptpersonalrat (PHPR) und das Innenministerium deshalb auf eine grundlegende Überarbeitung geeinigt und die Eckpunkte in einer neuen Dienstvereinbarung vertraglich geregelt. Zentrale Botschaft des BGMPol bleibt, dass die Polizei nur dann leistungsfähig ist, wenn die Beschäftigten sich wohl fühlen. Deshalb treten Arbeitszufriedenheit, Wir-Gefühl, positive Organisationskultur und Wertschätzung als Ziele gleichwertig neben die Verhinderung von Krankheit durch Arbeit.

BGMPol wird Teil der Sicherheitsstrategie der Behörden

Zentrales Gremium bleibt die Lenkungsgruppe BGMPol im Innenministerium.
Insgesamt wird die Verbindlichkeit der Vorgaben aus dem BGMPol auf allen Ebenen moderat erhöht und das BGMPol besser mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Arbeitsorganisation verzahnt. Hierfür hat die GdP immer wieder geworben.  

Am deutlichsten wird das bei der örtlichen Einbindung des BGMPol, das zukünftig als eigener Erfolgsfaktor der Fachstrategie ZA in die Sicherheitsprogramme der Behörden aufgenommen wird. Aber auch LZPD und LKA werden künftig stärker auf die Beachtung des BGMPol verpflichtet. Das gilt dann zum Beispiel für Anschaffungen und Verfahren im Bereich Kriminaltechnik oder IT-Verfahren.

Neu eingeführt wird auch die Funktion des Dienstunfalllotsen, der Unfallopfer bei allen notwendigen Abklärungen und Verfahren mit dem Dienstherrn begleitet und ihnen den Rücken freihält. Das war eine gemeinsame Forderung von Haupt-Schwerbehindertenvertretung und PHPR.

Vereinbarung muss mit Leben erfüllt werden

Was gut gemeint ist, ist noch lange nicht gut gemacht. Jetzt kommt es darauf an, das BGMPol auf allen Ebenen mit Leben zu füllen. Die Beschäftigten bestimmen hierbei über die Personalräte mit. Angefangen vom Polizei-Hauptpersonalrat der gleichberechtigt in der Lenkungsgruppe im Innenministerium mit am Tisch sitzt und über die jährlichen Schwerpunkte und landesweite Aktivitäten mit entscheidet. Bis hin zum örtlichen Personalrat, der in jeder Behörde mit entscheidet, wie das BGMPol mit Leben erfüllt wird.

Die GdP bleibt am Ball

Wir nutzen jede Gelegenheit zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Polizei. Das BGMPol bietet hierfür eine Menge Chancen, die es zu nutzen gilt.

Dazu gehört auch, dass wir die veränderten Abläufe nach einem Jahr kritisch bewerten werden. Wenn dann etwas doch nicht passt, muss es geändert werden.


GdP-Info zum Download

28. August 2020

GdP im Dialog

Foto: GdP Recklinghausen.

Am 27.08.2020 trafen sich Vertreter der GdP Kreisgruppe Recklinghausen mit Vertretern der CDU aus dem Kreis Recklinghausen. Mit Bodo Klimpel, Landratskandidat der CDU, Ludger Samsung, CDU-Kreisgeschäftsführer, und Lothar Hegemann, langjähriger CDU Innenpolitiker in NRW, tauschten sich Susanne Aye, Justin Zühlsdorf, Mario Hunke und Norbert Sperling vom GdP-Vorstand aus. Themen waren unter anderem die aktuelle, sehr unzureichende Personalausstattung im PP Recklinghausen, Ordnungspartnerschaften, die Situation rund um Datteln 4 und auch allgemeine Themen der inneren Sicherheit. Der konstruktiv geführte Dialog soll auch in Zukunft auf dieser Ebene fortgeführt werden.

24. August 2020

Freistellungs- und Urlaubsverordnung kommt im Jahre 2021 an

Foto: Sven Vüllers/GdP

Überfällige Anpassungen vorgenommen

Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung wird aktuell u.a. aufgrund europäischer Rechtsprechung angepasst. Dabei wird es künftig am Ende eines jeden Jahres eine Mitteilung geben, in dem auf den bestehenden Resturlaub sowie Verfallsfristen für die Urlaubsansprüche hingewiesen wird. Ebenfalls besteht künftig im Falle der Niederkunft der Lebensgefährtin ein Anspruch auf Sonderurlaub. Bisher war dieser Anspruch auf Ehegatten beschränkt. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass im Falle von Stammzellenspenden ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Die GdP begrüßt diese überfälligen Anpassungen.

Weitergehende Forderungen

Die GdP hat die Möglichkeit der Stellungnahme genutzt, um weitere Forderungen vorzubringen. Hierzu gehören im Einzelnen:

  • Die Übertragung der Grundsätze der finanziellen Abgeltung von Urlaub im Todesfalle auf Überstunden.
  • Die Aufhebung der Begrenzung des Ausgleichsanspruches bei Eintritt in den Ruhestand auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch, hier sollte der tatsächlich vorhandene Urlaubsanspruch in voller Höhe abgegolten werden.
  • Erhöhung des Sonderurlaubs unter Fortzahlung der Bezüge zum Zwecke der Kinderbetreuung: der aktuelle Anspruch i.H.v. 4 Tagen ist nicht ausreichend und sollte um mindestens 10 Tage erhöht werden.
  • Erhöhung des Sonderurlaubsanspruches für staatsbürgerliche und gewerkschaftliche Zwecke auf mindestens 10 Tage pro Jahr.

24. August 2020

Neue Homepage geht online - gemeinsame Kampagne von Polizei und Feuerwehren wirbt für mehr Respekt!

Foto: GdP

Gemeinsame Kampagne der Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) und der Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) wirbt für mehr Respekt, gegenüber Einsatzkräften

Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte kümmern sich in ihrem täglichen Dienst um die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Immer häufiger werden unsere Einsatzkräfte mit aggressiven Verhalten konfrontiert. Dem Stellen wir uns entschieden entgegen. Mit der Kampagne „Respekt?!Ja Bitte!“ werben Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter für mehr Respekt gegenüber den Einsatzkräften und in unserer Gesellschaft.

Die Zunahme des respektlosen Verhaltens ist mittlerweile durch viele Vorfälle belegt. Auch die Berichte unserer Kolleginnen und Kollegen über gewalttätige Angriffe nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu. Dabei kommt es zu einem immer extremer werdenden Ausmaß von Gewalt. Immer häufiger werden die Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr durch gewalttätige Angriffe für einen längeren Zeitraum oder sogar auf Dauer dienstunfähig.

Mit unserer gemeinsamen Homepage www.respekt-ja-bitte.de appellieren wir gemeinsam an alle Menschen, dass sie die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ihre Arbeit machen lassen und sie weder behindern, noch angreifen. Unsere Einsatzkräfte sind diejenigen, die 365 Tage im Jahr 24 Stunden rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger da sind und ihnen helfen.
Deshalb sollte jeder Bürger Respekt gegenüber unseren Einsatzkräften zeigen und dankbar sein, dass er in einer Notlage jederzeit ihre Hilfe bekommt.


Mit der Homepage möchten wir zur Aufklärung beitragen, unsere Kampagne näher vorstellen. Unser Ziel ist die Sensibilisierung der Bevölkerung, damit wir gemeinsam ein Zeichen gegenüber aggressiven Verhalten setzen, die Angriffe auf Einsatzkräfte bald der Vergangenheit angehören.


www.respekt-ja-bitte.de
#Respekt?!JaBitte!

24. August 2020

NRW muss sein Gewicht beim Bußgeldkatalog nutzen

Foto: Berthold Stamm/GdP Düsseldorf.

Mitte September will der Bundesrat entscheiden, wie es bei dem wegen eines Formfehlers vorübergehend außer Kraft gesetzten neuen Bußgeldkatalog für Verkehrssünder weitergeht. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass die Zahl der Verkehrsopfer wieder steigt, falls es bei der erneuten Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu einer Rücknahme der erst im April in Kraft getretenen höheren Bußgelder und der früheren Verhängung von Fahrverboten kommen sollte. „Das ginge vor allem zu Lasten der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger und Radfahrer, deren Opferzahlen weiter steigen würden“, warnt die GdP. Sie hat deshalb Verkehrsminister Hendrik Wüst und Innenminister Herbert Reul aufgefordert, das Gewicht des Landes NRW im Bundesrat zu nutzen, um ein Zurückdrehen der StVO-Novelle zu verhindern.

„Formfehler dürfen nicht als Gelegenheit missbraucht werden, um zentrale inhaltliche Maßnahmen, über die es bei der Verabschiedung einen Konsens gab, wieder in Frage zu stellen. Damit macht sich die Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unglaubwürdig“, heißt es in einem in der vergangenen Woche an die beiden Minister geschickten Brief der GdP.

Nach Beobachtungen der GdP haben die höheren Bußgelder und die frühere Verhängung von Fahrverboten trotz der kurzen Zeit, in der sie in Kraft waren, bereits zu einer deutlichen Senkung der Unfallzahlen beigetragen. „Dass die Zahl der Verkehrsunfälle in der ersten Jahreshälfte deutlich zurückgegangen ist, ist nicht nur den Auswirkungen der Corona-Krise zu verdanken, sondern auch den höheren Strafen für Raser. Das dürfen wir nicht zurücknehmen, wenn wir weniger Tote und Verletzte haben wollen“, erläutert Landesvorsitzender Michael Mertens das Ziel des GdP-Vorstoßes.

19. August 2020

Falsche Unterstellungen helfen keinem

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

In der anhaltenden Diskussion über den Polizeieinsatz am vergangenen Wochenende in der Düsseldorfer Altstadt hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Medien aufgefordert, sich stärker an der Faktenlage zu orientieren, statt falschen Unterstellungen und unbegründeten Mutmaßungen breiten Raum einzuräumen. Mit der Aufforderung reagiert die GdP auf ein gestern vom WDR ausgestrahltes Statement des früheren Hochschullehrers Thomas Feltes. Dem Kriminologen war aufgefallen, dass sich einer der am Einsatz beteiligten Beamten noch in der Ausbildung befindet. Feltes hatte daraus den Schluss gezogen, dass die Fixierung des am Boden liegenden Jugendlichen, der zuvor die Beamten angegriffen hatte, länger als nötig gedauert habe, weil ein Beamter dem Kommissaranwärter die Vorgehensweise erklärt hätte. „Das ist unzulässig. Das verstößt gegen die Menschenwürde. Und das ist in meinen Augen ein Fall, mit dem sich die Antifolterkommission des Europarats befassen muss“, hatte Feltes gesagt.

Die GdP sieht mit dem Vorwurf des früheren Hochschullehrers den Rahmen der sachlich zulässigen Kritik an der Polizei verletzt. „Polizei muss sich bei ihren Einsätzen der öffentlichen Kritik stellen. Das tut sie auch. Aber völlig an den Haaren herbeigezogene, falsche Unterstellungen helfen niemandem“, sagte GdP-Vorsitzender Michael Mertens. „Was Feltes zu der Unterstellung gebracht hat, der Einsatz gegen den gewalttätigen Jugendlichen hätte länger als notwendig gedauert, wissen wir nicht, sie ist in jedem Fall falsch. „Muss bei einem Einsatz körperlicher Zwang angewendet werden, dient das der Einsatzbewältigung und nicht der Ausbildung“, erläuterte Mertens.

„Dass Polizisten während des Einsatzes miteinander sprechen, ist für die erfolgreiche Einsatzbewältigung unerlässlich, damit das Handeln der verschiedenen am Einsatz beteiligten Polizisten aufeinander abgestimmt ist“, ergänzte Mertens. „Es führt also nicht zur Verlängerung eines Einsatzes, wie von Herrn Feltes unterstellt, sondern ist für dessen erfolgreichen Abschluss erforderlich.“ Zudem erinnerte Mertens daran, dass der Praxiseinsatz der Kommissaranwärter unverzichtbarer Bestandteil der Polizeiausbildung in NRW ist. „Das trägt zur hohen Qualität der NRW-Polizei ei und ist kein Punkt zur Kritik“, sagte Mertens.

Wie der Düsseldorfer Einsatz im Detail zu bewerten ist, wird jetzt von der Staatsanwaltschaft geprüft. „Einen Grund, an deren Unabhängigkeit zu zweifeln, sehe ich nicht“, betonte Mertens. „Deshalb sind wir alle klug beraten, das Untersuchungsergebnis abzuwarten, bevor wir zu einer endgültigen Bewertung des Vorgangs kommen."

18. August 2020

Pressemitteilung

CDU und FDP beschließen Zulage für Ermittler im Bereich Kinderpornografie

Foto: Jürgen Seidel/GdP Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die heute bekanntgewordene Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung, allen Polizistinnen und Polizisten und allen Tarifbeschäftigten, die bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingesetzt sind, eine Zulage von 300 Euro im Monat zu zahlen, ausdrücklich gelobt. „Dass wir immer mehr Tätern auf die Spur kommen, ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass in NRW die Zahl der Polizistinnen und Polizisten, die die Missbrauchsfälle aufspüren und verfolgen, deutlich erhöht worden ist, sondern das ist vor allem dem großen Engagement der dort eingesetzten Ermittlungsbeamten und IT-Experten zu verdanken“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Meine Kolleginnen und Kollegen brennen geradezu dafür, die Täter zu überführen und vor Gericht zu stellen. Dass CDU und FDP ihre Leistung jetzt durch die Zulage würdigen, ist für sie ein zusätzlicher Ansporn.“ 

Wichtig sei dabei auch, dass nicht nur die Ermittlungsbeamten sondern die im Bereich Kinderpornografie eingesetzten Tarifbeschäftigten der Polizei die neue Zulage erhalten werden. „Der Missbrauch von Kindern findet heute vor allem im Internet statt. Wenn wir den Tätern auf die Spur kommen wollen, brauchen wir nicht nur hoch motivierte Ermittlungsbeamte, sondern auch IT-Experten, um die im Darknet versteckt agierenden Täter aufzuspüren und deren Dateien zu entschlüsseln“, sagte Mertens.

Der GdP-Vorsitzende erinnerte zudem daran, dass die Bilder von Missbrauchshandlungen, mit denen die Ermittler jeden Tag konfrontiert werden, oft das Vorstellbare überschreiten. „Die Belastungen, die damit für jeden Einzelnen verbunden sind, lassen sich auch durch die Zulage nicht kompensieren, aber das zusätzliche Geld kann helfen, damit sich jeder, der in diesem Bereich eingesetzt ist, zwischendurch mal einen besonderen Ausgleich gönnen kann“, sagte Mertens.

17. August 2020

Pressemitteilung

Beweislastumkehr würde Bekämpfung der Clan-Kriminalität deutlich nach vorne bringen

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Angesichts des heute veröffentlichten aktuellen Lagebilds zur Clan-Kriminalität hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor der übereilten Hoffnung gewarnt, dass sich das Problem der zunehmenden Kriminalität von Clan-Mitgliedern kurzfristig lösen lässt. „Dass die Zahl der von Clan-Mitgliedern begangenen Straftaten im vergangenen Jahr erneut deutlich gestiegen ist, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Polizei in der jüngsten Vergangenheit das kriminelle Verhalten der Familien-Clans genau in den Blick genommen hat und inzwischen selbst gegen niederschwellige Rechtsverstöße konsequent vorgeht“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Aber um die Macht der Clans über ganze Stadtteile zu brechen, brauchen wir einen sehr langen Atem“, betonte Mertens.

Für die Verfolgung von Clan-Mitgliedern, die ihren Lebensunterhalt über Straftaten erwirtschaften, fordert die GdP mehr gesetzliche Möglichkeiten für die Polizei. „Dringend erforderlich ist vor allem eine Beweislastumkehr. Wer ein dickes Auto fährt oder Immobilien kauft, obwohl er von Hartz IV lebt, muss beweisen, dass er das Geld für den Kauf ehrlich erworben hat, und nicht umgekehrt“, fordert Mertens. „Da muss die Politik endlich ran.“

Der GdP-Vorsitzende erinnerte zudem daran, dass der Großteil der hier lebenden Clan-Mitglieder bereits vor über 30 Jahren als Flüchtlinge aus dem arabischen-türkischen Raum nach NRW gekommen ist, ohne dass sie sich jemals in unsere Gesellschaft integriert haben. Die Jüngeren sind sogar hier geboren und zur Schule und haben die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. „Trotzdem ist für die meisten Clan-Mitglieder die Familienehre wichtiger als die Einhaltung der bei uns geltenden Gesetze“, sagte Mertens. „Um dieses Verhalten endlich aufbrechen, müssen wir neben dem konsequenten Einschreiten gegen Straftaten von Clan-Mitgliedern auch ein besseres Integrationsangebot entwickeln, um diese Menschen für unsere Gesellschaft zu gewinnen.“

11.-13. August 2020

Personalratswahlen 2021

Vertrauensleuteseminar in Reichshof-Wildbergerhütte

Fotos: M. Folchmann-T. Langenberg/GdP

Im Nachgang der im Mai 2020 ausgefallenen und im Vorfeld der in 2021 stattfindenden Personalratswahlen, haben sich die Vertrauensleute der GdP-Kreisgruppe Recklinghausen im Landhaus Wuttke in Reichshof-Wildbergerhütte getroffen. Erstmals in der Geschichte der Kreisgruppe wurde das Seminar auf Grund der tropischen Temperaturen und der Corona-Schutzverordnung teilweise nach draußen verlegt.

Zu den vorrangigen Themen während des 3-tägigen Seminars zählte auch die aktuelle und mediale Rassimusdebatte. Dazu wurden Thomas Fiekens von der Recklinghäuser Zeitung und MdB Frank Schwabe (SPD) eingeladen. Thomas Fiekens hat dieses Thema einmal aus Sicht der Medienlandschaft aufgearbeitet, während Frank Schwabe die parteipolitische Sichtweise darstellte. Im Nachgang gab es dazu eine rege Diskussion, wie man in Zukunft mit diesem Thema umgehen will.

Ein weiterer Themenblock war die Maßnahmenumsetzung des PP bei der Pandemiebewältigung. Besonders positiv wurde da das Engagement des Pandemiestabes und ganz besonders von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ZA 3 hervorgehoben. Auch die ständig aktualisierten Pandemierichtlinien wurden als sehr positiv empfunden.

Wie gehen wir in den Wahlkampf 2021 und wie stellen wir uns auf, um im kommenden Jahr wieder ein gutes Ergebnis zu erzielen? Diese grundsätzliche Frage beschäftigte die Seminarteilnehmer in der Hauptsache. Verstärkung holte man sich in diesem Zusammenhang mit den ehemaligen Personalratsvertretern Volkmar Seitz, Bernhard Höckensfeld und Willi Puksic-Hower, die von ihren Erfahrungen aus früheren Personalratswahlkämpfen berichteten. Begleitet wurden die drei vom GdP-Urgestein Klaus "Baby" Brock.

07. August 2020

Pressemitteilung

Minister setzt GdP-Forderung nach Langzeitkonten um

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

„Es ist gut, dass Minister Reul jetzt den Mut gefunden hat, mit dem Thema Langzeitkonten nach vorne zu gehen“, so hat GdP-Vorsitzender Michael Mertens in einer ersten Reaktion auf die heute veröffentlichten Vorschläge des Innenministers für die Einführung von Langzeitkonten bei der Polizei reagiert. „Reul setzt damit ein Versprechen um, dass uns die Landesregierung bereits vor zwei Jahren bei den Besoldungsverhandlungen gegeben hat“, so Mertens weiter.

In einer Pressemitteilung hatte Reul erklärt, dass die neuen Langzeitarbeitskonten die bereits bestehenden Gleitzeitkonten und andere Konten zur Zeiterfassung bei der Polizei ergänzen sollen. Dort soll Arbeitszeit von bis zu einem Jahr angespart werden können, um sie später abzufeiern. „Die Polizeibeamten haben die Wahl: Freistellung von bis zu sechs Monaten am Stück innerhalb eines Jahres oder Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit“, hatte Reul angekündigt.

Damit die Langzeitkonten ein Erfolg für die Beschäftigten werden, müssen nach Auffassung der GdP allerdings die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört auch eine großzügige Regelung für die Übertragung von bereits vor der Einführung der Langzeitkonten aufgelaufenen Überstunden. „Wenn meine Kolleginnen und Kollegen ihre Altstunden nicht auf die neuen Konten übertragen dürfen, bringt das nichts für die Reduzierung des aktuellen Überstundenbergs“, so Mertens. Aktuell schiebt die Polizei einen Berg von mehr als 5,5 Millionen Überstunden vor sich her.
Daneben dringt die GdP darauf, dass die Nutzung der Langzeitkonten für die Beschäftigten freiwillig bleibt. „Langzeitkonten dürfen kein Freifahrtschein dafür sein, gesetzliche Schutzbestimmungen wie Höchstarbeitszeiten zu unterlaufen“, betont der GdP-Vorsitzende.

BeamtenNews der GdP zum Download

07. August 2020

Sommer! Sonne! Diensthemd kurz?!

Foto: Sven Vüllers/GdP

Pünktlich zum Ende der Sommerferien kommt der Sommer richtig auf Touren. Und damit ist auch ein altes Thema wieder da: Muss es denn unbedingt das „Diensthemd kurz“ sein? Bislang sieht der Dienstherr das mit Hinweis auf das Erscheinungsbild der Polizei so.

Entlastung bei Hitze - Bekleidungsvorschriften lockern

Wir sehen das anders. Bei Hitze ist das Hemd besonders unter der Überziehweste eine Zumutung. Der durchgeschwitzte Kragen scheuert, das Hemd ist nach kurzer Zeit klatschnass und mit dem Erscheinungsbild der Polizei ist es spätestens in der Mitte der Schicht auch nicht mehr weit her.


Kurzfristig bietet sich nur eine Alternative an: Das der Bereitschaftspolizei ohnehin zur Verfügung stehende T-Shirt. An heißen Tagen sollte das T-Shirt übergangsweise als alternative Bekleidung im Wach- und Wechseldienst zugelassen werden.

Für 2021 ein ordentliches Sommerhemd

Eine optimale Lösung ist das noch nicht. Eine vernünftige Alternative braucht aber Zeit. Wer sich bei den Herstellern und zunehmend auch in anderen Bundesländern umsieht, stellt fest, dass es auch anders geht: Funktionsstoff muss nicht gleich nach Sportdress aussehen. Moderne Funktionsstoffe sorgen für Kühlung und wahren trotzdem ein gepflegtes Erscheinungsbild.


Die GdP fordert deshalb eine zügige Ausschreibung für eine den Anforderungen des Arbeitsschutzes angemessene Alternative zum Hemd an heißen Tagen.

BeamtenNews zum Download

06. August 2020

Pressemitteilung

Empfehlungen der Bosbach-Kommission schnell umsetzen

Foto: Jürgen Seidel/GdP Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht in dem heute veröffentlichten Abschlussbericht der Bosbach-Kommission eine große Chance, die Polizei in NRW besser auf die Anforderungen des Internetzeitalters auszurichten und dringt auf eine schnelle Umsetzung der Vorschläge. „Straftaten werden heute immer öfter mit Hilfe des Internets begangen. Deshalb ist es gut, dass sich die Bosbach-Kommission nicht nur für eine nachhaltige Modernisierung der IT-Technik der Polizei ausgesprochen hat, sondern auch für neue Eingriffsrechte für die Polizei, um die Täter überführen zu können“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens, der selber der 16-köpfigen Bosbach-Kommission angehört hat.

Positiv wertet die GdP auch das klare Bekenntnis der Kommission zum Erhalt der Polizeipräsenz in der Fläche. Eine Veränderung der äußeren Aufbauorganisation der Polizei ist „nicht zielführend“, eine polizeiliche Präsenz insbesondere im ländlichen Raum „zwingend erforderlich“, heißt es in dem Bericht.

Aufgrund der im Bericht in den verschiedenen Bereichen empfohlenen Personalverstärkung hält es die GdP allerdings für notwendig, die Einstellungszahlen bei der Polizei NRW nochmals zu erhöhen. „Die Personalverstärkungen vor allem bei der Kripo sind absolut erforderlich. Bei der momentanen Personaldecke und den hohen Pensionierungszahlen ist es jedoch nicht möglich, in allen als defizitär erkannten Bereichen aufzusatteln, ohne andere Bereiche personell zu schwächen. Daher müssen die Einstellungszahlen schnellstens auf 2700 Anwärterinnen und Anwärter erhöht werden“, fordert Mertens. „Das führt wegen der auf fast zwanzig Prozent gestiegenen Abbrecherquote noch nicht einmal zu einer finanziellen Mehrbelastung.“

Die Ausbildung der Nachwuchspolizisten in einem gemeinsamen Studiengang bewertet die Kommission als „ein gut funktionierendes System“ für dessen Komplettumbau keine Gründe vorliegen. Mehrheitlich spricht sich die Kommission aber dafür aus, die verpflichtende einjährige Verwendung aller Nachwuchspolizisten im Wach- und Wechseldienst aufzugeben, um eine schnellere Spezialisierung zu ermöglichen. Die GdP hält das für falsch. „Die Polizei ist nur dann erfolgreich, wenn alle Bereiche eng zusammenarbeiten. Dass junge Menschen nach dem Studium direkt zur Kripo gehen können, ohne vorher eine Wache von innen gesehen haben, würde das verhindern“, betonte Mertens. „Dass wir die Kripo stärken müssen, ist unumstritten, aber nicht dadurch, dass wir den Nachwuchspolizisten ein Stück ihres notwendigen Erfahrungswissens wegnehmen.“

Abschlussbericht der Regierungskommission "Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen" zum Download

04. August 2020

Neues Portal für Erstsemester ist online

Einen Monat vor Start des Einstellungsjahrgangs 2020 geht die GdP NRW unter www.polizei-bachelor.nrw mit einem neuen Studien-Portal online, auf dem die wichtigsten Fragen rund um das Erstsemester beantwortet werden.

Ab dem 1. September beginnt für 2560 neue Kolleginnen und Kollegen das Studium zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten. Um auf die wichtigsten Fragen möglichst unkompliziert fundierte Antworten zu erhalten, hat der Landesbezirk auf der neuen Webseite neben den Terminen zu den Vortreffen auch verschiedene Infos zum Studium zusammengetragen: Studienverlaufsplan, FAQs sowie eine Liste mit den GdP-Ansprechpartnern vor Ort, die mit Rat und Tat im Studium zur Seite stehen. Die Broschüren „Erfolgreich durchs Studium“, „Orientierungshilfe“ und „Unsere Leistungen“ bieten einen guten Durchblick bei Ausbildungsfragen, Versicherungen, Berufsrechtsschutz und vieles mehr. Zudem werden die Vorzüge einer GdP-Mitgliedschaft anschaulich in einem vom Landesbezirk produzierten Erklärvideo dargestellt.

Die GdP NRW wünscht schon jetzt einen guten Start und ein erfolgreiches Studium!

Direkt zu www.polizei-bachelor.nrw

17. Juni 2020

Auch Presse hat Verantwortung!

Foto/Quelle: Recklinghäuser Zeitung vom 16.07.2020

Stellungnahme der GdP-Kreisgruppe Recklinghausen zu der großflächigen Berichterstattung mit dem Titel "Die Polizei, dein Feind oder Helfer?"

"Nein, liebe Recklinghäuser Zeitung, wir sind nicht die "Feinde der Bevölkerung". Wir wissen aber, was Verantwortung bedeutet.

Als Presseorgan scheinen Sie das nicht mehr zu wissen, geschweige denn, wollen Sie diese für ihre diffamierende Berichterstattung übernehmen. Sie spalten, pauschalisieren, sie diffamieren und sie gefährden am Ende Freiheit, Sicherheit und Vertrauen und sie verunsichern viele professionell handelnde Kolleginnen und Kollegen, die auch für Sie dort hingehen, wo Sie niemals hingehen würden.

Das macht uns betroffen und besorgt uns, denn eine solche Presse ist eine Gefahr für den Zusammenhalt der Gesellschaft."

Zusätzlich dazu erreichte uns noch folgender "Leserbrief" eines namentlich bekannten Kollegen:

"Die Problematik, die uns als Polizeibeamte die Sache so unerträglich macht, liegt, so glaube ich, darin begründet, dass WIR jede Behauptung beweisen und mit Indizien und Zeugenaussagen untermauern müssen und dabei in UNSEREM Aufgabenfeld arbeiten.

Redakteure scheinen ihren Auftrag, Informationen zu verbreiten, völlig aus dem Auge zu verlieren. Jeder hat eine Meinung - aber nicht zwingend Ahnung. Da darf offenbar die Grenze wild zwischen Nachricht und Kommentar verwischt werden. Da dürfen auch schon mal Behauptungen ohne Fakten aufgestellt werden und, wenn gar nichts mehr hilft, dann versteckt sich diese Zunft gerne auch mal hinter der Kunst- und/oder Pressefreiheit.

Diese Leute legen die Axt an das Selbstverständnis der Kolleginnen und Kollegen, auf der richtigen Seite zu stehen und im Auftrag der Gesellschaft stellvertretend zu handeln. Das Bild einer willkürlich agierenden Polizei, von der ein Eindruck vermittelt wird, als wäre sie es, die z.B. in Stuttgart randalierend und plündernd durch die Straßen und die Nacht gezogen ist, wird hier meiner Meinung nach willentlich oder zumindest fahrlässig erzeugt.

Da muss die Frage erlaubt sein, WER hier offenbar versucht, eine komplette Rechtsordnung in Frage zu stellen und die Funktionsfähigkeit des Staates zu untergraben...?"

16. Juli 2017

Rassismusstudie ist überflüssig!

In der aktuellen Rassismusdebatte sind Vorwürfe erhoben worden, auch in der Polizei Nordrhein‐Westfalen gebe es ein strukturelles Rassismusproblem. Dieser Behauptung erteilen wir eine klare Absage. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben einen Amtseid geleistet. Sie setzen sich jeden Tag für die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Eine entsprechende Studie halten wir für entbehrlich. Die Polizistinnen und Polizisten leisten, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, hervorragende Arbeit. Das spiegelt sich auch im Zuspruch der Bevölkerung in die Polizei wider: 80 Prozent der Deutschen haben Vertrauen in unsere Arbeit. Wir haben nichts zu verbergen.

Rassismusvorwürfe nicht zur Spaltung der Polizei ausnutzen

Die Diskussion über Rassismusvorwürfe gegenüber der Polizei darf nicht dazu missbraucht werden, Gewerkschaftspolitik zu betreiben. Die Beschäftigten der Polizei haben es nicht verdient, unter Generalverdacht gestellt und in der Öffentlichkeit als potentielle Rassisten abgestempelt zu werden. Und wir sprechen hier ausdrücklich für alle Berufsgruppen der Polizei NRW – unabhängig davon, welcher Direktion sie angehören.

Rechtsextremisten haben in der Polizei nichts verloren

Neben dem unermüdlichen Einsatz für unsere Kolleginnen und Kollegen ist der Kampf gegen Extremismus einer unserer gewerkschaftspolitischen Grundpfeiler. Die GdP stellt immer wieder klar, dass in der Polizei kein Platz für Extremismus ist und begrüßt die Einsetzung von Extremismusbeauftragten in den Behörden. Auch die hervorragende Aus‐ und Fortbildung bei der Polizei sensibilisiert unsere Kolleginnen und Kollegen, extremistischen Tendenzen entgegenzutreten.

13. Juli 2020

„taz-Kolumne“: Landtagsfraktionen sprechen klare Worte der Solidarität

Foto: Lukas Maaßen/GdP Düsseldorf.

Unmittelbar nach Erscheinen einer Kolumne der Tageszeitung (taz), in der Polizisten mit Nazis gleichgesetzt, als Terroristen beschimpft und zum Schluss auch noch als Abfall betitelt wurden, hat der Landesbezirk die Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen aufgefordert, sich ausdrücklich vor ihre Polizei zu stellen. Die Antworten der Fraktionsspitzen sind ein klares Zeichen der Solidarität und Rückendeckung für alle Polizistinnen und Polizisten:


Als Landtagsfraktion teilen wir Ihre Auffassung uneingeschränkt im Hinblick auf die übelste Diffamierung, Beleidigung und vor allem Entmenschlichung. Hier wird eine ganze Berufsgruppe diskriminiert und zum Opfer einer antikapitalistischen Ideologie herabgewürdigt.
Bodo Löttgen
Vorsitzender der CDU-Fraktion

Wir haben den Artikel mit absolutem Entsetzen gelesen. Die darin aufgeführten Beleidigungen sind an Respektlosigkeit und Entmenschlichung von Polizeibeamten nicht mehr zu übertreffen. Diese menschenverachtenden Äußerungen verurteilen wir auf das Schärfste.
Christoph Rasche
Vorsitzender der FDP-Fraktion


Da wurde nicht aus Versehen eine falsche Formulierung verwendet. So darf niemand in unserer Gesellschaft über andere Menschen sprechen. Erst recht nicht, wenn es sich dabei um diejenigen handelt, die mit ihrem Einsatz jeden Tag unsere Freiheit verteidigen.
Thomas Kutschaty
Vorsitzender der SPD-Fraktion


Hier werden Polizeibeamtinnen und -beamte, die sich für die Sicherheit der Menschen und die Wahrnehmung unserer demokratischen Grundwerte einsetzen und dabei auch Gefahr für Leib und Leben auf sich nehmen, in einer unerträglichen Weise beleidigt.
Monika Düker
Vorsitzende der Grünen-Fraktion


Zudem hat die GdP NRW Beschwerde beim Presserat eingereicht. Die GdP Berlin hat Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die taz erstattet.

08. Juli 2020

Taser wird Konfliktsituationen deutlich entspannen

Foto: Lukas Maaßen/GdP

Düsseldorf. 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entscheidung von Innenminister Herbert Reul (CDU), im kommenden Jahr durch ein Pilotprojekt in vier Polizeibehörden zu überprüfen, wie sich durch den Einsatz des Tasers (polizeiintern Distanzelektroimpulsgerät/DEIG genannt) konfliktträchtige Situation besser bewältigen lassen, ausdrücklich begrüßt. „Wir werben schon lange dafür, dass der Taser auch in NRW für Einsatzlagen zur Verfügung steht, die sich sonst nicht oder nur mit erheblichen Risiken für die vor Ort eingesetzten Polizisten bewältigen lassen“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Dass der bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Probelauf jetzt endlich kommt, hat uns sehr gefreut!“

Innenminister Reul hat heute zudem angekündigt, dass das Innenministerium seine Entscheidung, ob der Taser in NRW flächendeckend bei der Polizei eingeführt wird, vom Ergebnis des Pilotprojekts abhängig machen wird. Anders als in anderen Bundesländern wird der Taser in NRW bislang nur bei den Spezialkräften eingesetzt.

Die GdP geht davon aus, dass der Pilotversuch noch einmal bestätigen wird, wie wichtig eine flächendeckende Ausstattung der Polizei mit dem Taser ist. „Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern, in denen der Taser bereits im Einsatz ist, zeigen klar, dass er eine sinnvolle Handlungsoption zur Bewältigung schwieriger Lagen bietet. Das wird auch in NRW nicht anders sein“, sagte Maatz mit Blick auf das Pilotprojekt. „Deshalb wird die flächendeckende Einführung des DEIG am Ende auch nicht am Geld scheitern. Was wir aber brauchen ist der politische Wille, ihn einzuführen.“

Teilnehmer des ein Jahr lang dauernden Pilotprojekts sind die drei Polizeipräsidien Dortmund, Düsseldorf und Gelsenkirchen sowie der Rhein-Erft-Kreis.

29. Juni 2020

Markus Robert zum neuen Vorsitzenden des Hauptpersonalrats gewählt

Foto: Michael Maatz/GdP Düsseldorf.

Mehr als sechs Jahre war Rainer Peltz (60) Vorsitzender des Polizei-Hauptpersonalrates (PHPR) und damit die Speerspitze der Personalvertretung der Polizei im Düsseldorfer Innenministerium. Wegen seines im Herbst bevorstehenden Wechsels in den Ruhestand ist Rainer Peltz heute von dieser Funktion zurückgetreten. Zum neuen Vorsitzenden wählten die PHPR-Mitglieder Markus Robert (53).


Markus Robert gehört seit 2012 dem PHPR an und war bereits in den letzten Jahren als dessen Geschäftsführer maßgeblich an der Gestaltung der Arbeit des PHPR beteiligt. Markus Robert ist zudem Mitglied des Geschäftsführenden Landesbezirksvorstands der GdP. Vor seinem Wechsel in eine freigestellte Personalratstätigkeit, zunächst im örtlichen Personalrat im Polizeipräsidium Recklinghausen, dann im PHPR, war Markus Robert lange Zeit im Wach- und Wechseldienst tätig, unter anderem als Wachdienstführer und als DGL, sowie von 2002 bis 2012 als Einsatztrainer und Alarmzuführer.

Bis zum seinem endgültigen Übergang in den Ruhestand Ende Oktober gehört Rainer Peltz dem PHPR weiter als ordentliches Mitglied an. In seine Amtszeit als PHPR-Vorsitzender sind viele politische Entscheidungen gefallen, die die Arbeit der Polizei noch lange prägen werden. Von der Durchsetzung höherer Einstellungszahlen bis zur Verhinderung eines PDU-Erlasses, mit dem ein Großteil der nur eingeschränkt verwendungsfähigen Kolleginnen und Kollegen aus dem Polizeidienst gedrängt werden sollten. Auch die von der GdP gegen heftige Widerstände durchgesetzten Verbesserungen bei der AZVOPol und die Abschaffung der Blutprobenentnahme zur Überprüfung der Kraftfahrzeugtauglichkeit für Polizistinnen und Polizisten fielen in seine Zeit als PHPR-Vorsitzender. Zuletzt auch die Aufarbeitung der Missbrauchsskandale von Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster und die Bewältigung der Corona-Krise.

17. Juni 2020

#AllCopsAreBeautiful

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Foto: GdP

In einer Kolumne der tageszeitung (taz) vom 15. Juni werden Polizisten mit Nazis gleichgesetzt, als Terroristen beschimpft und zum Schluss auch noch als Abfall betitelt. Als Polizei sind wir einiges gewohnt, aber hier ist eine Grenze überschritten. Das ist Hetze in ihrer übelsten Form. Hier wird die Pressefreiheit als Feigenblatt für Hetze gegen Menschen missbraucht, die sich tagtäglich für den Schutz der Demokratie und die Wahrung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.  Deshalb hat die GdP NRW heute Beschwerde beim Presserat gegen die taz eingereicht. Wir wollen die taz-Redaktion zu Rede stellen, wie sie es mit der Menschenwürde von Polizeibeschäftigten hält.

Strafanzeige wegen Volksverhetzung ist gestellt

Unmittelbar nach Erscheinen des Artikels hat die GdP in Berlin Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung bleibt abzuwarten. Wir lassen aber nichts unversucht, um ein unmissverständliches Bekenntnis des Staates zu seiner Polizei einzufordern.

Jetzt muss die Politik sich vor ihre Polizei stellen

Die Veröffentlichung war heute bereits Thema im Innenausschuss des Landtags NRW. Der GdP reicht das nicht. Der GdP-Landesvorsitzende hat deshalb sowohl Innenminister Reul als auch die Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen aufgefordert, sich ausdrücklich vor ihre Polizei zu stellen.


Für die Kreisgruppen der GdP gibt es die Möglichkeit, sich mit einer entsprechenden Aufforderung an ihre Wahlkreisabgeordneten zu wenden.

GdP fordert klares Signal der IMK

Der GdP-Bundesvorstand hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) von der ab heute tagenden IMK ein klares Signal gefordert: „Angesichts der unsäglichen Schmähungen, die die Polizeibeschäftigten durch ein womöglich kalkuliertes Überziehen der Pressefreiheit haben erleiden müssen, sehen wir den jeweiligen Dienstherrn in der unstrittigen Pflicht, sich entschieden für die Belange und das Wohl ihrer Beschäftigten einzusetzen.“

GdP-Info zum Download

15. Juni 2020

Es ist schön, wieder aktiv an eurer Seite zu sein!

Foto: Lukas Maaßen/GdP

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie ihr wisst, habe ich Anfang Februar einen Herzinfarkt erlitten. Alle, die diese plötzlich auftretende Krankheit selber schon einmal durchmachen mussten oder sie im Freundes- und Familienkreis erlebt haben, wissen, dass das eine sehr ernste Situation ist. Und dass man dem eigenen Körper Zeit geben muss, um sich von dieser schweren Krankheit zu erholen. Das war bei mir auch nicht anders. Deshalb habe ich mich in den letzten Monaten auf Anraten meiner Familie und meiner Ärzte voll und ganz darauf konzentriert, wieder gesund zu werden, und konnte in dieser Zeit die Arbeit der GdP nur aus der Ferne beobachten.

Jeder, der mich besser kennt, weiß, dass mir das nicht leicht gefallen ist, denn die GdP ist Teil meines Lebens. Umso mehr freue ich mich, dass meine Genesung so große Fortschritte gemacht hat, dass ich meine Arbeit als Landesvorsitzender jetzt wieder aufnehmen und selber wieder aktiv in das Geschehen eingreifen kann.

Ich möchte diese Situation nutzen, um mich bei allen zu bedanken, die während meiner Abwesenheit die GdP und die Interessen unserer Mitglieder weiter nach vorne gebracht haben. Für mich ist Gewerkschaftsarbeit Teamarbeit. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, dass in den vergangenen Monaten so viele aktive GdP-Mitglieder Aufgaben wahrgenommen haben, um die ich mich vorübergehend nicht kümmern konnte. Das gilt nicht nur für die Mitglieder des Geschäftsführenden Landesvorstands und des Hauptpersonalrats der Polizei, sondern auch für die vielen aktiven GdP-Mitglieder vor Ort. Ihr alle habt entscheidend dazu beigetragen, dass die GdP auch in den vergangenen Monaten das war, was sie immer war und ist: die wichtigste Stimme für die Beschäftigten der Polizei. Trotzdem möchte ich einen von euch besonders herausheben: meinen Stellvertreter Michael Maatz.


Michael hat in den vergangenen Monaten von jetzt auf gleich viele Aufgaben von mir übernommen. Er hat die GdP nicht nur nach innen zusammengehalten, sondern hat durch die zahlreichen Presseveröffentlichungen in den letzten Monaten auch dafür gesorgt, dass sich die GdP auch während meiner Abwesenheit unüberhörbar in die Diskussionen um die Innere Sicherheit und um die Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen eingeschaltet hat. Dafür gilt ihm mein besonderer Dank!
Und jetzt freue ich mich, endlich wieder an die Arbeit zu gehen!

Euer Michael Mertens
Landesvorsitzender der GdP

12. Juni 2020

"Latenter Rassismus in der Polizei! - Videokonferenz mit Vertretern der SPD NRW

Als am 25. Mai der Afroamerikaner George Floyd bei einer gewaltsamen Festnahme in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) ums Leben kam, gab es im Anschluss weltweite Proteste gegen Polizeigewalt, Rassismus und Diskriminierung.

Bei mehreren Versammlungen zeigten zehntausende Menschen auch in Deutschland Unterstützung und Solidarität für die internationale Bewegung „Black Lives Matter“. Auch wenn der Fall George Floyd nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar ist, entbrannte auch hier eine mediale Diskussion über Polizeigewalt, Rassismus und Diskriminierung. Plötzlich - und das ist das interessante an diesem Phänomen – konnten viele Menschen von Ereignissen berichten, die genannte Themen zum Inhalt hatten bzw. haben. Dass sich allerdings die Bundesvorsitzende der SPD, Saskia Esken, vor die Presse stellt und behauptet, „auch in Deutschland gebe es latenten Rassismus in Reihen der Sicherheitskräfte“, ist ein Schlag ins Gesicht jedes Kollegen, jeder Kollegin innerhalb der Polizei.  

Als GdP-Kreisgruppe Recklinghausen können wir diesen Satz so nicht stehen lassen. Die Polizei ist ein Spiegelbild der Gesellschaft, in deren inneren Strukturen es sicherlich schwarze Schafe gibt, die es herauszufiltern gilt. In diesem Zusammenhang von Latenz zu sprechen geht da allerdings zu weit und kommt einem Generalverdacht gleich.

Gerade diese Formulierung von Frau Esken hat den SPD-Landeschef Sebastian Hartmann und den für das Amt des Landrates des Kreises Recklinghausen kandidierenden SPD-Landtagsabgeordneten Michael Hübner dazu bewogen, das Gespräch mit der Kreisgruppe zu suchen.

In einer 45-minütigen Videokonferenz diskutierten die beiden SPD Politiker mit Vertretern des erweiterten Kreisgruppenvorstands über Polizeigewalt, Rassismus und Diskriminierung innerhalb der Polizei.

Im Verlaufe der Diskussion machte Sebastian Hartmann deutlich, dass die Meinung der SPD-Bundesvorsitzenden Esken nicht die Meinung der gesamten SPD widerspiegelt und er die Äußerung im Allgemeinen so nicht stehen lassen möchte. Diese Meinung vertrat auch Michael Hübner. Sebastian Hartmann wies zudem auf eine aktuelle, entsprechend differenzierte Presseberichterstattung Saskia Eskens und Einordnung anlässlich eines Besuches der Polizeiakademie Niedersachsen auf Einladung des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) hin. Hier konnte sich Frau Esken ein eigenes Bild von der Ausbildung bei der Polizei machen. Dieser Besuch hat ihre Meinung offensichtlich in eine andere Bahn gelenkt. Den beiden Politikern wurde verdeutlicht, dass Politik mehr Vertrauen in Polizeiarbeit haben sollte, ähnlich wie es 80% der Bürgerinnen und Bürger gegenüber ihrer Polizei haben. Die Polizei steht damit seit Jahren an erster Stelle im Ranking der Berufsgruppen mit dem höchsten Vertrauen innerhalb der Bevölkerung.

Am Ende haben sich beide Seiten darauf geeignet, den kurzen Draht zueinander zu halten und diskussionsbereit zu bleiben.

10. Juni 2020

Die GdP trauert um ihren ehemaligen Landesvorsitzenden Werner Swienty

Foto: GdP

Mehr als 20 Jahre hat Werner Swienty (74), der als 17-Jähriger in den Polizeidienst des Landes NRW eingetreten war, erst als Einsatzführer im Wach- und Wechseldienst dann als Zugführer in der Einsatzhundertschaft gearbeitet, bevor er 1978 in seiner Heimatbehörde, dem Polizeipräsidium Essen, in den Personalrat gewählt wurde. 1984 wechselte er in den damals noch bestehenden Bezirkspolizeipersonalrat in Düsseldorf, bevor er 1993 zum Vorsitzenden des Hauptpersonalrats der Polizei gewählt wurde. Nur vier Jahre später wurde Werner Swienty zum Landesvorsitzenden der GdP gewählt, was er bis zu seiner Pensionierung im Herbst 2005 blieb.


Die acht Jahre zwischen 1997 und 2005, in denen Werner Swienty an der Spitze des Landesbezirks NRW gestanden hat, waren schwierige, für die die GdP am Ende trotzdem erfolgreiche Jahre. Schon zu Beginn der 1990er Jahre hatte die damalige rot-grüne Landesregierung den gesamten öffentlichen Dienst einem rigorosen Spardiktat unterworfen. Auch in der Polizei wurden massiv Stellen abgebaut und Sachmittel zusammengestrichen. 2003 wurde die wöchentliche Arbeitszeit der Polizistinnen und Polizisten auf 41 Stunden erhöht. Nur ein Jahr später wurde die Zahl der Neueinstellungen von 1090 auf nur noch 500 Stellen reduziert.

Immer wieder hat die GdP in den Jahren, in denen Werner Swienty an ihrer Spitze stand, ihre Mitglieder zu Protestaktionen auf die Straße gerufen. Einer der Höhepunkte war die im Herbst 2002 gestartete Aktion 5000 Plus. Und das Kienbaum-Gutachten zur Durchsetzung der zweigeteilten Laufbahn wurde auf den Weg gebracht. Auch wenn sich die Erfolge der Protestaktionen erst in den folgenden Jahren einstellen sollten, hat Werner Swienty in seiner Zeit als Landesvorsitzender die Grundlagen dafür gelegt, dass die Polizei heute von der Politik wieder die Unterstützung erhält, die sie verdient hat.

Werner Swienty ist am 9. Juni nach langer Krankheit gestorben.

08. Juni 2020

Kindesmissbrauch in Münster: Ohne Online-Rechte kann die Polizei den Kampf gegen die Täter nicht gewinnen

Foto: Stephan Hegger/GdP Düsseldorf.

Der gestern bekannt gewordene schwere Missbrauchsfall in Münster ist nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nur die Spitze eines Eisbergs, dem in den kommenden Monaten weitere Fälle von brutalem Kindesmissbrauch folgen werden. „Dass in NRW immer mehr Missbrauchsfälle bekannt werden, hat viel damit zu tun, dass Innenminister Reul seit Lügde die Ermittlungskapazitäten der Polizei zur Verfolgung von Kinderschändern vervierfacht und den Polizeibehörden eine moderne Ermittlungstechnik zur Verfügung gestellt hat. Deshalb müssen wir damit rechnen, dass in den nächsten Monaten weitere Gruppen von Kinderschändern auffliegen werden, zum Teil in Dimensionen, die sich bislang niemand vorstellen kann“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz.

Trotzdem sieht die GdP den Kampf gegen die Kinderschänder noch lange nicht als gewonnen an. „Die Polizei kommt nicht nur wegen der Vielzahl der Daten, die sie bei der Verfolgung der Täter auswerten muss, immer mehr an ihre Grenzen, sondern auch, weil die Politik ihr noch immer die Online-Rechte verweigert, die sie zum Aufspüren der Täter braucht“, kritisiert Maatz. „Ändert sich das nicht, werden wir den Kampf gegen die Kinderschänder verlieren.“

Verfahren gegen der Verbreitung von Kinderpornografie ziehen sich oft über zwei bis drei Jahre hin, bis die Polizei so viele Daten über die verdeckt im Darknet operierenden Täter gesammelt hat, dass sie ganze Kinderschänder-Ringe auffliegen lassen kann. „Bis dahin sind die Verbindungsdaten längst gelöscht, die IP-Adressen der weltweit agierenden Täter lassen sich kaum noch zuordnen“, kritisiert Maatz. „Wenn wir verhindern wollen, dass die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet straffrei bleibt, müssen wir die Telekommunikationsunternehmen verpflichten, die Verbindungsdaten ihrer Kunden wieder zu speichern und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen.“

Handlungsbedarf sieht die GdP aber auch bei der Polizei. „Wenn wir mit der Entwicklung bei den Tätern Schritt halten wollen, müssen wir den Weg, die Verfolgung von Internet-Kriminalität zunehmend auf Spezialdienststellen zu verlagern, weiter ausbauen. Mit mehr Ermittlern und zusätzlichen Investitionen in die Technik, aber auch mit einer besseren Bezahlung. IT-Spezialisten bekommen in der Wirtschaft deutlich höhere Einkommen als bei der Polizei. Das kann nicht funktionieren“, warnt Maatz.

05. Juni 2020

GdP will keine Polizisten mehr nach Berlin schicken

Foto: Stephan Hegger/GdP Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei(GdP) hat Innenminister Herbert Reul (CDU) aufgefordert, bis auf Weiteres keine Polizisten aus NRW mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu schicken. Die GdP reagiert damit auf ein gestern vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenes Antidiskriminierungsgesetz, nach dem Polizisten bei Einsätzen, von denen Menschen mit Migrationshintergrund betroffen sind, nachweisen müssen, dass Ihr Einschreiten in keinem Zusammenhang mit der Herkunft der Täter steht.

„Für die Polizisten sind alle Menschen gleich. Das gehört zur DNA der Polizei. Aber wenn wir verhindern wollen, dass kriminelle Familienclans ganze Stadtteile terrorisieren und Drogenhändler ungestört ihren Geschäfte nachgehen können, muss die Polizei verdächtige Personen unabhängig von ihrer Herkunft überprüfen können. Das ist nach dem gestern mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei beschlossenen Antidiskriminierungsgesetz in Berlin so nicht mehr möglich“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Polizisten, die gegen Tatverdächtige vorgehen, laufen unmittelbar Gefahr, dass ihr Vorgehen als rechtswidrig eingestuft wird, obwohl sie sich absolut korrekt verhalten haben. Dieser Vorwurf kann auch Beamte aus NRW betreffen, wenn sie dort eingesetzt werden. Deshalb können wir dort keine Polizisten mehr hinschicken.“

Von Innenminister Reul erwartet die GdP, dass er das skandalöse Gesetz auch in der nächsten Innenministerkonferenz zur Sprache bringen wird. „Das Gesetz muss umgehend gekippt werden“, fordert die GdP. „Es nutzt nur den Tätern, indem es die Polizisten unter den Generalverdacht stellt, sie seien ausländerfeindlich. Das hat mit der Realität nichts zu tun.


Mehr Infos: Offener Brief der GdP an die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses

25. Mai 2020

Beweislastumkehr als fatales Misstrauensvotum gegen die Arbeit der Polizei!

Foto: Lukas Maaßen/GdP

Das Land Berlin berät derzeit über einen Gesetzentwurf, der Opfern von Diskriminierungen durch öffentlichen Stellen einen Schadensersatzanspruch einräumen soll. Dabei sieht der Entwurf eine sog. „Beweislastumkehr“ vor. Das bedeutet, dass der Vorwurf einer Diskriminierung dazu führt, dass der betroffene Beamte nachweisen muss, dass seine Maßnahme keinen diskriminierenden Hintergrund hatte.

Gesetzeslücke? Das Grundgesetz ist eindeutig!

Der Gesetzentwurf wird mit einer Schutzlücke begründet, die für die Bürgerinnen und Bürger bestehe. Er soll gewährleisten, sich gegen Gewaltwillkür durch staatliche Organe zur Wehr setzen zu können. Dabei wird missachtet, dass alle Kolleginnen und Kollegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik repräsentieren und sich dem Grundgesetz unterworfen haben. Polizistinnen und Polizisten handeln aufgrund von Recht und Gesetz. Soweit dies in Ausnahmefällen nicht der Fall ist, werden Verstöße verfolgt und geahndet. Der Berliner Entwurf ist ein deutliches Misstrauensvotum, stellt alle polizeilichen Maßnahmen unter einen Generalverdacht und ist reine Symbolpolitik.

Bewertung der GdP:

Die Politik sollte in Zeiten von Personalmangel und einer erheblichen Arbeitsverdichtung Signale der Wertschätzung und Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen senden. Der aktuell vorliegende Entwurf bewirkt das genaue Gegenteil. Sollte das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form verabschiedet werden, muss genau geprüft werden, ob Kolleginnen und Kollegen aus NRW zukünftig noch zu Einsätzen nach Berlin entsandt werden sollten.

Beamten-News zum Download

24. Mai 2020

Wer Polizisten angreift, überschreitet eine rote Linie

Foto: Stephan Hegger/GdP

In den vergangenen Jahren hat es im Hambacher Forst immer wieder Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten und auf Beschäftigte des Energieunternehmens RWE gegeben. Die GdP hat das scharf kritisiert und war auch permanent bei Großeinsätzen im Hambacher Forst vor Ort, um die Kolleginnen und Kollegen in ihrem schwierigen Einsatz zu unterstützen.

Bei den Protesten gegen den Braunkohletagebau ist in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren auch die Frage diskutiert worden, welche Protestformen durch das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit geschützt sind, und wo die rote Linie zum Rechtsbruch überschritten wird. Für die GdP steht fest: Wer unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit u. a. Polizisten mit Zwillen beschießt oder mit Fäkalien überschüttet ist ein Straftäter und kein Demonstrant oder Aktivist. Er muss mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden.

In den letzten Tagen ist diese Frage erneut aktuell geworden, weil der Berliner Verfassungsschutz das Aktionsbündnis „Ende Gelände“ als linksextremistisch eingestuft hat. Dies ist aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren konsequent und wird von der GdP begrüßt. Gegenüber der Westfälischen Nachrichten hat der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz genau darauf hingewiesen. „Manche haben die Polizei oder RWE-Mitarbeiter angegriffen, das geht überhaupt nicht“, hatte er deutlich betont. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass man nicht alle Braunkohlegegner in eine Schublade stecken kann und fein differenzieren muss. Diejenigen, die in friedlichen Absichten ihren Protest kundtun, können nicht als Extremisten eingestuft werden.

Beide Aussagen kennzeichnen das Demokratieverständnis der GdP. Wir treten für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ein. Aber das Recht, für die eigene Meinung auf die Straße zu gehen, ist kein Freibrief für Gewalt. Egal, um welches Thema es geht. Wer Polizisten angreift, das Durchbrechen von Polizeiketten übt oder fremdes Eigentum beschädigt, überschreitet diese Linie. Wenn er dadurch in den Fokus des Verfassungsschutzes gerät, ist das einem eigenen Verhalten geschuldet.

20. Mai 2020

Pressemitteilung

Von den zusätzlichen Beförderungen profitieren alle Direktionen

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Sechs Monate nach der Ankündigung, bei der Polizei 300 zusätzliche Beförderungen in A 12 sowie 150 zusätzliche Beförderungen in A 13 zu schaffen, hat das Innenministerium entschieden, dass die Beförderungsmöglichkeiten auf alle Direktionen verteilt werden. Geplant ist unter anderem, dass 81 Beförderungen auf die Kriminal- und die Verkehrskommissariate entfallen. 64 Beförderungen sind für den Wachdienst und die Verkehrsunfallaufnahme vorgesehen. Auch bei der Autobahnpolizei, der Technischen Einheit, den Spezialeinheiten, dem Personenschutz und der Direktion Zentrale Aufgaben wird es zusätzliche Beförderungen geben. Zudem hat das Innenministerium entschieden, dass alle Vakanzvertretungen aufgelöst werden und die betroffenen Beamten entsprechend der von ihnen bereits wahrgenommen Funktion besoldet werden.

Neben der Förderung von Fachkarrieren bei der Polizei soll mit den zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten auch sichergestellt werden, dass Beamte, die als Vorgesetzte Führungsaufgaben übernommen haben, angemessen bezahlt werden.

Die GdP hat das Konzept des Innenministeriums begrüßt. „Die 450 zusätzlichen Beförderungen sind ein erster Schritt, damit die Arbeit bei der Polizei endlich gerecht bezahlt wird“, lobt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz die Pläne des Innenministeriums. „Dazu trägt auch bei, dass durch die 150 Beförderungen nach A 13 im Nachzug noch einmal 150 Stellen in A 12 frei werden. Wichtig ist zudem, dass alle Arbeitsbereiche der Polizei von den zusätzlichen Beförderungen profitieren. Denn gute Arbeit wird nicht nur in einer Direktion geleistet.“

Positiv wertet die GdP zudem, dass die Stellen in A 12 und A 13 in Zukunft nicht mehr gedeckelt werden, sondern prozentual von der Zahl der Beamten in den darunter liegenden Besoldungsbereichen abhängig sind. Steigt die Zahl der Polizisten steigt auch die Zahl der Stellen in A 12 und A 13. Trotz der zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten hat die Polizei allerdings nach wie vor zu wenig Stellen im Bereich A 12 und A 13, um alle Polizisten, die eine verantwortungsvolle Sachbearbeiterfunktion wahrnehmen oder eine Führungsaufgabe übernommen haben, angemessen zu bezahlen. Die GdP setzt sich deshalb weiter für die vollständige Aufhebung des unsäglichen Deckelungsbeschlusses ein.

20. Mai 2020

Gelungener Start: Landesregierung und Gewerkschaften legen erste Schritte zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes fest

Foto: land.nrw

Mehr als ein Jahr nach dem Ende der letzten Tarifrunde haben Landesregierung und Gewerkschaften gestern ihre Gespräche über eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes aufgenommen. Die erste Gesprächsrunde, an der als einziger Vertreter der Polizeigewerkschaften auch der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz teilgenommen hat, verlief in einer guten Atmosphäre. Die Landesregierung lobte ausdrücklich die Leistungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes während der Corona-Krise und bestätigte, dass an der für den 1. Januar 2021 geplanten dritten Stufe der Besoldungserhöhung nicht gerüttelt wird. Für verschiedene Problemfelder des öffentlichen Dienstes sollen zudem gemeinsame Arbeitsgruppen eingesetzt werden.

Auch Michael Maatz kommt zu einem positiven Fazit. „Für uns ist natürlich vordringlich, dass die überlangen Arbeitszeiten bei der Polizei endlich angegangen werden, und dass wir Langzeitarbeitskonten bekommen. Deshalb ist es gut, dass zu beiden Themen Arbeitsgruppen eingerichtet werden“, sagte Maatz nach dem Ende der ersten Gesprächsrunde. Dennoch warnte er vor einer zu optimistischen Einschätzung, dass sich die Gewerkschaften und die Landesregierung schnell auf konkrete Ergebnisse verständigen werden.

In den Gesprächen hatte die Landesregierung bereits darauf hingewiesen, dass ihr finanzieller Spielraum durch die Corona-Krise enger geworden sei. „Wenn wir uns bei der Verkürzung der Arbeitszeit und bei den Langzeitkonten durchsetzen wollen, müssen wir deshalb den Druck auf die Landesregierung erhöhen“, kündigte Maatz an. „Aber auch die CDU und FDP wissen, dass in zwei Jahren die nächste Landtagswahl ansteht. Bis dahin müssen sie liefern.“

Auch zur Beihilfe und zur Telearbeit sollen eigene Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Beide Themen sind auch für die Beschäftigten bei der Polizei wichtig.

Mehr Infos:
Pressemitteilung des DGB

12. Mai 2020

Pressemitteilung

Landesregierung gefährdet Fortbildung bei der Polizei

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt es ab, dass Polizisten, die als Lehrende in der Fortbildung ihr eigenes Fachwissen an jüngere Kolleginnen und Kollegen weitergeben, keine Lehrzulage mehr erhalten. Zum Teil sollen die Beamten sogar ihre bereits vor Jahren erhaltene Zulage zurückzahlen. Michael Maatz, stellvertretender GdP-Landesvorsitzender: „Die gesamte Fortbildung bei der Polizei wird dadurch gefährdet. Eine zeitgemäße und inhaltliche Anpassung der Lehrzulagenverordnung aus dem Jahr 2000 ist zwingend erforderlich.“

Hintergrund ist ein Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Arnsberg, nach dem die in der Fortbildung eingesetzten Beamten zum Teil weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit als Lehrende im Hörsaal tätig sind, weil sie in der anderen Zeit den Einsatz externer Referenten koordinieren und digitale Lerninhalte erstellen. Die Einhaltung der 50-Prozent-Grenze sei aber Voraussetzung für die Gewährung der Lehrzulage.

Die GdP befürchtet, dass die Polizei nach dem Wegfall der Lehrzulage keine Beamten mehr finden wird, die bereit sind, in der Fortbildung zu arbeiten. „Wir haben schon jetzt in vielen Bereichen massive Probleme, ausgewiesene Experten als Lehrende für die Fortbildung zu gewinnen, weil der Wechsel für sie mit erheblichen persönlichen und finanziellen Nachteilen verbunden ist. Fällt auch noch die Lehrzulage von 93 Euro brutto weg, ist die bisherige Fortbildung bei der Polizei gefährdet. Das ist vor allem aus finanzieller Sicht nicht nachzuvollziehen, weil es ein Nullsummenspiel ist. Wechseln Kolleginnen und Kollegen in die Fortbildung, verlieren sie gleichzeitig ihre Zulagen, die sie in ihren vorherigen polizeilichen Verwendungen erhalten haben“, erklärt Maatz.

Um das zu verhindern, hatte die GdP bereits Anfang des Jahres Innenminister Herbert Reul (CDU) aufgefordert, die bereits zwanzig Jahre alte Lehrzulagenverordnung des Landes endlich an die Realität anzupassen. „Vor zwanzig Jahren gab es weder digitale Lernformen, noch eine so hohe fachliche Spezialisierung wie heute. Damals machte die Verordnung vielleicht Sinn, heute ist sie wirklichkeitsfremd und nicht mehr zeitgemäß“, betont Maatz. Reul teilt zwar die GdP-Position, scheiterte aber am Veto des Finanzministers Lutz Lienenkämper (CDU).

„Die Lösung des Problems ist nicht die Streichung der Lehrzulage, sondern eine Anpassung der entsprechenden Verordnung an die Gegenwart. Wir werden nicht locker lassen, bis die Fortbildung bei der Polizei gesichert ist“, kündigt Maatz an.

06. Mai 2020

Größtmögliche Verfügbarkeit für Silvester 2020 aufgehoben

Foto: Lukas Maaßen/GdP Düsseldorf.

Fünf Jahre nach der verheerenden Kölner Silvesternacht, in der zahlreiche Frauen auf der Domplatte durch Gruppen junger Männer massiv sexuell belästigt worden sind, wird die Polizei in diesem Jahr nicht mehr alle Einsatzhundertschaften an Silvester in Bereitschaft versetzen. Das hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus dem Düsseldorfer Innenministerium erfahren. Die GdP hat die Entscheidung begrüßt.

„Die Kölner Silvesternacht darf sich nie wiederholen. Deshalb wird die Polizei auch in diesem Jahr überall dort, wo nach den Erfahrungen der Vergangenheit mit Ausschreitungen zu rechnen ist, mit starken Kräften präsent sein. An allen Orten in NRW, wo es zur Ansammlung von stark alkoholisierten, zu Gewalt neigenden Gruppen kommen kann. Aber die Bedrohungslage ist nicht mehr so, dass wir an diesem Tag mit sämtlichen Einsatzhundertschaften vor Ort sein müssen“, erläutert der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz das neue Einsatzkonzept der Polizei.

Die Kölner Silversternacht 2015/2016 war auch deshalb massiv in die Kritik geraten, weil das Innenministerium trotz der massenhaften sexuellen Übergriffe auf Frauen zunächst von einem weitgehend friedlichen Verlauf gesprochen hatte und sich zudem nicht dazu äußern wollte, dass der Großteil der Tatverdächtigen nordafrikanischer und arabischer Herkunft war. Die GdP hatte das sofort scharf kritisiert. „Wenn Frauen sexuell belästigt werden, ist das ein massiver Eingriff in ihre Grundrechte. Deshalb darf bei der Aufklärung der Übergriffe nichts verschwiegen werden, auch wenn das zu Ergebnissen führen sollte, die politisch unangenehm sind“, hatte die GdP damals in einer unmittelbar nach Bekanntwerden massiven sexuellen Übergriffe verschickten Pressemitteilung gefordert. „Die Nennung der Herkunft der Tatverdächtigen ist auch deshalb erforderlich, weil das für die Einordnung der verheerenden Ereignisse während der Silvesternacht unverzichtbar ist“, hatte sie betont.

29. April 2020

Pressemitteilung

GdP trauert um erschossenen SEK-Beamten aus Münster

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Mit großer Bestürzung hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den Tod eines 28-jährigen SEK-Beamten reagiert, der heute früh beim Versuch, einen als Drogendealer verdächtigen Mann in seiner Wohnung in Gelsenkirchen festzunehmen, erschossen worden ist. Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen hat der Täter zweimal durch die Wohnungstür auf die Beamten geschossen. Der tödlich getroffene Beamte gehörte dem SEK Münster an.

„Wir wissen alle, dass sich die Polizistinnen und Polizisten, die uns vor Straftätern schützen, selber in Gefahr begeben. Trotzdem macht uns der Tod unseres Kollegen fassungslos. Mit 28 Jahren stand er erst am Anfang seines Lebens, das jetzt so abrupt beendet worden ist“, sagte der stellvertretenden GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Freunden unseres erschossenen Kollegen. Wir stehen an ihrer Seite.“

Die GdP bewertet die Tat als Mord. „Wer gezielt auf Polizisten schießt, um sich der Strafverfolgung zu entziehen, nimmt deren Tod bewusst in Kauf und muss deshalb mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden“, sagte Maatz. „In der jüngsten Vergangenheit haben Gerichte das zum Teil anders gesehen. Das muss sich dringend ändern!“ fordert der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP.

29. April 2020

Pressemitteilung

Geisterspiele könnten tausende von Fans anziehen

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Unmittelbar im Vorfeld der erneuten Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ländern über die Corona-Epidemie hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) noch einmal an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) appelliert, die Folgen von möglichen Geisterspielen zu überdenken. „NRW ist der Fußballstandort Nummer eins. Es gibt es sogar mehrere Clubs, die sich noch Chancen auf den Titel ausrechnen. Deshalb ist nachvollziehbar, dass sich Laschet in den vergangenen Tagen für einen baldigen Neustart der Bundesliga ausgesprochen hat. Dabei hat er aber die Folgen der Geisterspiele nicht genügend berücksichtigt“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz.

Nach Meinung der Politiker und der Deutschen Fußball Liga (DFL) bleiben die Geisterspiele ohne Folgen für die Verbreitung des Corona-Virus, weil die Mannschaften vor leeren Rängen spielen. Das ist nach Einschätzung der GdP aber eine Illusion. „Wir wissen noch immer viel zu wenig, wie der Corona-Virus gestoppt werden kann. Aber wir wissen, dass auch Geisterspiele tausende von Fußballfans anlocken können, die live dabei sein wollen, wenn ihre Mannschaft spielt. Sei es im Umfeld der Stadien, vor den Mannschaftshotels oder irgendwo sonst in den Innenstädten“, sagte Maatz. „Kommt es zu größeren Ansammlungen von Fans, muss die Polizei dagegen vorgehen. Auch wenn sich die Polizisten dabei selber in Gefahr bringen, mit dem Virus infiziert zu werden.“

Die GdP befürchtet zudem, dass durch einen frühzeitigen Neustart der Bundesliga auch in anderen Bereichen die Akzeptanz der bestehenden Abstands- und Kontaktregeln schwinden wird. „Das ist eine Entwicklung, die wir auf jeden Fall verhindern müssen.“

28. April 2020

1. Mai 2020

Digitaler Tag der Arbeit

Erstmals wird es am 1. Mai keine Demos und Kundgebungen des DGB auf Straßen und Plätzen zum Tag der Arbeit geben. Denn in Corona-Zeiten heißt Solidarität: Mit Anstand Abstand halten. Aber der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden trotzdem zusammenstehen und auch in diesem Jahr für faire Arbeitsbedingungen eintreten – digital, in den sozialen Netzwerken und mit einer Live-Sendung.

Aktuell leben viele Menschen die Solidarität und halten Abstand, bleiben zu Hause oder erledigen für ihre älteren Nachbarn Einkäufe. Dazu passt das diesjährige Mai-Motto „Solidarisch ist man nicht alleine!“. Damit die Krise die sozialen Ungleichheiten nicht verstärkt, setzt der DGB ein Zeichen der Solidarität und startet am Freitag ab 11:00 Uhr auf www.dgb.de sowie auf den Social-Media-Kanälen bei Facebook und Instagram einen dreistündigen interaktiven Livestream mit Musikern, Künstlern, Gesprächsrunden und Interviews und mit Botschaften aus ganz Deutschland. Für die Gewerkschaft der Polizei ist der stellvertretende Bundesvorsitzende Dietmar Schilff mit dabei, denn die Corona-Krise verdeutlicht auch, welche die systemrelevanten Berufe sind, die immer noch nicht angemessen bezahlt werden. Hierzu zählen sowohl die Pfleger, Erzieher, Einzelhändler als auch die Beschäftigten bei der Polizei.

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08. April 2020

Mögliche Coronainfektion in Ausübung des Dienstes

Foto: Sven Vüllers/GdP

Die allgemeinen Vorschriften des Dienstunfallrechts gelten auch bei Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS CoV-19). Die aktuellen Erlasse geben die Rechtslage zutreffend wieder.


Hier einige grundsätzliche Hinweise:

  • Zur Anerkennung eines Dienstunfalls im Falle einer „COVID-19“-Erkrankung bedarf es zunächst der Feststellung der sogenannten haftungsbegründenden Kausalität (Ereignis bei oder in Folge des Dienstes). Die Prüfung hierüber erfolgt durch die Dienststelle in Zusammenarbeit mit dem polizeiärztlichen Dienst. Zusätzlich bedarf es noch einer „haftungsausfüllenden Kausalität“ (Körperschaden infolge des Ereignisses). Ein Dienstunfall liegt nur vor, wenn durch die Covid-19-Erkrankung ein konkreter Körperschaden verursacht wurde.
  • Die Darlegung, ob eine Ansteckung tatsächlich in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist, ist von hoher Bedeutung und dürfte nur unter erschwerten Bedingungen zu führen sein. Grundvoraussetzung wird in jedem Fall eine positive Testung sein.


Wir empfehlen daher folgendes Vorgehen:

  • Bei dem Verdacht, dass eine Infektion bei Dienstausübung erfolgt sein könnte, sollten die Kolleginnen und Kollegen unbedingt und unverzüglich eine Dienstunfallanzeige einreichen. Die Anzeige muss eine detaillierte Dokumentation (z.B Benennung von Zeugen etc.) der Kontaktsituation enthalten.
  • Der Nachweis einer COVID-19-Infektion ist ab sofort auch durch einen sog. Antikörpertest beim Vertragslabor des polizeiärztlichen Dienstes möglich. Der angesprochene Test ersetzt nicht den Rachenabstrich, liefert aber jenseits von 10 Tagen nach der Infektion einen annähernd 100 % Nachweis über das Vorliegen von Antikörpern.
  • Soweit Kolleginnen und Kollegen von einem Verdachtsfall ausgehen, ist dieser Test also dringend ab einem Zeitraum von 10 Tagen nach Kontakt mit einem Infizierten zu empfehlen.
  • Im Rahmen der Beantragung eines möglichen Unfallausgleichs sollte im Falle einer Erkrankung eine genaue Darlegung des Krankheitsverlaufes erfolgen.


Beamten-News zum Download

02. April 2020

Pressemitteilung

Umstellung der Schichtmodelle darf nicht zu unbezahlter Mehrarbeit führen

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu reduzieren, hat das Innenministerium die Polizeibehörden angewiesen, die Dienstpläne der Polizistinnen und Polizisten so zu gestalten, dass sich die verschiedenen Schichten möglichst wenig begegnen. Beamte, die ihrer Arbeit auch von ihrer Wohnung aus nachgehen können, sollen die Möglichkeit der Telearbeit nutzen. Für Beamte, die im Wachdienst eingesetzt sind, soll ein reduzierter Dienstbetrieb eingeführt werden, damit immer nur ein Teil der betroffenen Polizisten gleichzeitig vor Ort ist. Die anderen Beamten werden in Reserve gehalten, ohne dass sie sich in der Dienststelle aufhalten. Kommt es in einer Dienstgruppe zu einem Corona-Verdacht, kann sie unverzüglich durch eine andere Dienstgruppe ersetzt werden. Das geht aus einem Erlass zum Umgang mit dem Corona-Virus hervor, den das Innenministerium gestern den Polizeibehörden übersandt hat.  

Wie die Dienstpläne im Detail gestaltet werden, ist den Polizeibehörden überlassen. Viele Behörden haben bereits auf ein 12-Stunden-System umgestellt, oder beabsichtigen das.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) trägt die Möglichkeit, die Arbeitszeit der Polizistinnen und Polizisten während der Corona-Pandemie abweichend von den sonst geltenden Schichtdienstmodellen zu gestalten, mit. „Die Polizei muss auch in Corona-Zeiten jederzeit voll handlungsfähig sein. Dass wir einen Teil der Kräfte in Reserve legen, ist deshalb richtig“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Für uns steht aber auch fest, dass es bei der Anerkennung der Arbeitszeit, die die Polizisten leisten, keinen Corona-Rabatt gibt. Wenn bei den Polizisten Überstunden anfallen, müssen die Stunden bezahlt werden. Auch in Corona-Zeiten“, betonte Maatz. „12-Stunden-Schichten sind für uns zudem nur in der jetzigen Ausnahmensituation zulässig. Sobald wir das Corona-Virus besser im Griff haben, müssen wir wieder zum 8-Stunden-Modell zurückkehren. Das haben wir dem Innenministerium auch deutlich gemacht.“

27. März 2020

Mehr in die Qualifikation von Tarifbeschäftigten investieren!

Foto: Sven Vüllers/GdP

Weiterbildungsangebote gib es bei der Polizei bislang vor allem für die Polizistinnen und Polizisten, nicht aber für den Tarifbereich. Das muss sich von Grund auf ändern. Denn angesichts der zahlreichen Aufgaben, die in Zukunft von hoch spezialisierten Tarifbeschäftigten wahrgenommen werden sollen, steigen nicht die Anforderungen an ihre Berufs- und Studienabschlüsse, sondern auch der Weiterbildungsbedarf im Tarifbereich.

Die GdP fordert deshalb, dass für den Tarifbereich ein eigenes Aus- und Weiterbildungskonzept entwickelt wird, das von der Ausbildung von mehr eigenen Fachkräften über die Entwicklung berufsbegleitender Studiengänge bis zur gezielten Weiterbildung der bisherigen Beschäftigten reicht. Die Polizei soll dadurch in die Lage versetzt werden, dem in den nächsten Jahren drohenden Fachkräftemangel besser entgegentreten zu können und schneller auf den rasanten technologischen Wandel zu reagieren. Zudem müssen Beschäftigte, deren Arbeitsbereich durch den technologischen Wandel wegfällt, gezielt für die Übernahme anderer Aufgaben qualifiziert werden.

Damit die Anstrengungen nicht in Leere laufen, fordert die GdP einen eigenen Weiterbildungsetat für die Polizeibehörden. Damit sollen auch Stellenausschreibungen für Tarifbeschäftigte in den einschlägigen Jobbörsen finanziert werden.

Positionspapier Neue Chancen: Ausbildung, Studium und Fortbildung für Tarifbeschäftigte bei der Polizei

24. März 2020

Pressemitteilung

Solidarität mit Corona-Gefährdeten wichtiger als Bußgeld

Foto: GdP Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die heute in Kraft gesetzten Bußgelder für Verstöße gegen die Corona-Regeln begrüßt, sieht deren Beitrag zur Eindämmung des Virus aber als begrenzt an. „Dass denjenigen, die allen Appellen zum Trotz gegen die Corona-Regeln verstoßen, jetzt empfindliche Bußgelder drohen, ist richtig, denn von ihnen geht eine massive Gefahr für andere aus. Trotzdem können wir den Corona-Virus nur besiegen, wenn in den nächsten Wochen alle Menschen von sich aus auf vermeidbare Kontakte zu anderen Menschen verzichten, und nicht weil ihnen eine Strafe droht“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die Solidarität mit den Corona-Gefährdeten ist wichtiger als die Androhung von Bußgeldern.“

Zur Frage, wie häufig Polizei und Ordnungsämter von den neuen Bußgeldern Gebrauch machen werden, lassen sich aus Sicht der GdP keine Prognosen abgeben. „Allein von der Höhe her wirkt der Bußgeldkatalog natürlich abschreckend. Uns wäre es trotzdem am liebsten, wenn wir ihn gar nicht erst anwenden müssten, weil sich in der Ausnahmesituation, in der wir jetzt sind, alle an die Regeln halten“, sagte Maatz.

22. März 2020

Pressemitteilung

Kontaktverbot: Jetzt ist die Stunde der Solidarität, nicht der Polizei!

Foto: GdP Düsseldorf.

Das weitreichende Kontaktverbot zur Bekämpfung des Corona-Virus, auf das sich heute der Bund und die Länder geeinigt haben, stellt die Polizei vor große Herausforderungen. „Wenn sich Menschen trotz des verhängten Kontaktverbots in größeren Gruppen versammeln sollten, ist es Aufgabe der Polizei, die Ansammlungen aufzulösen und die Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen. Sonst läuft das Kontaktverbot ins Leere“, sagte unmittelbar nach Bekanntwerden der geplanten Maßnahme der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Michael Maatz. Zugleich warnte Maatz aber davor, die Rolle der Polizei zu überschätzen. „Wir können mit unseren Kontrollen einen Beitrag dazu leisten, dass alle, die den Ernst der Situation noch immer nicht verstanden haben, nicht permanent gegen das Kontaktverbot verstoßen und dadurch sich und andere gefährden. Mehr aber auch nicht“, sagte Maatz.  

„Wenn wir die Verbreitung des Virus wirklich eindämmen wollen, brauchen wir die Unterstützung von jedem einzelnen, sich an die notwendigen Einschränkungen zu halten. Deshalb ist jetzt die Stunde der Solidarität und nicht die Stunde der Polizei!“ ergänzte Maatz. „Der Solidarität mit allen Menschen, für die der Kontakt mit dem Corona-Virus eine unmittelbare Lebensgefahr bedeutet. Und mit den Krankenschwestern und Ärzten, den Polizisten und Feuerwehrleuten, den Verkäuferinnen und Busfahrern, die einen Beitrag dazu leisten, die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, und sich dabei selber in Gefahr begeben.“

Positiv bewertet die GdP, dass sich Bund und Länder auf einheitliche Regeln zum Umgang mit dem Corona-Virus verständigt haben. „Welche Maßnahmen in der jetzigen Situation notwendig sind, können nur Gesundheitsexperten beurteilen. Aber dass jetzt in ganz Deutschland einheitliche Regeln gelten, hilft, dass die Maßnahmen auf eine breite Unterstützung stoßen.“

22. März 2020

Pressemitteilung

Polizei bekommt wieder eine Mittelinstanz

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt ausdrücklich die am Wochenende bekannt gewordenen Überlegungen von Innenminister Herbert Reul (CDU), das Innenministerium stärker auf strategische Aufgaben zu konzentrieren und von der Aufsicht über das operative Tagesgeschäft in den 47 Kreispolizeibehörden in NRW zu entlasten. Diese Aufgabe sollen in Zukunft die drei Landesoberbehörden der Polizei, das Landeskriminalamt (LKA), das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) wahrnehmen.

Bereits seit 2007 sind die Bezirksregierungen nicht mehr für die Polizei zuständig. Seitdem fehlt in NRW eine Mittelinstanz zwischen den eigenständig operieren Kreispolizeibehörden und dem Innenministerium. „Die GdP hat immer wieder deutlich gemacht, dass eine Mittelinstanz erforderlich ist, um die Kreispolizeibehörden bei ihren schwierigen Aufgaben zu unterstützen. Dass jetzt auch der Innenminister zu dieser Erkenntnis gekommen ist, freut uns“, lobt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz die geplante Organisationsreform bei der Polizei.

Die GdP werde diesen Prozess konstruktiv begleiten, kündigte Maatz an, nannte dafür aber auch zwei Voraussetzungen: „Sinn macht die Reform nur, wenn die drei Landesoberbehörden auch das notwendige Personal bekommen, das sie für die Wahrnehmung der neuen Funktion brauchen. Mit den 15 Stellen, von denen bislang die Rede ist, lässt sich das nicht bewältigen“, betonte Maatz. „Und wir werden uns sehr genau ansehen, welche Aufgaben und Kompetenzen im Detail verlagert werden sollen, und dabei darauf achten, dass die gesetzlich garantierten Mitbestimmungsrechte der Personalräte nicht beschnitten werden."

20. März 2020

Pressemitteilung

Polizisten besser schützen!

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Trotz der massiv gestiegenen Infektionsgefahr sind die Polizisten in NRW noch immer völlig unzureichend gegen den Corona-Virus geschützt. Nach Informationen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stehen in den meisten Polizeibehörden nur wenige Schutzanzüge und deutlich zu wenig Einmalhandschuhe zur Verfügung. Der Großteil der an die Behörden ausgegeben Atemschutzmasken hat zudem nur die Schutzklasse ffp1. Nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sind aber Masken mindestens der Schutzklasse ffp2 erforderlich, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verhindern.

Die GdP hat das Innenministerium aufgefordert, die Polizisten endlich besser zu schützen. „Meine Kolleginnen und Kollegen können bei ihren Einsätzen keinen Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten. Deshalb brauchen sie Schutzmasken, die wirklich helfen!“, fordert der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Geschieht das nicht endlich, müssen wir damit rechnen, dass immer mehr Polizisten mit Verdacht auf eine Corona-Infektion ausfallen.“

Außerdem fordert die GdP, dass unverzüglich eine Schnittstelle zwischen den Gesundheitsbehörden und der Polizei eingerichtet wird, in der alle Corona-Verdachtsfälle erfasst werden. „Wenn die Polizisten bei ihrem Einsatz ein Haus betreten, müssen sie wissen, ob dort ein Corona-Kranker wohnt, um sich selber entsprechend zu schützen. Trotzdem weigert sich das Innenministerium bislang, dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten flächendeckend den Behörden zur Verfügung gestellt werden“, kritisiert der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende.


Dringenden Handlungsbedarf sieht die GdP auch bei der vorrangigen Untersuchung von Polizisten bei einem Corona-Verdacht. Noch immer müssen die Beamten, bei denen ein Anfangsverdacht auf eine Corona-Infektion besteht, tagelang warten, bis sie getestet werden und können bis dahin keinen Dienst versehen. „Das können wir uns in der jetzigen Situation nicht leisten“, sagte Maatz.

19. März 2020

Pressemitteilung

Personalratswahlen bei der Polizei werden auf 2021 verschoben

Foto: Manfred Vollmer/GdP Düsseldorf.

Aufgrund der Bedrohung durch den Corona-Virus werden die für den 5. – 8. Mai geplanten Personalratswahlen bei der Polizei auf das kommende Jahr verschoben. Das hat der Hauptwahlvorstand der Polizei heute auf Initiative der drei Polizeigewerkschaften beschlossen. Hintergrund der Entscheidung ist die Feststellung des Hauptwahlvorstands, dass auf Grund der intensivierten Maßnahmen zur Pandemievorsorge eine ordnungsgemäße Durchführung der Personalratswahlen bei der Polizei nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Verschiebung der Personalratswahl ausdrücklich begrüßt. „Wir müssen uns jetzt alle auf die Bewältigung der Pandemie konzentrieren. Eine Fortsetzung der Wahl wäre weder den Bewerberinnen und Bewerbern, noch den Wahlvorständen und erst recht nicht den Wählerinnen und Wählern zumutbar gewesen“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz.

Trotz der Verschiebung der Personalratswahlen ist die Mitbestimmung bei der Polizei weiter gewährleistet. Die bislang gewählten Personalräte bleiben über das Ende der Mandatsperiode am 30.06.2020 hinaus geschäftsführend im Amt. Sie stehen weiter als Ansprechpartner für die Dienststellen und für alle Beschäftigten zur Verfügung.

12. März 2020

Pressemitteilung

Polizisten und Rettungssanitäter bei Corona-Verdacht vorrangig testen

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

In den letzten Tagen häufen sich in NRW die Fälle, in denen auch bei Polizisten ein Anfangsverdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Bis der Verdacht ausgeräumt ist, können die betroffenen Polizisten keinen Dienst versehen. Das kann auch für ganze Dienstgruppen zutreffen. Sollten die Fallzahlen der von einem Corona-Verdacht betroffenen Polizisten weiter steigen, könnte dadurch die Funktionsfähigkeit der Polizei eingeschränkt werden. Um das zu verhindern, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Innenministerium aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Polizisten, bei denen ein Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, vorrangig zum Test zugelassen werden.

„Wir wollen keine Sonderregelung für die Polizisten, aber wir müssen sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit der Polizei nicht dadurch eingeschränkt wird, dass die betroffenen Beamten womöglich mehrere Tage auf die Möglichkeit warten müssen, auf einen Corona-Verdacht getestet zu werden“, begründet der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP Michael Maatz die Forderung nach einer schnellen Zulassung zum Corona-Test. „Passiert das nicht, sind womöglich ganz Dienstgruppen der Polizei vorübergehend nicht einsatzbereit. Das sollten wir in der jetzigen Situation vermeiden“, ergänzte er.

Nach Einschätzung der GdP müssen auch Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Beschäftigte in Arztpraxen und Krankhäusern bei Verdacht auf eine Corona-Infektion vorrangig getestet werden.

11. März 2020

Reul verspricht zeitnahe Lösung der ViVA-Probleme

Foto: Sven Vüllers/GdP

Das Vorgangsbearbeitungssystem ViVA hat zu starker Kritik geführt, die auch mehr als ein Jahr nach seiner Einführung nicht abgeebbt ist. GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens hatte das Ende 2019 zum Anlass genommen, Innenminister Herbert Reul, noch einmal auf die Kritikpunkte aufmerksam zu machen und ihn gebeten, ViVA zur Chefsache zu machen. Mittlerweile ist die Antwort des Ministers auf das Schreiben eingetroffen.

Minister Reul räumt darin ein, dass einige der von der GdP genannten Kritikpunkte berechtigt sind. „Ich darf Ihnen aber versichern, dass bereits mit Hochdruck an den Fehlerbildern gearbeitet wird, u. a. in dem weitere externe Kräfte um Einsatz kommen“, heißt es in dem Schreiben Reuls. Der Minister zeigt sich optimistisch, dass z. B. die Fehlerbilder Plausibilitätsprüfungen und Druckausgabe (Formulare) spätestens im Oktober 2020 vollständig behoben sein werden.

Reul sieht aber die „beabsichtigte und notwendige“ vollständige Digitalisierung und revisionssichere Dokumentation polizeilicher Vorgangsbearbeitung“ als „für die Zukunft unerlässlich“ an. Die begonnene Einführung der Smartphones und der damit verbundenen wichtigen Funktionalitäten im Bereich der mobilen Fahndungsanfragen etc. habe aber verdeutlicht, wie wichtig die Einführung von ViVA für die weitere Digitalisierung polizeilicher Prozesse vor Ort sei.

Die GdP wird an dem Thema dranbleiben, den Prozess weiter kritisch begleiten und den Minister beim Wort nehmen.


Schreiben der GdP an Innenminister Reul zur Behebung der ViVA-Probleme

Antwortschreiben von Innenminister Reul

07. März 2020

05. - 07. März Klausurtagung der KG Recklinghausen

Fahrplan für die Personalratswahl 2020

Foto: Michael Folchmann/GdP Recklinghausen

Wildbergerhütte/Recklinghausen.

Im Vorfeld der Personalratswahlen im Mai 2020 trafen sich die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Kreisgruppe Recklinghausen zu ihrer diesjährigen Klausurtagung in Reichshof- Wildbergerhütte. Ein strammes Programm wartete auf die Teilnehmer. Norbert Sperling berichtete zunächst über die aktuelle GdP-Gewerkschaftspolitik in Land und Bund sowie die neuesten Entwicklungen aus dem Bereich des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Im Anschluss daran wurden die Arbeitsrate und -aufträge zur Personalratswahl diskutiert und festgezurrt.

Neben den aktuellen gewerkschaftlichen Themen wurden im Besonderen der Fahrplan bis zur Personalratswahl behandelt. Ganz besonders gefreut hat man sich in diesem Zusammenhang über die Teilnahme von Markus Robert. Als Spitzenkandidat der GdP für den Posten des Personalratsvorsitzenden des PHPR beim Innenministerium in Düsseldorf, konnte Markus den Anwesenden seine Wahlkampfstrategie näher bringen. Besonders stolz sind die Anwesenden darauf, dass Markus aus den eigenen Reihen stammt und als stellvertretender Vorsitzender der Kreisgruppe dem geschäftsführenden Vorstand angehört.

05. März 2020

Personalräte können viel bewegen. Ein GdP-Clip zeigt, was alles geht.

Film: GdP NRW

Worauf kommt es bei den Personalratswahlen wirklich an? Was können Personalräte tun, damit es bessere Arbeits- und Aufstiegsbedingungen bei der Polizei gibt und das Einkommen stimmt? Ein Clip der GdP zeigt an konkreten Alltagsbeispielen, was alles geht. Von der Durchsetzung besserer Streifenwagen bis zum Kampf gegen die elenden ACAB-Schmierereien. Von Gestaltung der Digitalisierung bei der Polizei bis zur Forderungen nach höheren Zulagen und kürzen Arbeitszeiten. Zu Wort kommen in dem kurzen Film Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort etwas bewegen. Denn nur Personalräte, die etwas tun, sorgen für bessere Arbeitsbedingungen bei der Polizei.

Der GdP-Clip ist seit gestern auf dem Facebook-Kanal der GdP und bei YouTube online. Alleine in den ersten 24 Stunden seit der Veröffentlichung ist der Film mehr als 5000 Mal aufgerufen worden.

04. März 2020

Pressemitteilung

Ab 2021 bekommt jeder Polizist ein eigenes Smartphone!

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Ab dem kommenden Jahr soll jeder Polizist in NRW, der im operativen Dienst tätig ist, ein eigenes Smartphone bekommen. Neben den 22 000 Geräten, die der Polizei bereits in diesem Jahr zur Verfügung stehen, wird das Land weitere 7000 Smartphones anschaffen. Das geht aus dem bislang noch nicht veröffentlichten Haushaltsentwurf des Landes für 2021 hervor. Mit den zusätzlichen Geräten wird sichergestellt, dass ab dem kommenden Jahr alle Kriminal- und Ermittlungsbeamten und alle Bezirksbeamten in NRW mit einem eigenen Smartphone ausgestattet werden. Im Wach- und Wechseldienst soll die flächendeckende Ausstattung bereits bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Anschaffung der zusätzlichen Handys ausdrücklich. „Jedes Kind hat heute ein eigenes Smartphone, aber die Polizisten müssen sich ihr Handy bislang mit einem anderen Beamten teilen. Das passt nicht in die Zeit“, betonte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. Die GdP hatte lange darauf gedrängt, dass die Polizisten überhaupt mit Smartphones ausgestattet werden, war mit ihrer Forderung aber bis zum Regierungswechsel zu Schwarz-Gelb auf Granit gestoßen. Erst 2019 wurden bei der Polizei die ersten Smartphones eingeführt.

„Dass jetzt auch bei der Polizei endlich das Smartphone-Zeitalter beginnt, ist auch für die Bürger eine gute Nachricht. Die Smartphones werden uns helfen, viel effektiver zu arbeiten und mehr für die Bürger da zu sein, statt unsere Zeit ständig mit unnötigem Papierkram zu verschwenden“, lobte Maatz die geplante flächendeckende Ausstattung der Polizei. Nach Informationen der GdP kosten die zusätzlichen Geräte fünf Millionen Euro.

02. März 2020

Pressemitteilung

Jetzt nicht den Fehler der Vergangenheit wiederholen und die Kommissariate erneut ausdünnen!

Foto: Jürgen Seidel/GdP Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) führt den heute von Innenminister Herbert Reul (CDU) bekanntgegebenen deutlichen Rückgang der Straftaten in NRW vor allem auf die erfolgreiche Arbeit der Polizei zurück. „Wenn wir Straftaten verhindern und Täter überführen wollen, brauchen wir eine langfristig angelegte Handlungsstrategie und kein kurzfristiges Hin- und Herschieben unserer viel zu knappen Ressourcen auf immer neue Deliktfelder“, sagt der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz.

„Dass die Zahl der Wohnungseinbrüche in NRW im vergangenen Jahr erneut um über zehn Prozent auf knapp 27 000 Fälle gesunken ist, ist vor allem der bereits vor mehreren Jahren gefällten Entscheidung zu verdanken, für die Verfolgung von Wohnungseinbrüchen deutlich mehr Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung zu stellen und hierfür neue Fahndungs- und Präventionskonzepte zu entwickeln“, erläutert Maatz. „Deshalb dürfen wir jetzt nicht den Fehler der Vergangenheit wiederholen und bei der Verfolgung von Wohnungseinbrüchen wieder Personal abziehen. Denn dann werden die Zahlen genauso schnell wieder steigen, wie sie gesunken sind.“

Wenig verwunderlich ist für die GdP zudem, dass die Zahl der bekanntgewordenen Rauschgiftdelikte und der Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern entgegen dem sonstigen Trend in der Kriminalitätsstatistik gestiegen ist. Beim Missbrauch von Kindern sogar um 16 Prozent. „Innenminister Reul hat Recht, wenn er betont, dass der Kindesmissbrauch viel weiter verbreitet ist, als das die jetzt bekanntgewordene Zahl von fast 2400 Fällen in NRW vermuten lässt“, betont Maatz. „So schlimm die Fälle in Lügde und in Bergisch Gladbach auch sind, ist es ihnen zu verdanken, dass die Politik und die Gesellschaft bei Verdacht auf Kindesmissbrauch endlich genauer hinschauen.“

Auch der Anstieg der Rauschgiftdelikte ist auf eine erhöhte Kontrolltätigkeit der Polizei zurückzuführen. „Auch wenn beide Delikte absolut nicht miteinander zu vergleichen sind, gilt auch hier: Je genauer die Polizei hinsieht, umso mehr Straftaten findet sie. Deshalb muss die Polizei auch hier ihre Anstrengungen erhöhen“, fordert Maatz.

Sorge bereitet der GdP zudem die deutliche Zunahme rechtsradikaler Straftaten. „Bei rechter Gewalt gibt es inzwischen ein Umdenken der Politik. Aber die Gefahr, die unserem Staat von gewaltbereiten Rechtsextremisten droht, wird nicht von jetzt auf gleich verschwinden. Deshalb ist es überfällig, dass die Polizei ihre Ressourcen zur Verhinderung rechter Gewalt deutlich erhöhen wird“, betont der stellvertretende GdP-Vorsitzende.

25. Februar 2020

GdP zur Verkehrsunfallstatistik

458 Verkehrstote sind kein Grund zum Jubeln!

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

Der leichte Rückgang der Zahl der Verkehrstoten im vergangenen Jahr in NRW um 32 auf 458 getöteten Menschen ist für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kein Grund zur Entwarnung. „458 Verkehrstote heißt doch nichts anders, als dass in NRW kein Tag vergeht, an dem nicht mindestens ein Mensch im Straßenverkehr ums Leben kommt. Das ist angesichts der immer sicherer werdenden Autos vollkommen inakzeptabel“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Heiko Müller zu der heute bekanntgewordenen Verkehrsunfallbilanz für 2019. „Da nutzt es auch nichts, wenn Innenminister Herbert Reul darauf verweist, dass die Zahl an Verkehrstoten die niedrigste seit 1953 ist. Es könnten viel weniger Tote und Schwerverletzte sein, wenn die Polizei der Verkehrsüberwachung endlich wieder die Bedeutung zukommen lässt, die sie braucht“, erläuterte Müller.

Weil die Polizei immer mehr zusätzliche Aufgaben wahrnehmen muss, ist die Zahl der Verkehrskontrollen in den vergangenen Jahren stark gesunken. „Wer auf einem Schützenfest oder in einer Disco Alkohol getrunken hat, musste früher damit rechnen, dass er in eine Alkoholkontrolle gerät. Das gibt es heute so gut wie nicht mehr“, kritisiert der stellvertretende GdP-Vorsitzende. „Auch das Risiko, als Raser und Drängler aus dem Verkehr gezogen zu werden, ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken, trotz der wachsenden Zahl der stationären Blitzer. Selbst überladene LKW fallen heute kaum noch auf, weil nicht genügend Polizisten auf der Straße sind.“
Handlungsbedarf sieht die GdP auch bei der technischen Ausstattung der Verkehrsdirektion der Polizei. „Wir brauchen dringend Drohnen zur Verkehrsüberwachung, mehr bewegliche Blitzer und die Abschnittskontrolle, bei der nicht die Geschwindigkeit an einem bestimmten Punkt gemessen wird, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke. Die Konzepte dazu sind längst entwickelt, sie müssen endlich umgesetzt werden“, fordert die GdP.

20. Februar 2020

Mitglieder stellen gute Noten aus!

Gewerkschaften sind kein Selbstzweck. Deshalb hat die GdP ihre Mitglieder in NRW gefragt, ob sie mit der Arbeit der GdP zufrieden sind? Und was wir anders machen sollen? 3095 Mitglieder haben sich an der Umfrage beteiligt. 72 Prozent sind mit den Leistungen der GdP zufrieden oder sogar sehr zufrieden. 74 Prozent sagen, dass die GdP einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten leistet. 77 Prozent sagen, dass die GdP bei wichtigen Themen in der Polizei eine prägende Rolle spielt. Das sind sehr hohe Werte, um die uns viele andere Organisationen beneiden.

Interessant ist auch, was die Mitgliedern zu den exklusiven Zusatzleistungen der GdP sagen: 89 Prozent halten sie für wichtig. Aber nur für fünf Prozent sind die Vorteilsangebote und Rabatte, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind, der entscheidende Grund, um in der GdP zu sein. Für den ganz überwiegenden Teil der Mitglieder sind die politischen Leistungen und das vielfältige Service- und Beratungs- und Betreuungsangebot der GdP wichtiger.

Was uns unsere Mitglieder sonst noch mit auf den Weg gegeben haben, steht in einem vierseitigen Flyer, der in der März-Ausgabe der Deutschen Polizei beiliegen wird.

Den Flyer mit den wichtigsten Ergebnissen der Mitgliederumfrage gibt es bereits vorweg zum Download.

19. Februar 2020

Starkes Team für starke Ziele

Foto: Sven Vüllers/GdP NRW

Nur Personalräte, die wissen wofür sie stehen, können etwas bewegen! Deshalb tritt die GdP bei den Personalratswahlen vom 5. – 8. Mai mit einem starken Team an. Mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Polizei kommen. Denn wir wollen, dass sich überall bei der Polizei etwas zum Besseren verändert! In der Direktion GE und bei der Kripo. In der Direktion Verkehr und bei ZA.

Das gilt nicht nur für Wahl der Personalräte in den Kreispolizeibehörden vor Ort und in den drei Landesoberbehörden der Polizei, sondern auch für den Hautpersonalrat der Polizei auf der Ebene des Innenministeriums (PHPR).

Woher die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP für den PHPR kommen und welche Berufserfahrungen sie für die Arbeit im Personalrat mitbringen, steht ab sofort auf den Wahlseiten der GdP.

Informationen zu den Kandidaten und Kandidaten der GdP für den örtlichen Personalrat werden in den kommenden Wochen nach und nach auf den Internetseiten der Kreisgruppen eingestellt.

Kandidatinnen und Kandidaten der GdP für den PHPR

05. Februar 2020

Polizeiforum der GdP

Es geht auch besser!

Foto: Sven Vüllers/GdP

Gute Arbeitsbedingungen sind kein Selbstläufer, sondern sie müssen hart erkämpft werden. Das gilt erst recht in Zeiten, in denen die meisten Wachen und Dienststellen dem immer stärker wachsenden Arbeitsdruck kaum noch standhalten. Um das zu ändern, hat die GdP ihre Mitglieder für den 11. März zu einem Polizeiforum nach Kamen-Kaiserau eingeladen, um gemeinsam mit ihnen und mit Experten über neue Wege und Strategien zur Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen bei der Polizei zu diskutieren.

Schwerpunkte des eintägigen Polizeiforums, das unter dem Motto „Es geht auch besser!“ steht, sind neue Konzepte zur Reduzierung der hohen Arbeitsbelastung bei der Polizei, die Forderung der GdP nach Einführung der 35-Stunden-Woche für alle Beschäftigten bei der Polizei und die Frage: ViVA – Fluch oder Segen?

Das Polizeiforum richtet sich an die Beschäftigten in allen Direktionen und Dienststellen und steht neben den Beamtinnen und Beamten auch den Tarifbeschäftigten bei der Polizei offen. Das Forum findet im SportCentrum Kamen-Kaiserau statt.

31. Januar 2020

GdP zum Abschluss des 58. Verkehrsgerichtstages in Goslar

Mertens: Schärfere Regeln für Verkehrsrowdys reichen allein nicht aus

Goslar/Düsseldorf.

Die Forderungen des am Freitag zu Ende gegangenen 58. Verkehrsgerichtstages zum Umgang mit aggressivem Verhalten und zur Verkehrssicherheit von Elektrokleinstfahrzeugen werden von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit Zurückhaltung aufgenommen. „Schärfere Regeln sind gut gemeint, lösen aber das Problem der viel zu geringen Kontrolldichte nicht“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens.

Die Diskussion über Elektrokleinstfahrzeuge auf dem Verkehrsgerichtstag habe zudem deutlich gezeigt, dass der jetzt geltende Rechtsrahmen für die Nutzung noch nicht passe. Mertens betonte: „Da sind noch zu viele Widersprüche. Deshalb ist es richtig, dass der Verkehrsgerichtstag jetzt die Einführung einer Prüfbescheinigung fordert, genauso wie für das gleich schnelle Mofa.“ Auch mit Blick auf die Unfallgefahren durch unzureichende Infrastruktur bleibt die GdP skeptisch. Mertens erklärte: „Noch liegen keine belastbaren Zahlen zur Unfallentwicklung vor. Sollte sich hier aber eine deutliche Steigerung ergeben, müssen wir uns über Maßnahmen, wie etwa eine technische Geschwindigkeitsbegrenzung auf 15 statt 20 Stundenkilometer Gedanken machen.“

Positiv bewertet die GdP die Forderung des Verkehrsgerichtstages nach einer Vernetzung von Polizei, Bußgeldstellen und Fahrerlaubnisbehörden, damit aggressives Verhalten im Straßenverkehr besser sanktioniert werden kann. Mertens sagte: „Insbesondere den Führerscheinstellen kommt neben der Polizei eine zentrale Verantwortung zu. Diese sind es, die aggressiven Fahrern Mitteilungspflichten, Nachschulungen oder Fahrtenbuchauflagen vorschreiben können. Das wirkt oft stärker als ein Bußgeld.“
Die GdP begrüßt zudem, dass der Verkehrsgerichtstag die Bedeutung von Präventionsprogrammen wie dem Crashkurs Nordrhein-Westfalen hervorgehoben hat. „Das ist eine wichtige Anerkennung für die Beteiligten, die hier mit viel Engagement arbeiten und auch immer wieder dafür kämpfen müssen, dass diese Programme nicht hinter anderen Prioritäten zurückstecken müssen“, so Mertens.

29. Januar 2020

Pressemitteilung zum 58. Verkehrsgerichtstag in Goslar

Rasern und Dränglern die rote Karte zeigen

Foto: GdP Goslar/Düsseldorf.

Um aggressives und damit unfallträchtiges Verhalten im Straßenverkehr zu reduzieren, ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine deutlich verstärkte Verkehrsüberwachung zwingend notwendig. „Ohne Kontrolle geht es nicht. Wir brauchen dringend moderne Technik und wieder mehr Personal für die Verkehrsüberwachung“, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens anlässlich des am Mittwoch beginnenden 58. Verkehrsgerichtstages in Goslar.


Entscheidend sei, dass Raser und Drängler wieder die Erfahrung machen, dass sie von der Polizei erwischt werden. Dafür fehlten der Polizei aber aktuell die Voraussetzungen. „Bei der Verkehrsüberwachung in den vergangenen Jahren zu viel Personal abgezogen und Fachwissen nicht ersetzt worden. Das rächt sich jetzt“, so Mertens.

Um Raser und Drängler aus dem Verkehr zu ziehen, ist aus Sicht der GdP auch der Gesetzgeber gefordert. Er müsse endlich die Halterhaftung bei Verstößen auch im fließenden Verkehr beschließen. „Wenn Fahrzeughalter, die für einen gefährlichen Verstoß verantwortlichen Fahrzeugführer nicht benennen wollen oder können, sollen sie zumindest für die entstandenen Verwaltungskosten aufkommen“, sagte Mertens. Aggressive Autofahrer sollen sich nach Auffassung der GdP nicht hinter dem Halter verstecken können.

Überfällig ist aus GdP-Sicht auch eine Rechtsgrundlage für den bundesweiten Einsatz moderner Verkehrsüberwachungssysteme, wie der Abschnittskontrolle (Section Control), die bislang nur in Niedersachsen getestet wird. Wo ein gleichmäßiger Verkehrsfluss durchgesetzt wird, lohnten sich riskante Überholmanöver oder Drängeleien nicht. Das zeigen Erfahrungen im europäischen Ausland deutlich.

„Wir wissen, dass aggressives Verhalten eine Vielzahl von Verkehrsunfällen verursacht. Deshalb müssen wir dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme wieder Geltung verschaffen“, erklärte Mertens.

24. Januar 2020

Personalratswahlen 2020

Starkes Team für starke Ziele!

Foto: Sven Vüllers/GdP

Nur Personalräte, die wissen wofür sie stehen, können etwas bewegen! Das gilt nicht nur für die Personalräte in den 47 Kreispolizeibehörden vor Ort, sondern auch für den Hautpersonalrat der Polizei auf der Ebene des Innenministeriums (PHPR). Deshalb hat die GdP auf der Beiratssitzung am 23. und 24. Januar in Gladbeck nicht nur die Ziele festgelegt, für die sich die Personalräte der GdP in den kommenden vier Jahren einsetzen werden, sondern auch die Kandidatinnen und Kandidaten für den PHPR aufgestellt.

Weil das Land nicht nur zusätzliche Polizistinnen und Polizisten einstellt, sondern auch zusätzliche Tarifbeschäftigte, werden dem neuen PHPR wahrscheinlich zwei Tarifbeschäftigte angehören. Die GdP tritt deshalb in diesem Jahr im Tarifbereich erstmals nicht nur mit einer Spitzenkandidatin an, sondern mit einer eigenen Wahlliste. Spitzenkandidat der GdP für die Beamtinnen und Beamten ist der Recklinghäuser Polizeibeamte Markus Robert. Als Geschäftsführer des PHPR war Markus Robert bereits in den vergangenen Jahren maßgeblich an der Durchsetzung der Interessen der Beschäftigten der Polizei gegenüber dem Innenministerium beteiligt. Spitzenkandidatin der GdP für den Tarifbereich ist die LKA-Mitarbeiterin Jutta Jakobs. Sie vertritt bereits seit vielen Jahren die Interessen der Tarifbeschäftigten gegenüber dem Innenministerium und ist zudem stellvertretende Landesvorsitzende der GdP.
Auf den weiteren Listenplätzen folgen für die Beamtinnen und Beamten Meike to Baben, KPB Neuss, Rainer Axer, PP Aachen, Lorenz Rojahn, PP Gelsenkirchen, Tanja Klein, PP Köln, Alexander Ponickau, LAFP Brühl, Patrick Schlüter, KPB Gütersloh, Heiko Müller, PP Essen, Frauke Sartori, PP Hamm, Michael Maatz, LAFP Neuss, Frank Schniedermeier, PP Dortmund, Christoph Reinen, KPB Paderborn, Jörg Brackmann, PP Essen, Anja Daniel-Appelmann, LZPD, und Andreas Pein, PP Köln.
Auf den vorderen Listenplätzen für die Tarifbeschäftigten kandidieren neben Jutta Jakobs Alexandra Engler, KPB Unna, Alexander Knopp, PP Köln, Thomas Spreer, KPB Coesfeld, und Sylvia Stoscheck, PP Dortmund.

23. Januar 2020

Personalratswahlen 2020

Wirkt: GdP

Foto: Lukas Maaßen/GdP

Die GdP hat in den vergangenen vier Jahren viel erreicht. Nicht nur bei den Einstellungszahlen und der Ausrüstung, sondern auch bei der nachhaltigen Verbesserung der Aufstiegschancen und der Erweiterung der Eingriffsbefugnisse der Polizei. Nichts davon hat es von selbst gegeben. Deshalb treten die Kandidatinnen und Kandidaten der GdP bei den Personalratswahlen vom 5. – 8. Mai unter dem Motto an: „Wirkt: GdP“.

Das Motto ist für uns zugleich eine Verpflichtung für die Zukunft, denn die Polizei steht in den kommenden Jahren vor massiven Herausforderungen. Nicht nur durch neue Kriminalitätsformen, sondern auch durch die Digitalisierung der gesamten Gesellschaft und durch den demografischen Wandel. Wir wollen, dass die Polizei diesen Prozess nicht erleidet, sondern wir wollen ihn aktiv gestalten! Wir wollen die Polizei fit machen für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Und wir wollen erreichen, dass sich das Einkommen, die Arbeitsbedingungen und die Aufstiegschancen bei der Polizei nachhaltig verbessern. Für alle Beschäftigten bei der Polizei! Das geht nur mit starken Personalräten, mit einer starken Gewerkschaft an ihrer Seite.
Damit wir dieses Ziel auch erreichen, haben mehr als 120 Vertreter der GdP-Kreisgruppen aus ganz NRW auf einer Beiratssitzung am 23. und 24. Januar in Gladbeck nicht nur die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der GdP für den Hautpersonalrat der Polizei nominiert, sondern auch das Arbeitsprogramm für die Personalräte in den kommenden vier Jahren beraten. Fünf Ziele stehen für die GdP im Vordergrund:

  1. Die Digitalisierung wird in den nächsten Jahren die Arbeit der Polizei grundlegend verändern. Von neuen Strategien zur Gefahrenabwehr über die Bekämpfung der Cyberkriminalität bis zur Verkehrsunfallaufnahme. Bei der Digitalisierung geht es aber nicht nur um die Einführung einer neuen Technik, sondern die Digitalisierung muss auch zu einer nachhaltigen Arbeitsentlastung bei der Polizei führen!
  2. Arbeit und Freizeit müssen wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden. Wir brauchen nicht nur einen Abbau krankmachender Schichtdienste, sondern auch eine deutliche Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. 35 Stunden sind genug!
  3. In Zeiten des demographischen Wandels lässt sich gutes Personal nur durch gute Arbeitsbedingungen gewinnen. Deshalb brauchen wir in allen Arbeitsbereichen der Polizei attraktive Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven.
  4. Alle Beschäftigten bei der Polizei haben ein Recht darauf, dass ihr Arbeitsplatz so gestaltet ist, dass sie bis zum Alter ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen arbeiten können. Der Gesundheitsschutz bei der Polizei muss deutlich verbessert werden – von der besseren Körperschutzausstattung bis zum höhenverstellbaren Schreibtisch.
  5. Gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Hier gibt es bei der Polizei deutlichen Nachholbedarf – von den Zulagen bis hin zur Eingruppierung.

18. Januar 2020

Aufstehen gegen Rassimus

Foto: Norbert Sperling / GdP

Am heutigen Morgen fand die Kundgebung des DGB Emscher-Lippe "Aufstehen gegen Rassismus" in Marl statt. Anlass für diese Kundgebung war der Landesparteitag der AfD NRW. Der DGB Emscher-Lippe konnte für die Kundgebung ein breites gesellschaftliches Bündnis auf die Beine stellen. Neben zahlreichen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, den verschiedenen Glaubensgemeinschaften und Kultur, folgten auch viele Bürgerinnen und Bürger dem Aufruf und setzten ein deutliches Zeichen gegen Rassismus und für mehr Solidarität.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Behauptung aus einer bestimmten politischen Ecke, auf unserer Kundgebung würde Hass geschürt, vollkommen falsch ist. Wir als Gewerkschaft der Polizei suchen mit einer Partei, aus deren Mitte zu Pogromen u.a. gegen GewerkschafterInnen aufgerufen wird, keine Diskussion. Wir werden den Gewerkschaftsfeinden gewiss keine Bühne bieten und unterstützen stattdessen Veranstaltungen wie diese, um die Vielfalt der Gesellschaft zu feiern.

#stilllovingsolidarity #keinplatzfürrassismus

08. Januar 2020

GdP baut starke Position in der Polizei weiter aus

Foto: Sven Vüllers/GdP Düsseldorf.

2019 hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in NRW erneut 1320 zusätzliche Mitglieder gewonnen. Mit Stichtag 31. Dezember waren 43 672 Polizistinnen und Polizisten, Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte der Polizei Mitglied der GdP. Das sind 4360 Mitglieder mehr als 2015. Parallel zum deutlichen Mitgliederzuwachs ist die GdP in den letzten Jahren auch jünger geworden. Knapp ein Drittel aller GdP-Mitglieder ist unter dreißig Jahre alt.

Verantwortlich für den starken Mitgliederzuwachs sind nicht nur die in den letzten Jahren wieder gestiegenen Einstellungszahlen bei der Polizei, sondern auch das konsequente Eintreten der GdP für die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Politik und den eigenen Vorgesetzten. Auch über starke Personalräte. „Dass zwei Drittel der Polizisten und der Tarifbeschäftigten bei der Polizei Mitglied der GdP sind, zeigt, dass Gewerkschaften nichts an ihrer Attraktivität verloren haben, wenn sie vor Konflikten nicht zurückscheuen“, erläuterte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens das Erfolgsrezept seiner Gewerkschaft.


Die GdP hat in den vergangenen Jahren maßgeblichen Anteil daran gehabt, dass die Politik dem Schutz vor Straftätern inzwischen wieder den Stellenwert zukommen lässt, auf den die Menschen einen Anspruch haben. „Dass wir nicht nur die Interessen der Beschäftigten bei der Polizei im Blick haben, sondern auch die Innere Sicherheit, macht die große Glaubwürdigkeit der GdP aus. Das gibt uns Kraft, wenn wir uns mit der Politik auseinandersetzen“, betonte Mertens.

Die GdP erwartet, dass die Politik die Polizei weiter stärken wird. „Die Richtung stimmt. Aber wir dürfen nicht nachlassen. Weder beim Personal, noch bei der Ausstattung“, sagte Mertens.

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